Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Plenum 14. Dezember 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 04: Wie stellt sich die Landesregierung die zeitliche, inhaltliche und finanzielle Umsetzung der Digitalisierung von Niedersachsen bis 2022 konkret vor?


Abgeordnete Jörg Bode, Dr. Stefan Birkner, Christian Grascha, Sylvia Bruns, Hillgriet Eilers, Björn Försterling, Dr. Marco Genthe, Hermann Grupe, Horst Kortlang, Jan-Christoph Oetjen und Susanne Victoria Schütz (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung



Vorbemerkung der Abgeordneten

Digitalminister Althusmann hielt im Rahmen des 1. Niedersächsischen Digitalisierungsgipfels Gesundheit ein Grußwort zum Thema Digitalisierung. Er stellte dabei fest, dass Deutschland im Verhältnis zu Estland, Schweden oder Österreich ein digitales Entwicklungsland sei. Am gleichen Tag erschien in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) der doppelseitige Artikel „Das Märchen vom Breitbandland“ (HAZ, 28. November 2017). Dort hieß es, dass Deutschland bei der Digitalisierung den Anschluss in Europa verliere, dass 23 000 Gewerbegebiete keinen Glasfaseranschluss hätten, dass ländliche Gebiete nicht aufholen und dass lediglich 1,6 % der Haushalte in Deutschland einen Glasfaseranschluss bis ins Haus hätten. In der Koalitionsvereinbarung wurde zum Thema digitale Transformation Folgendes vereinbart: „Hierzu werden wir die Koordination in einem Fachressort vornehmen. Wir wollen prüfen, ob ein Sonderstaatssekretär im Laufe der Legislaturperiode alle mit dem Breitbandausbau und der Digitalisierung verbundenen Aufgaben zusammenführen und bis Mitte 2018 dem Kabinett einen Masterplan für die Digitalisierung vorlegen soll“ (Koalitionsvereinbarung, Seite 69 bis 70). Bundeskanzlerin Merkel stellte bereits im Sommer 2017 fest, dass sich Deutschland bei der Digitalisierung sputen müsse, und Bitkom-Hauptgeschäftsführer Rohleder führte im Interview „Oft fehlt der Wille“ mit der HAZ folgendes aus: „Der Bund ist relativ weit. Die Länder haben ein anderes Tempo als der Bund und die Kommunen sowieso“ (HAZ, 28. November 2017).


Vorbemerkung der Landesregierung

Digitalisierung ist für Wirtschaft und Gesellschaft in Niedersachsen Chance und zentrale Herausforderung. Das Gelingen der digitalen Transformation ist unabdingbar für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts, die Entwicklung unserer Regionen und das Leben und Arbeiten der Menschen. An diesem Ziel wird die Landesregierung in den nächsten fünf Jahren arbeiten, gemeinsam mit dem Bund, den Kommunen und der Wirtschaft.

Die Federführung für diesen Prozess liegt beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung. Es übernimmt künftig die Koordinierung aller mit dem Breitbandausbau und der Digitalisierung verbundenen Aufgaben. Verantwortlich dafür wird ab Mitte Januar ein neuer Staatssekretär für Digitalisierung im Ministerium sein. Er wird alle mit dem Breitbandausbau und der Digitalisierung verbundenen Aufgaben zusammenführen und bis Mitte 2018 einen Masterplan vorlegen.

Mit diesem Masterplan will die Landesregierung die flächendeckende Versorgung Niedersachsens mit schnellem Internet, die Beschleunigung der Digitalisierungsprozesse in der Gesellschaft und die digitale Professionalisierung der Landesverwaltung voran bringen. Es geht dabei insbesondere um Strategien für die digitale Gesundheitsversorgung, vor allem in ländlichen Regionen, die digitale Verwaltung, die digitalen Energieversorgung, für den Umgang mit Big Data und für die digitale Produktion, für den digitalen Verkehr und autonomes Fahren und nicht zuletzt für die digitale Bildung. Als Bezugspunkt soll der Vergleich mit den führenden Regionen Europas dienen.

Bis 2022 soll eine Milliarde Euro an Landesmitteln für den Masterplan Digitalisierung zur Verfügung stehen. Der flächendeckende Ausbau mit glasfaserbasierter Breitbandinfrastruktur ist deutlich zu beschleunigen und bis spätestens 2025 Übertragungsgeschwindigkeiten von mehr als einem Gigabit pro Sekunde im gesamten Landesgebiet zu ermöglichen. Aus heutiger Sicht geht die Landesregierung davon aus, dass in 2018 rund 500 Millionen Euro einem entsprechenden Sondervermögen zugeführt werden können. Um Fehlsteuerungen zu vermeiden, müssen die verschiedenen Förderprogramme von Europäischer Union, Bund und Land synchronisiert werden.

Für die Umsetzung soll und wird der Masterplan konkrete Zeitpläne enthalten. Als Benchmark wird der Vergleich mit den führenden Regionen in Europa herangezogen werden.



1. Welche zeitlichen Umsetzungsziele verfolgt die Landesregierung bei der Implementierung von zuverlässigen und flächendeckenden 5G-Mobilfunkstandards und Gigabitangeboten für Niedersachsen (bitte einzeln aufführen)?

Gigabit-Netz

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 eine Versorgung mit einem flächendeckenden leistungsfähigen Gigabit-Netz im gesamten Landesgebiet sicher zu stellen und damit den Grundstein für eine zukunftsfähige Infrastruktur zu legen. Der Masterplan für die Digitalisierung wird Maßnahmen und konkrete Zeitpläne für die Erreichung dieses Ziels enthalten.

5G-Mobilfunkstandard

Die nächsten zeitlichen Umsetzungsziele der Landesregierung hängen wesentlich vom Zeitplan der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur künftigen Zuteilung der Frequenzen in den Bereichen 2 GHz, 3,4 GHz – 3,8 GHz und oberhalb von 24 GHz ab. Erklärtes Ziel aller Beteiligten ist, die Frequenzen für 5G frühzeitig und bedarfsgerecht bereitzustellen.

Dazu wurde das Bedarfsermittlungsverfahren der BNetzA, das Grundlage der anzustellenden Knappheitsprognose ist, im Herbst 2017 gestartet. Derzeit werden die eingegangenen Bedarfsanmeldungen ausgewertet. Für den Fall der Frequenzknappheit ist vorgesehen, den Entwurf einer Präsidentenkammerentscheidung in der Sitzung des Beirates am 29. Januar 2018 vorzustellen. Dabei ist zunächst über die Anordnung eines Vergabeverfahrens zu entscheiden und die Verfahrensart zu wählen. Das Telekommunikationsgesetz sieht im Fall der Frequenzknappheit eine Auktion als Regelverfahren vor.

Die weiteren Teilschritte werden voraussichtlich im Frühjahr 2018 gefertigt. Hier wird zum einen über die Vergaberegeln zu entscheiden sein. Dies umfasst insbesondere die Frage, wofür die Frequenzen eingesetzt werden können. Zum anderen werden die Auktionsregeln zur Durchführung einer Auktion bestimmt.

Ziel ist es, die Frequenzen im Jahr 2018 bereitzustellen. Nach bisheriger Einschätzung seitens der BNetzA sollten die Entscheidungen zum geplanten Beiratstermin am 25. Juni 2018 abgeschlossen sein. Im Anschluss können interessierte Unternehmen Anträge auf Zulassung zur Auktion stellen. Die Durchführung der Auktion wird für Herbst 2018 angestrebt.

Im Übrigen ist der seitens der Landesregierung angestrebte flächendeckende Ausbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes bis 2025 Voraussetzung für die erfolgreiche Einführung der neuen 5G-Mobilfunktechnologie.



2. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die festgeschriebenen Umsetzungsziele zum Thema Digitalisierung (Koalitionsvereinbarung Seite 69 bis 70) zeitlich, inhaltlich und finanziell in jedem Fall eingehalten werden und Niedersachsen nicht weiter zurückfällt?

Siehe Vorbemerkung.



3. Wie können „Versorgungsengpässe“ (Koalitionsvereinbarung Seite 70) durch die Beteiligung von Bürgern konkret aufgelöst werden?

Die Auflösung von Versorgungsengpässe durch die Beteiligung der Bürger ist in zahlreichen Varianten möglich.

Wenn geförderte Breitbandprojekte von den Landkreisen im Rahmen eines Betreibermodells organisiert werden, ist es beispielsweise in vielen Fällen erforderlich, bereits vor Baubeginn eine Mindestzahl an Teilnehmern zu haben - sonst kann das Projekt nicht umgesetzt werden. Dafür ist es wichtig, dass in den betreffenden in der Regel ländlichen Gebieten ein breiter Konsens entsteht, zukunftsfähige Breitbandinfrastruktur zu verlegen. Die Erfahrung im Landkreis Uelzen hat gezeigt, dass hierfür das Engagement vieler Bürger in den Dörfern mitentscheidend ist, zum Beispiel durch die Meinungsbildung der Betroffenen in Bürgerversammlungen und oder durch die Mitwirkung an Informationsveranstaltungen. Bürgerschaftliches Engagement kann die Akzeptanz und damit die Geschäftsaussichten kommunaler Breitbandnetzen in der Bevölkerung steigern. Die Beteiligung vieler Bürger am Meinungsbildungsprozess vor Ort ist ein wesentlicher Faktor, um Breitbandinfrastrukturprojekte zum Erfolg zu verhelfen und so Versorgungsengpässe aufzulösen.

Das bürgerschaftliche Engagement zur Beseitigung von Versorgungsengpässen spiegelt sich auch in zahlrechen Freifunk-Initiativen in Niedersachsen wieder. Freifunk-Initiativen nutzen selbst betriebene Netzwerke für den Datenaustausch. So entsteht eine eigene Infrastruktur, in der Menschen Daten austauschen können. Das Land unterstützt solche Initiativen durch Förderung der nötigen Hardware.

Die Beteiligung von Bürgern ist aber auch in anderen Konstellationen denkbar: So ist als Trägerin des Breitbandausbaus eine Genossenschaft von Anwohnern oder auch Gewerbetreibenden denkbar. Dieses Modell kommt vor allem für lokale Lösungen, zum Beispiel auf der Ebene einer Ortschaft als Genossenschaft der Einwohner bzw. in einem Gewerbegebiet als Genossenschaft der dort ansässigen Unternehmen in Frage. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, dass die Betroffenen selbst, unterstützt durch Fördermittel und beraten vom Breitband Kompetenz Zentrum, die Verbesserung ihrer Breitbandinfrastruktur umsetzen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung steht zu diesem Thema auf Arbeitsebene mit dem Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. in Kontakt.

Die Landesregierung will ergebnisoffen prüfen, wie das zivilgesellschaftliche Engagement der Bürger, wie es beispielsweise in Freifunkinitiativen und Genossenschaften zum Ausdruck kommt, zielgerichtet für die Digitalisierung in Niedersachsen genutzt werden kann.




Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Eike Frenzel

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