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Plenum 07. April 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 57


Abgeordnete Jörg Bode und Gabriela König (FDP) und Thomas Adasch (CDU), (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Ortsumgehung (OU) Celle im Zuge der Bundesstraße 3 soll in fünf Abschnitten realisiert werden. Die Abschnitte 1 und 2 sind seit Jahren realisiert, die Abschnitte 3, 4 und 5 sind in der Planung, Auslegung oder vor Gericht. Im Sommer 2016 verkündete Verkehrsminister Lies, dass er alle Hebel in der Landesstraßenbauverwaltung in Bewegung gesetzt habe. „Unser Ziel bleibt Baurecht bis zum Jahresende“ (Minister Lies, Cellesche Zeitung, 18. August 2016).

Die Landesregierung wollte parallel auf zwei Wegen das Baurecht für den 3. Bauabschnitt für OU Celle schnellstmöglich erreichen: entweder durch ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren bezüglich des Kollisionsrisikos zwischen Fledermäusen und den Straßenverkehrsteilnehmern oder durch eine positive Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich der vom Land am 1. August 2016 eingereichten Revisionsnichtzulassungsbeschwerde.

Auf die Frage: „Wann ist bei den jeweiligen Abschnitten mit einem Planfeststellungsbeschluss und wann mit einem Baubeginn zu rechnen?“ (Drucksache 17/6970) antwortet die Landesregierung am 24. November 2016 wie folgt:

„B 3 - OU Celle Mittelteil (3. Bauabschnitt): Das Planfeststellungsverfahren ist abgeschlossen. Sollte im laufenden Klageverfahren (s. Antwort zu Frage 1) durch eine positive Entscheidung des Gerichtes noch in diesem Jahr Baurecht gegeben sein, wäre ein Baubeginn im Jahr 2017 möglich.“ (Drucksache 17/6970, Seite 95).

Vorbemerkung der Landesregierung

Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drucksache 17/6970) war der Stand hinsichtlich der Nichtzulassungsbeschwerde so, dass das Bundesverwaltungsgericht laut eigener Homepage Nichtzulassungsbeschwerden regelmäßig innerhalb von drei Monaten abschließt. Da im Sommer unter Einhaltung aller Fristen der Antrag bei Gericht gestellt wurde, konnte mit einer Entscheidung bis Ende des Jahres gerechnet werden. Nachdem die NLStBV Kontakt zum Berichterstatter beim zuständigen Senat des BVerwG aufgenommen hat, wurde die Auskunft gegeben, dass wegen Arbeitsüberlastung des Senates und wegen der Komplexität gleich mehrerer Nichtzulassungsbeschwerden eine Terminierung leider erst im 1. Quartal 2017 erfolgen dürfte.

Ein denkbarer Ausgang des Verfahrens ist nach wie vor, dass die Rechtsaufassung des Ministeriums bestätigt wird, so dass durch die Entscheidung unanfechtbares Baurecht entsteht. Damit könnte dann unmittelbar mit dem Bau begonnen werden.

Parallel dazu wird an einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren hinsichtlich der Fledermausproblematik gearbeitet.

1. Wie ist der Stand zur vom Land am 1. August 2016 eingereichten Revisionsnichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht?

Zwischenzeitlich wurde erneut Kontakt mit dem Berichterstatter beim Bundesverwaltungsgericht, der für die drei Nichtzulassungsbeschwerden (NLStBV, Rechtsanwalt Nebelsieck sen. für private Kläger und Rechtsanwalt Nebelsieck jun. für den BUND) zuständig ist aufgenommen. Es ist angekündigt, im 2. Quartal 2017 mit der Bearbeitung beginnen zu können. Möglicherweise wird das Bundesverwaltungsgericht auch noch mündlich verhandeln.

2. Wie ist der Sachstand beim ergänzenden Planfeststellungsverfahren zur Bewältigung der vom OVG angeführten Fledermausproblematik durch die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr?

Die NLSTBV bereitet zurzeit ein Änderungsverfahren vor, das eine „Reparatur“ des Planfeststellungsbeschlusses in Bezug auf den Fledermausschutz vorsieht, sollte das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg nicht korrigieren. Das Änderungsverfahren kann unmittelbar nach einer (negativen) Entscheidung des BVwG beantragt werden.

3. Wann ist realistisch mit einem Baubeginn des 3. Abschnitts der Ortsumgehung Celle zu rechnen?

Der Baubeginn passiert sofort nach (positiver) Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes.


Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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