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Plenum 03. März 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 19


Wer will die Fusion der Industrie- und Handelskammern Braunschweig und Lüneburg? (Teil 4)

Abgeordnete Kai Seefried, Jörg Hillmer, Heiner Schönecke, Helmut Dammann-Tamke, André Bock, Mechthild Ross-Luttmann, Gudrun Pieper, Karin Bertholdes-Sandrock, Lutz Winkelmann und Hans-Heinrich Ehlen (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Nordosten Niedersachsens werden die Verhandlungen der Industrie- und Handelskammern Lüneburg, Wolfsburg und Braunschweig mit dem Ziel einer Fusion kritisch begleitet. Landräte, Oberbürgermeister, aber auch Bundestagsabgeordnete protestieren gegen eine solche Fusion.

So haben Landrat Nahrstedt (Lüneburg, SPD), Oberbürgermeister Mädge (Lüneburg, SPD), Landrat Rempe (Harburg, CDU) und Landrat Roesberg (Stade, parteilos) gemeinsam Stellung bezogen: „Wir bilden in Nordniedersachsen zusammen mit Hamburg einen Wirtschaftsraum, den es zu stärken gilt. Die Unternehmen und Betriebe zwischen Stade und Lüneburg sind eindeutig Richtung Hamburg orientiert. Zur Unterstützung müssen die Kammern ihren Sitz hier vor Ort haben. Wir wollen keine Außenstelle für Wolfsburg oder Braunschweig sein."

1. Welche gesetzlichen Neuregelungen müssten bei einer Fusion erfolgen?

Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (Nds. AG IHKG) entscheidet die Landesregierung über die Errichtung und Auflösung von Industrie- und Handelskammern. In Folge einer Fusion wäre der Beschluss des Niedersächsischen Landesministeriums über den Rechtsstatus der Industrie- und Handelskammern vom 11.01.1966 (Nds. MBl. 1966, S. 101), zuletzt geändert durch Beschluss vom 23.11.2004 (Nds. MBl. 2004, S. 878), anzupassen. Eine gesetzliche Regelung ist in Zusammenhang mit der Fusion zweier Industrie- und Handelskammern nicht erforderlich.

2. Welche zeitlichen Vorgaben wären zu beachten?

Die Landesregierung geht davon aus, dass zunächst dem Diskussionsprozess innerhalb der Kammern ausreichend Raum gegeben werden sollte. Entschließen sich die Kammern zu einer Fusion, wird aufgrund unterschiedlicher Wahlperioden der Kammern zunächst ein geeigneter Fusions- und damit zusammenhängender gemeinsamer Wahltermin zu bestimmen und in eine Angleichung der Rechtsgrundlagen einzutreten sein. Das Land ist gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nds. AG IHKG zudem verpflichtet, vor einer erforderlichen Beschlussfassung der Landesregierung über die Fusion die betroffenen Kammerzugehörigen anzuhören, wofür ebenfalls ausreichend Zeit einzuplanen wäre.

3. Welche sonstigen organisatorischen Vorkehrungen müssten seitens des Landes getroffen werden?

Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.


Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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