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OpenData.Niedersachsen

Alle Aktivitäten des Landes Niedersachsen im Bereich „Open Data“ haben grundsätzlich zum Ziel, der Öffentlichkeit landeseigene Daten zur Information und zur Verwertung verfügbar zu machen, auch um dadurch die Transparenz zu erhöhen. Dabei planen wir Daten weitgehend kostenfrei und in maschinenlesbaren Formaten bereitzustellen, so dass diese direkt für eine weitere Verwendung nutzbar sind.


OpenData.Niedersachsen - Eine Task Force konkretisiert mit Akteuren aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung unter Einbeziehung der Landesbeauftragten für den Datenschutz die hierfür notwendigen Schritte und Rahmenbedingungen. Bestehende Spannungsfelder sollen aufgelöst werden. In diesem Zuge wird die Task Force insbesondere die folgenden Fragen adressieren:


Welche Daten? In einem ersten Schritt muss definiert werden, welche Daten einen Mehrwert für die Öffentlichkeit bieten und in welche Form eine Vorverarbeitung notwendig ist. Bürgerinnen und Bürger können maschinenlesbaren Rohdaten ohne zusätzliche IT-Dienstleistungen (Aufbereitungen, Visualisierungswerkzeuge, einfache Abrufschnittstellen) meist nicht weiterverwerten, während die Privatwirtschaft für erfolgreiche Geschäftsmodelle neben verlässlichen Daten vor allem garantierte Bereitstellungsleistungen erwartet.


Wie sollen diese bereitgestellt werden? Neben der Werthaltigkeit der Daten sind dabei auch die IT-Dienstleistungen und die IT-Dateninfrastruktur des Landes hinsichtlich des Leistungsumfangs der abgerufenen Daten zu betrachten.


Was soll das kosten? Hier gilt es eingehend zu prüfen, inwieweit die vom Land Niedersachsen angestrebte kostenfreie Bereitstellung konsequent möglich ist und auf Entgelte verzichtet werden kann. Dabei gilt es den Marktwert der verfügbaren Daten auszutarieren und die kostenintensive Vorverarbeitung und Bereitstellung der Daten zu berücksichtigen.


Was muss beim Thema Datenschutz beachtet werden? In diesem Zusammenhang muss ein sicherer Rechtsrahmen für die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Daten definiert und umgesetzt werden. Es darf zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit entstehen durch eine Auswertung der Daten Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Privathaushalte ziehen zu können.
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