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Plenum 14. Dezember 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 25: Wie fallen die Ergebnisse des dreijährigen Modellversuchs gegen Baumunfälle aus?


Abgeordnete Jörg Bode, Dr. Stefan Birkner und Hermann Grupe (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung



Vorbemerkung der Abgeordneten

Aufgrund einer sehr hohen Anzahl von Baumunfällen in Niedersachsen hat die Landesregierung im Juni 2014 eine Kampagne erarbeitet und einen Maßnahmenkatalog erstellt. Neben einer Aufklärungsoffensive mit Dialogdisplays und Plakaten wurde ein dreijähriges Projekt mit präventiven Geschwindigkeitsbeschränkungen gestartet. Der Modellversuch in sechs Modelllandkreisen war auf drei Jahre beschränkt und sollte im Oktober 2017 auslaufen. Das Verkehrsministerium erhoffte sich wichtige Erkenntnisse, wie Baumunfälle zukünftig effektiv verhindert werden können.


Vorbemerkung der Landesregierung

Mit dem gemeinsamen Erlass des MW und des MI vom 26.05.2014 (Az.: 43-30061/1001) waren die dort abschließend genannten Modell-Landkreise ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen Streckenverbote auf Straßenabschnitten mit Baumbestand am Fahrbahnrand zur Verhinderung von Abkommensunfällen mit Anprall an ein vertikales Hindernis - sog. „Baumunfälle“ - anzuordnen. Die Laufzeit des Modellprojekts sollte drei Jahre betragen. Aufgrund erforderlicher Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit zusätzlichen Verkehrsschauen etc. hatte sich die faktische Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen über einen längeren Zeitraum hingezogen.

Ziel des Modells war es, die Unfallzahlen über einen längeren Zeitraum zu erheben. Bei relativ geringen absoluten Zahlen sind Vergleiche von weniger als drei Jahren im Regelfall nicht belastbar, da hier Einzelfällen ein zu großes Gewicht verliehen wird.

Während des Projektzeitraumes sind die Wirkungen der getroffenen Maßnahmen laufend evaluiert worden. Erste Ergebnisse dieser Evaluation liegen mittlerweile vor, die endgültige Auswertung, insbesondere der umfangreichen Geschwindigkeitsmessungen mit Leitpfostenzählgeräten, steht allerdings noch aus. Vor diesem Hintergrund kann bezüglich der Wirkungen der Streckenverbote vorläufig Folgendes festgestellt werden:

Vergleichbar zum allgemeinen Bundestrend ist auch in Niedersachen erkennbar, dass die Zahl der bei Baumunfällen getöteten oder schwerverletzten Personen in den letzten drei Jahren gesunken ist. Auf vielen Untersuchungsstrecken kann sogar eine überproportionale Abnahme festgestellt werden. Eine unmittelbare Verknüpfung mit den im Rahmen des Modellversuchs ergriffenen einzelnen Maßnahmen ist allerdings nicht sicher möglich, vielmehr scheint insbesondere die Summe der Aktivitäten durchaus eine Verbesserung der Unfalllage zu bewirken.

Daraus folgt, dass eine pauschale Geschwindigkeitsbeschränkung auf Strecken mit Baumbestand am Fahrbahnrand nach den bisher vorliegenden Ergebnissen voraussichtlich nicht als geeignetes Mittel für die gewünschte Unfallprävention angenommen werden dürfte.

Für eine abschließende Bewertung bedarf es jedoch noch der Einbeziehung der Unfallzahlen für das gesamte Jahr 2017. Dafür ist es erforderlich, dass die entsprechenden Verkehrszeichen grundsätzlich insgesamt drei Jahre vor Ort stehen bleiben.

Endgültige Aussagen und Schlussfolgerungen sind vor Abschluss der Auswertung nicht möglich und auch nicht zielführend.

1. Welche Erkenntnisse und Ergebnisse hat die Landesregierung aus dem dreijährigen und auf sechs Modelllandkreise beschränkten Modellprojekt mit zusätzlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen gewonnen?

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.



2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung für den weiteren Umgang mit Baumunfällen nach Abschluss des Modellprojektes?

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.



3. Inwieweit wurden die Tempolimits in den Modelllandkreisen kontrolliert und eingehalten bzw. missachtet?

Gemäß Ziffer 4 des gemeinsamen Erlasses des MW und des MI vom 26.05.2015 (Az: 43-30061/1001) erfolgt die Überwachung der Geschwindigkeitsbeschränkungen zum einen durch die Straßenverkehrsbehörden im Sinne von § 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr i.V.m. § 44 Absatz 1 StVO und zum anderen durch die Polizei.

Durch die jeweils zuständigen Polizeidienststellen wurden seit Beginn des Modellprojekts schwerpunktmäßig Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in Form von Geschwindigkeitsmessungen auf den Untersuchungsstrecken durchgeführt. Die Erfassung der Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen sowie der geahndeten Verkehrsordnungswidrigkeiten obliegt den Polizeidienststellen, weil keine Meldeverpflichtung gegenüber dem Ministerium für Inneres und Sport besteht. Darüber hinaus ist aufgrund der heterogenen Streckenverteilung eine vergleichende Darstellung der durchgeführten Kontrollmaßnahmen nicht möglich.

Beispielhaft sei hier aufgeführt, dass seit dem Jahr 2015 auf den 36 Untersuchungsstrecken im Landkreis Emsland 454 Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen durch die Polizei durchgeführt wurden, bei denen nahezu 13.000 Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt werden konnten. Im Landkreis Osnabrück wurden auf 136 Untersuchungsstrecken zudem 960 Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durch die Polizei durchgeführt und mehr als 19.000 Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet. Seit dem Jahr 2015 wurden im Rahmen von 336 polizeilichen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Landkreis Hildesheim auf 106 Untersuchungsstrecken 2.396 Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt.

Im Rahmen der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit wurde die Notwendigkeit der polizeilichen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zusätzlich verdeutlicht.


Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Eike Frenzel

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