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Plenum 03. März 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 4


Wie sehen die Daten und Fakten zum Ausbau der Mittelweser aus?

Abgeordneter Grant Hendrik Tonne (SPD)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Das Mindener Tageblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 20. Februar 2017 über ein Gutachten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Hannover, zum Ausbau der Mittelweser. Danach werden die bisherigen Aussagen des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur zum Ausbau der Wasserstraße in Zweifel gezogen. Die vom Bundesministerium umgesetzte Ausbauvariante verschlechterte sogar vorhandene Wirtschaftsbeziehungen. Die gewünschten positiven Effekte für die Wirtschaftsentwicklung in der Region blieben aus.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Ausbau der Mittelweser ist eine wesentliche Säule für die von der Niedersächsischen Landesregierung angestrebte Stärkung des Verkehrs auf der Wasserstraße. Der Bund hat dieses niedersächsische Bestreben bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 berücksichtigt und umfangreiche Maßnahmen für das norddeutsche Wasserstraßennetz aufgenommen. Hierzu zählt auch der Ausbau der Mittelweser für das Großmotorgüterschiff (GMS) als laufendes und festdisponiertes Projekt des BVWP-Teil Wasser. Wie die konkrete Gestaltung des Ausbaus erfolgen soll, ist Gegenstand von Untersuchungen und Diskussionen. Hierzu wird auf Nr. 7 der LT-Drs. 17/7168 verwiesen.

1. Inwieweit sind der Landesregierung der erwähnte Bericht der Generaldirektion Wasserstraßen, und Schifffahrt, Hannover, an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur oder dessen Ergebnisse bekannt?

Der Bericht und seine Ergebnisse sind der Landesregierung nicht bekannt. Die Landesregierung wird bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Hannover, nachfragen, ob ein entsprechender Bericht existiert. Sollte dies der Fall sein, wird um Übersendung des Berichtes gebeten.

2. Wie bewertet die Landesregierung die Informationen, die aus der Berichterstattung hervorgehen, insbesondere die Tatsache, dass sich die Fahrtdauer auch für Europaschiffe deutlich verlängern wird und ein Teil der bisher nicht durchgeführten Uferrückverlagerungen doch noch durchzuführen ist, um Einschränkungen zu verhindern, sowie die bisherigen Aussagen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Ausbauvorhaben?

Zur Berichterstattung wird auf Frage 1 verwiesen. Zur Frage möglicher Einschränkungen für die Binnenschifffahrt wird auf die Unterrichtung des Landtags vom 15.12.2016 (LT-Drs. 17/7168) hingewiesen. Danach will der Bund bei erkennbaren und möglicherweise nicht akzeptablen Einschränkungen für die Binnenschifffahrt prüfen, weitere Infrastrukturmaßnahmen und betriebliche Maßnahmen auf der Grundlage des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen.

3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem oben genannten Gutachten?

Siehe Antwort zu Frage 1.


Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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