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Plenum 01. März 2018 - Mündliche Anfragen

Frage 10


Folgen der erneut abgesackten Ostsee-Autobahn für den geplanten Bau der A 20 in Niedersachsen?


Abgeordnete Detlev Schulz Hendel, Meta Janßen-Kucz, Dragos Pancescu und Eva Viehoff (GRÜNE)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Jahr 2005 ist ein Teilstück der sogenannten Ostsee-Autobahn fertiggestellt worden. Der auf Moor bzw. auf Betonpfählen gebaute Autobahnabschnitt der A 20 im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zwischen Tribsees und Bad Sülze ist vor einigen Monaten in Teilen um bis zu 4 m abgesackt. Mittlerweile ist das Loch auf bis zu 100 m angewachsen, neuerdings ist sogar die Gegenfahrbahn in Richtung Stettin abgesackt (u. a. der NDR berichtete darüber am 12. Februar 2018 unter der Überschrift „A 20: Auch Gegenfahrbahn weggebrochen“). Als Ursache vermuten Experten, dass die Betonpfähle in der bis zu 20 m tiefen Torfschicht unter der Autobahn gebrochen sein könnten. Teure und aufwändige Sanierungsarbeiten, Straßensperrungen und Umleitungsplanungen sind nun die Folge. Die Reparatur des Autobahnabschnitts wird nach Einschätzungen der Schleswig-Holsteiner Verkehrsministers zufolge bis 2021 dauern und soll 100 Millionen Euro kosten (vergleiche Weserkurier 13. Februar 2018). Die Anwohnerinnen und Anwohner der Gemeinden, die vom umgeleiteten Verkehr betroffen sind, beklagen eine Vervielfachung des Verkehrsaufkommens.

Auch bei den sieben planfestzustellenden Abschnitten der A 20 in Niedersachsen sind Moore betroffen - insbesondere die Teilabschnitte 2 (Wesermarsch) und 7 (Hammahermoor), die auf bis zu 17 m tiefen Moorschichten zu bauen wären.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Überschüttverfahren ist seit den 1970er Jahren ein bewährtes und vielfach angewandtes Bauverfahren.

Im Übrigen wird auf die ausführlichen Vorbemerkungen der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 3 für die Fragestunde in der Drucksache 18/75 vom 14.12.2017 „Folgen der abgesackten Ostsee-Autobahn für den geplanten Bau der A 20 in Niedersachsen“ verwiesen.

1. Kann die Landesregierung auch bei den favorisierten Gründungsverfahren (Überschüttungsverfahren) garantieren, dass ein Absacken der Fahrbahn der A 20 in Niedersachsen unmöglich sein wird?

Der Prozess der Konsolidierung beim Überschüttverfahren wird durch eine kontinuierliche messtechnische Überwachung des Baugrundverhaltens begleitet. Durch das Zersetzen des organischen Materials im Untergrund treten bekanntermaßen langfristige gleichmäßige Kriechsetzungen auf. Ein Absacken durch Bauteil-Versagen - wie im Falle der A20 in Mecklenburg-Vorpommern – kann insofern ausgeschlossen werden.

2. Wer würde im Falle eines Absackens der Fahrbahn die Kosten dafür tragen, und wo ist dieser Passus vertraglich geregelt?

In der Regel wird das Überschüttverfahren durch externe Gutachter-/Sachverständigenbüros begleitet und gelenkt. Grundsätzlich ist der Auftragnehmer der Bauleistung gemäß VOB/B verpflichtet, eine mangelfreie Leistung abzuliefern. Für den Fall eines besonderen und strittigen Schadensfalles würde die Haftungsfrage in Beweisgutachten und ggf. Gerichtsverfahren geklärt werden.

3. Wie garantiert die Landesregierung, dass die Übersandung der Moore fachgerecht durchgeführt wird und trotz des mehrfach kritisierten Fachkräftemangels in der Niedersächsischen Straßenbaubehörde ein exaktes und sensibles Vorgehen bei der Übersandung gewährleistet wird?

Durch die obligatorische Anwendung der Beobachtungsmethode nach DIN 1054 beim Überschüttverfahren ist eine kontinuierliche messtechnische Überwachung gewährleistet. Zur Begleitung des Überschüttverfahrens wird zudem ein geotechnisches Gutachter-/Sachverständigenbüro beauftragt, dessen Aufgabe in der Überwachung der Erdbauarbeiten und der fortlaufenden Auswertung der Messungen besteht. Nur auf der Grundlage dieser Messergebnisse kann die Dauer der Liegezeit festgelegt und danach die Freigabe für die nächste Schüttstufe erteilt werden. Damit bedingt das Verfahren an sich ein exaktes Vorgehen, ohne das diese Art der Baugründung nicht möglich wäre.


Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2018

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Dr. Eike Frenzel und Oliver Wagner

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