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Plenum 15. Juni 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 22: Gibt es eine Abwägung zwischen den Interessen der Anlieger und den Wünschen der Straßenbauer im Be-reich der L 140 in Jork?


Abgeordnete Heiner Schönecke, Helmut Dammann-Tamke, Kai Seefried (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der/des Abgeordneten

Das Stader Tageblatt berichtet in seiner Printausgabe vom 9. Mai 2017 unter der Überschrift: „L 140: Die Großbaustelle ist offiziell eröffnet“ über den offiziellen Spatenstich zur Eröffnung der Baustelle in Jork/Königreich. Während des Termins wurden von den Anwohnern und dem örtlichen Tourismusverein Unterschriftenlisten übergeben. Darin werden die „Bürgerinitiative „Verkehrsflut Altes Land“ unterstützt und der Maßnahmenträger aufgefordert, die L 140 für den Durchgangsverkehr in beiden Bauabschnitten (Königreich und Osterjork) mit einer Fahrbahn offenzuhalten. In der Berichterstattung wird die ehemalige Staatssekretärin Behrens dazu folgendermaßen zitiert: „Zurzeit werde das Konzept für Osterjork geprüft und abgewogen, die Aspekte der Anwohner sollen einfließen.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Erneuerung mit einem gezielten Ausbau der Ortsdurchfahrt Jork wurde in der Örtlichkeit vehement gefordert. Durch das von der Landesregierung für die Jahre 2014 bis 2017 aufgelegte „Sondervermögen zum Abbau des Investitionsstaus“ wurde es möglich, den mit 4,7 Mio. € kostenintensiven Ausbau der Ortsdurchfahrt Jork auf 2,8 km Länge zu realisieren. Nachdem die Planungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) abgeschlossen waren, erklärte die Gemeinde Jork im Mai 2016 dann überraschend, dass sie von ihren eigenen Ausbauabsichten zurücktrete und eine „Light-Sanierung“ bevorzuge.

Mit dem ersten, 1,2 km langen Teilstück Jork - Königreich wurde im Mai 2017 begonnen. Das zweite, 1.453 m lange Teilstück Jork - Osterjork ist für 2018 geplant. Hier werden auch umfassende Kanalarbeiten vorgenommen, sodass insgesamt mit einem höheren baulichen und zeitlichen Aufwand gerechnet wird. Die NLStBV wird in enger Abstimmung mit den Beteiligten und Anwohnern alle Möglichkeiten ausschöpfen, die Beeinträchtigungen während der Bauphase zu minimieren.

1. Welche Aspekte fließen in die konkrete Betrachtung ein?

Die Entscheidung, ob unter Vollsperrung oder unter halbseitiger Sperrung gebaut wird, wird nach Abwägung der Vor- und Nachteile getroffen. Das erste zu überprüfende Kriterium ist der Umfang der Bauarbeiten und die zur Verfügung stehende Arbeitsbreite. So sind z.B. die vorgesehenen Kanalarbeiten in Fahrbahnmitte unter Verkehr nicht durchführbar. Die Beachtung der aktuellen Regeln des Arbeitsschutzes wird von der Berufsgenossenschaft eingefordert und ist von den Firmen einzuhalten. Die L 140 hat im Bereich Jork - Königreich eine durchschnittliche Breite von ca. 7,0 m. In vielen Bereichen wird diese noch unterschritten. Eine einseitige Verkehrsführung (mit oder ohne Ampelregelung) erfordert beim Einsatz eines Asphaltfertigers aus Arbeitsschutzgründen eine Gesamtbreite von mindestens 8, 70 m. Der Einbau der bituminösen Schichten ist bei einer halbseitigen Sperrung hier also nicht möglich.

Damit wäre die halbseitige Sperrung nur bei Teilarbeiten möglich. In der Konsequenz würde sich die Verkehrsführung mehrfach ändern und wäre für die Verkehrsteilnehmer nicht mehr nachvollziehbar. Bei der aktuellen Baumaßnahme in der Ortsdurchfahrt hat sich die langjährige Erfahrung bestätigt, dass die Verkehrsteilnehmer bei einer Vollsperrung nach einigen Tagen eine andere Route wählen und somit Staus vermieden werden. Eine Verlässlichkeit der Verkehrsführung über einen längeren Zeitraum ist daher einem häufigen Wechsel vorzuziehen.

Wesentliche Entscheidungsgrundlage ist auch die Bauzeit. Beim Bauen im Verkehr ist mit einer Bauzeitverlängerung von 50 Prozent zu kalkulieren. Dies liegt insbesondere an den Einschränkungen des Arbeitsfeldes, anzupassenden Verkehrsführungen, Störungen während des Bauablaufs und einem behinderten Baustellenverkehr. Durch den abschnittsweisen Bau innerhalb der Teilabschnitte wird den Belangen der Anlieger der Ortsdurchfahrt so weit wie möglich Rechnung getragen. Die Vollsperrung zielt auf die verkehrsgerechte Lenkung des regionalen und überregionalen Verkehrs ab. Im geplanten zweiten Teilabschnitt Jork – Osterjork ist aus den vorgenannten Gründen ebenfalls eine Vollsperrung für den überregionalen Verkehr vorgesehen. Inwieweit der örtliche Verkehr zeitweise innerhalb der Baustelle oder baustellennah geführt werden kann, erörtert der Geschäftsbereich Stade der NLStBV derzeit vor Ort mit den Betroffenen und Beteiligten.

2. Erfolgt eine Quantifizierung des wirtschaftlichen Schadens für die Obstbauern mit Direktvermarktung und den Betrieben, die vom Fremdenverkehr leben, und, wenn ja, wie hoch werden die Schäden beziffert?

Nein. Die Notwendigkeit der Baumaßnahme ist unbestritten und wurde von den Bürgern und der Gemeinde gefordert.

3. Welche Vorteile sieht das Land in Bezug auf Kosten und Dauer der Baumaßnahme im Falle der Vollsperrung gegenüber der halbseitigen Sperrung?

siehe Antwort zu 1.

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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