Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Plenum 01. März 2018 - Mündliche Anfragen

Frage 41


Plant die Landesregierung eine Kehrtwende beim Fracking?


Abgeordnete Imke Byl, Helge Limburg, Christian Meyer und Miriam Staudte (GRÜNE)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Jahrzehntelang wurde in Niedersachsen die umstrittene Frackingtechnologie angewandt, im Bergrecht waren keine Umweltstandards vorgesehen. Unter der rot-grünen Landesregierung galt mehrere Jahre ein Frackingmoratorium, das der damalige Wirtschaftsminister Olaf Lies im Juni 2016 jedoch für beendet erklärte. Im Bund wurde die Rechtslage im August 2016 neu geordnet, doch der Einsatz von Fracking bleibt auch mit der Neuregelung grundsätzlich weiterhin zulässig. Die rot-grüne Landesregierung hatte die Förderung von Schiefergas daraufhin per Erlass in Niedersachsen untersagt.

Vorbemerkung der Landesregierung

Im Jahr 2014 hat die Landesregierung mit einer umfangreichen Bundesratsinitiative zur Weiterentwicklung der berg-, wasser- und naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Anwendung der Frack-Technologie den Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene geprägt. Die im Juli 2016 vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetz- und Verordnungsentwürfe zur Änderung von berg-, wasser- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen orientieren sich dabei klar an den von Niedersachsen erarbeiteten Vorschlägen. Im Mittelpunkt stand dabei insbesondere die Weiterentwicklung der Umweltstandards, um mögliche Risiken für Grundwasser, Böden, Flora und Fauna und die Lebens­umwelt der Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Mit dem Inkrafttreten der bundesweit geltenden Regelungen zum Einsatz der Frack-Technologie endete auch das mehrjährige freiwillige Moratorium der niedersächsischen Erdöl- und Erdgasindustrie, die auf der Grundlage dieser neuen Anforderungen die Planungen zum Einsatz der Frack-Technologie in konventionellen Lagerstätten wieder aufnahmen.

Die neugefassten Regelungen enthalten u.a. das grundsätzliche Verbot von Fracking-Maßnahmen in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein (sogenannte unkonventionelle Lagerstätten). Als Ausnahme von diesem Verbot dürfen insgesamt vier Erprobungsmaßnahmen zum Zwecke der wissenschaftlichen Erforschung von Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, genehmigt werden. Diese Genehmigung bedarf jedoch der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung. Bei dieser Entscheidung der Landesregierung sind nach Maßgabe von § 13a Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz die geologischen Besonderheiten der betroffenen Gebiete und sonstige öffentliche Interessen abzuwägen.

Angesichts dieser neuen Rechtslage ist die Durchsetzbarkeit eines pauschalen und unbegründeten Ausschlusses der genannten Erprobungsmaßnahmen in unkonventionellen Lagerstätten rechtlich fragwürdig und bedarf einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall. Dabei setzt die Durchführung von Erprobungsmaßnahmen zunächst voraus, dass die Bundesregierung – entsprechend den Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz – eine sechsköpfige unabhängige Expertenkommission einsetzt, deren Aufgabe es ist, die vier maximal möglichen Erprobungsmaßnahmen im Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein wissenschaftlich zu begleiten und auszuwerten. Die Einsetzung dieser Expertenkommission steht nach wie vor aus. Der Landesregierung sind derzeit keine Planungen bekannt, die eine oder mehrere Erprobungsmaßnahmen in Niedersachsen vorsehen.

1. Wie steht die Landesregierung zum Einsatz der umstrittenen Frackingtechnologie in Niedersachsen?

2. Wird die Landesregierung die Förderung von Schiefergas - einschließlich Pilotvorhaben und Probebohrungen - weiterhin ausschließen?

Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet.

Mit einem Anteil von 24 Prozent am Primärenergieverbrauch (Quelle: AG Energiebilanzen, Primärenergieverbrauch, Stand 12/2017) ist Erdgas nach den Mineralölprodukten der zweitwichtigste Energieträger im Energiemix der Bundesrepublik Deutschland. Bei der Wärmeerzeugung ist Erdgas derzeit der mit Abstand wichtigste Energieträger. Im Jahr 2016 wurde 46 Prozent der Raumwärme mit Erdgas erzeugt.

Mit einem Anteil von 7,8 Prozent im Jahr 2016 trägt die heimische Erdgasproduktion zur Deckung des gesamtdeutschen Erdgasbedarfes bei. Dieser Anteil ist seit Jahren stark rückläufig, da die produzierenden Lagerstätten einem natürlichen Förderrückgang unterliegen. Noch vor 20 Jahren lag der Versorgungsanteil aus heimischer Erdgasproduktion bei 25 Prozent. U.a. aufgrund des mehr als sechs Jahre andauernden Investitionsstillstandes bei Frack-Vorhaben ist die Förderung zurückgegangen. Der Bedarf wurde durch Erdgasimporte gedeckt.

Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und Erdgaspreise in Deutschland. Die umweltverträgliche Nutzung heimischer Ressourcen trägt zur Versorgungssicherheit bei. Nach Angaben des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) betragen die nachweislich bekannten Erdgasreserven in Deutschland derzeit rund 70,1 Mrd. m³ Rohgas (davon 68,8 Mrd. m³ Rohgas in Niedersachsen). Gemessen an der Jahresfördermenge ergibt sich damit eine statische Reichweite der Reserven von 8,1 Jahren.

Ergänzend dazu werden im Bereich von konventionellen Erdgaslagerstätten weitere Förderpotenziale von rund 110 Mrd. m³ vermutet (allein 90 Mrd. m³ in sogenannten Tight-Gas-Lagerstätten). Sofern diese Potenziale wirtschaftlich entwickelt werden könnten, würde sich die statische Reichweite der Erdgasförderung (bei gleichbleibender Fördermenge) mehr als verdoppeln. Die Erdgasförderung aus diesen sehr dichten, tief im geologischen Untergrund liegenden Sandsteinlagerstätten ist technisch und wirtschaftlich jedoch erst realisierbar, nachdem unter hohem hydraulischem Druck künstliche Risse innerhalb der Lagerstätte geschaffen wurden (Fracking). Ein Verzicht auf den Einsatz der Frack-Technologie hätte zur Folge, dass diese Energiereserven nicht erschlossen werden können.

Angesichts der derzeit noch hohen Bedeutung von Erdgas als Energieträger, der steigenden Importabhängigkeit und der jahrzehntelangen Erfahrungen bei der Förderung von Erdgas aus sehr tiefliegenden Sandsteinlagerstätten (Tight-Gas), verbunden mit der Anwendung einer umweltverträglichen Frack-Technologie, hält die Landesregierung eine Nutzung dieser heimischen Energieressource weiterhin für vertretbar, zumal Erdgas eine wichtige Brückenfunktion auf dem Weg zu einer CO2-freien Energieversorgung darstellt.

Im Übrigen wir auf die Vorbemerkungen verwiesen.

3. Wo wurde in Niedersachsen seit Ende des Frackingmoratoriums der Einsatz der Frackingtechnologie geplant, beantragt bzw. genehmigt (bitte jeweils Antragsteller, Zweck der Bohrung, Gesteinsformation, Verfahrensstand, Landkreis benennen)?

Seit Juni 2016 wurde vom LBEG kein Einsatz der Frack-Technologie in Tiefbohrungen zugelassen. Einzig das Förderunternehmen Wintershall Holding GmbH plant zurzeit eine hydraulische Bohrlochbehandlung der bestehenden Bohrung Düste Z10. Diese Bohrung befindet sich in der Samtgemeinde Barnstorf (Landkreis Diepholz).

Bei der Lagerstätte handelt es sich um eine konventionelle Sandsteinlagerstätte. Geplant sind bis zu sieben einzelne Fracs in dieser Bohrung in einer Tiefe zwischen ca. 4.300 und 3.850 m. Um dieses konkrete Vorhaben umzusetzen, ist nach der neuen Gesetzeslage ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig. Ein Termin zur Durchführung der Antragskonferenz (Scoping) steht bisher nicht fest.

Soweit die Unternehmen der niedersächsischen Erdöl- und Erdgasindustrie dem LBEG weitere Überlegungen zu Frack-Maßnahmen für die nächsten Jahre mitgeteilt haben, handelt es sich nach Auskunft des LBEG nicht um verfestigte Planungen der Unternehmen, sondern um erste Vorüberlegungen. Eine Rechtspflicht der Unternehmen, solche Vorüberlegungen bzw. deren Konkretisierungs- und Verfestigungsgrad dem LBEG mitzuteilen, ist nicht erkennbar. Eine Veröffentlichung solcher nicht hinreichend konkretisierter Überlegungen berühren die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Unternehmen, selbstbestimmt die Öffentlichkeit über etwaige Planungen zu informieren. Einer Veröffentlichung stehen insoweit - auch unter Berücksichtigung des Interesses der Öffentlichkeit an der Bekanntgabe – schutzwürdige Belange, insbesondere der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen entgegen. Die Landesregierung könnte hierüber allenfalls nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls in einer vertraulichen Sitzung im zuständigen Ausschuss unterrichten.

Darüber hinaus wurden 2011 sowohl vom Unternehmen DEA Deutsche Erdöl AG als auch vom Unternehmen ExxonMobil Production Deutschland GmbH konkrete Frack-Maßnahmen für die Bohrungen Höhnsmoor Z1, Völkersen Nord Z5 und Bötersen Z11 geplant und z.T. noch im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren beantragt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Verfahrens- und Genehmigungsanforderungen sind diese Vorhabensplanungen inzwischen hinfällig geworden. Neue genehmigungsreife Planungen zu diesen Bohrungen sind dem LBEG nicht bekannt.

Im Übrigen wir auf die Vorbemerkungen verwiesen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2018

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Dr. Eike Frenzel und Oliver Wagner

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln