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Plenum 15. Dezember 2016 - Mündliche Anfragen

Frage 15


B 65: Welche Beeinträchtigungen gehen mit einem Neubau der Ortsumgehung Bad Essen/Wehrendorf einher?

Abgeordnete Gabriela König (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Bundesstraße 65 hat durch mehrere Maßnahmen in den Bundesverkehrswegeplan 2030 Einzug gehalten. Eine dieser Maßnahmen ist die Ortsumgehung bei Bad Essen. In diesem Abschnitt der B 65 ist ein 13,3 km langer Neubau in zweistreifiger Ausführung geplant. Vor Ort hat sich die Bürgerinitiative „Stoppt die B65 neu“ gegründet. Die Bürgerinitiative listet eine Fülle von Einwendungen gegen den geplanten Verlauf der B 65 neu auf. Unter anderem werden erhebliche Eingriffe in die gewachsene Kulturlandschaft und Grundwasserabsenkungen angeführt. Diese und zahlreiche weitere Folgen, welche auch in einer Ratsvorlage (Vorlage-Nr.: FD3/2016/099) der Stadt Bad Essen aufgezählt werden, haben negativen Einfluss auf die gemäß Naturschutzgesetzgebung bekannten Schutzgüter.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Bundesregierung hat den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) am 3. August 2016 beschlossen. Auf der Grundlage des BVWP 2030 wurde vom Bund der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgestellt. Dieser ist als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz mit einigen Änderungen am 2. Dezember 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.

Die Ortsumgehung (OU) Bad Essen / Wehrendorf im Zuge der B 65 ist sowohl im BVWP 2030 als auch im neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in den „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ (WB*) eingestuft. Damit wurde nicht über den Streckenverlauf sondern nur über das „Ob“ des Vorhabens entschieden. Erst in der konkreten Planung werden die Linienführung der neuen Straße und der endgültige Umfang der Maßnahme festgelegt.

Die Planung neuer Straßen ist in ihren Inhalten und in ihrem Ablauf in die Vorgaben verschie­dener Fachgesetze einge­bunden. Wesentliche Aspekte für Neubau­vorhaben sind neben der Berücksichtigung des lokalen siedlungs­strukturellen Umfeldes z.B. auch dieUmsetzung von Regelungen aus der Umweltgesetz­gebung hinsichtlich Natur, Landschaft, Wasser und Immissionen. In den verschiedenen Planungsphasen werden die Bürger und die Kommunen formell in gesetzlich geregelten Verfahren oder informell beteiligt.

Konkrete Planungen für die OU Bad Essen / Wehrendorf hat das Land noch nicht begonnen. Unter Federführung des Landkreises Osnabrück hat sich jedoch ein Runder Tisch mit externer Moderation gebildet. Die beiden ersten Treffen waren am 23.06.2016 und am 05.09.2016; ein weiteres Treffen soll im Jahr 2017 stattfinden. Hier besteht mittlerweile ein reger und konstruktiver Austausch verschiedener Interessengruppen.

Neben der Bürgerinitiative „Stoppt die B 65 neu“ hat sich vor Ort auch eine „IG der Anwohner der B 65 in Wehrendorf“ gebildet, die sich für eine Ortsumgehung einsetzt.

1. Welche Bedeutung hat die Maßnahme B 65 OU Bad Essen/Wehrendorf (B 65-G10-NW-NI-T1-NI) aus Sicht der Landesregierung für die betroffenen Ortschaften und Einwohner, für die Region und für den übergeordneten Verkehr?

Der Bund hat die Notwendigkeit zur Bewältigung des zukünftigen Verkehrs sowie die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Projektes im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung geprüft. Die OU Bad Essen / Wehrendorf im Zuge der B 65 wurde dabei als Teilprojekt in einem Gesamtprojekt bewertet. Das Gesamtprojekt hat nach der Ermittlung des Bundes einen hohen Nutzenwert. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis beträgt 3,8 und liegt damit weit über der Wirtschaftlichkeitsgrenze. Das Projekt verbessert die Erreichbarkeit der Mittelbereiche Lübbecke, Nienburg und Espelkamp und weist nach Feststellung des Bundes im Vergleich mit anderen Projekten eine mittlere Raumwirksamkeit auf. Die raumordnerische Bedeutung ist aus diesen Gründen vom Bund als „mittel“ eingestuft. Die städtebauliche Bedeutung, die vom Bund als „hoch“ bewertet wird, ergibt sich daraus, dass sich auf 92 % Längenanteil der alten Bundesstraße innerörtliche Entlastungen einstellen würden und auf 75 % Umgestaltungspotentiale bestehen. Die Umweltbetroffenheit wird vom Bund als „mittel“ beurteilt. Die detaillierten Ergebnisse können dem Projektinformationssystem (PRINS) zum BVWP 2030 auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) entnommen werden.

2. In welcher Form konnten die Bürgerinnen und Bürger, die kommunalen Parlamente und die betroffenen Kommunen bisher Stellung zum Projekt oder zu Teilaspekten des Projektes nehmen bzw. Stellungnahmen abgeben?

Im Vorfeld der Projektmeldungen des Landes zum BVWP – Teil Straße fanden im Oktober 2012 Regionalkonferenzen in Hannover, Oldenburg, Lüneburg und Braunschweig statt. Die Kommunen hatten hier Gelegenheit, Stellungnahmen zu Projekten abzugeben.

Im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung hatte das BMVI den Entwurf des BVWP 2030 am 16.03.2016 veröffentlicht. Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen hatten die Möglichkeit, in der Zeit vom 21.03.2016 bis 02.05.2016 schriftliche Stellungnahmen einzureichen. In dieser Zeit konnte der BVWP-Entwurf sowohl online als auch physisch an 20 über das Bundesgebiet verteilten Auslegungsorten eingesehen werden. Die schriftlichen Stellungnahmen konnten online oder postalisch abgegeben werden.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

3. In welcher Form können die Bürgerinnen und Bürger, die kommunalen Parlamente und die betroffenen Kommunen noch Einfluss auf das Projekt, einschließlich der Umverlegung der B 65 in Nordrhein-Westfalen, oder auf Teilaspekte des Projektes Einfluss nehmen?

Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Ab Beginn der konkreten Planung für die OU Bad Essen / Wehrendorf werden die Kommunen und andere Träger öffentlicher Belange, die Umweltverbände und die Öffentlichkeit informell in den Planungsprozess einbezogen. Im Raumordnungsverfahren oder im Planfeststellungsverfahren erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Umweltverbände und der Träger öffentlicher Belange in formellen Verfahren nach den gesetzlichen Regelungen.

Für die Planung der Verlegungsmaßnahmen der B 65 in Nordrhein-Westfalen ist Niedersachsen nicht zuständig. Auskünfte dazu kann die nordrhein-westfälische Straßenbauverwaltung geben.

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.12.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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