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Plenum 15. September 2016 - Mündliche Anfragen

Frage 5


5. In welchem Umfang wird die Schienenstrecke Osnabrück–Oldenburg für Güterverkehr genutzt?

Abgeordnete Filiz Polat, Susanne Menge und Hans-Joachim Janßen (Grüne)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im aktuellen Koalitionsvertrag bekennt sich die rot-grüne Koalition dazu, „Güterverkehr von der Straße auf die Schiene und die Binnenwasserstraßen zu verlagern“. Eine leistungsfähige Hafenhinterlandanbindung werde schnell benötigt.

In diesem Zusammenhang hatte die damalige Landesregierung im November 2008 ein Gutachten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt in Braunschweig vorgestellt, das Engpässe und Lösungskonzepte bei den Hinterlandanbindungen aufzeigt. Darin wurde auch die Verbindung Osnabrück–Oldenburg als Möglichkeit zur Schaffung von Infrastrukturkapazitäten genannt. Die Gutachter hielten damals in einer ersten Stufe ab dem Jahr 2009 eine Aufstockung des Güterverkehrs um 15 Güterzüge (600 m Länge) pro Tag ohne weitere Ausbaukosten für möglich.

In einer zweiten Stufe empfahlen sie, verbunden mit dem Ausbau von Kreuzungsbahnhöfen ab 2012, eine weitere Aufstockung um 43 Güterzüge (700 m Länge) auf insgesamt 58 Güterzüge pro Tag sowie eine Elektrifizierung bis zum Jahre 2015. Das hätte eine ganz erhebliche Verkehrszunahme auf dieser einspurigen Strecke sowie zusätzliche Lärmbelastungen für die Anliegerinnen und Anlieger zur Folge.

In der Antwort vom 7. März 2011 auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung „Nutzung der Schienenstrecke Osnabrück-Oldenburg für Güterverkehr“ (Drucksache 16/3395) der Abgeordneten Filiz Polat hatte die damalige Landesregierung erklärt, dass von DB-Vorstandsmitglied Herrn Dr. Kefer „eine Untersuchung bezüglich Notwendigkeit und Machbarkeit eines Streckenausbaus Oldenburg–Osnabrück angeregt“, jedoch noch nicht durchgeführt worden sei.

1. Wie hat sich die Situation auf der Schienenstrecke Osnabrück–Oldenburg hinsichtlich des Güterverkehrs - auch in Bezug auf die vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt für möglich erachteten Zahlen - entwickelt?

Über die Entwicklung des Güterverkehrs auf der Strecke Oldenburg – Osnabrück liegen der Landesregierung keine aussagekräftigen Daten vor.

Die DLR-Studie zur Hafenhinterlandanbindung im Allgemeinen und die Maßnahmen 111 und 112 im Besonderen stellen keine explizite Empfehlung zur Nutzung und zum Ausbau der Strecke Oldenburg-Osnabrück dar. Die Studie lotet lediglich die potenziellen Kapazitäten der Strecke aus und zeigt alle möglichen Maßnahmen auf.

2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich Anfragen von Eisenbahnverkehrsunternehmen zu Nutzung oder Ausbaumaßnahmen der Strecke vor?

Anfragen von Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Nutzung werden nicht an das Land, sondern an das Eisenbahninfrastrukturunternehmen gerichtet. So weit von der Deutschen Bahn bekannt ist, sind Trassenbuchungen im Wesentlichen durch regionalen Güterverkehr verursacht. Zahlen liegen nicht vor.

Dem Land liegen die Ergebnisse der Bundesverkehrswegeplanung vor, wonach bis 2030 kein Ausbaubedarf für den Güterverkehr oder den Schienenpersonenfernverkehr gesehen wird.

Von der Bundesnetzagentur ist hingegen die Einschätzung bekannt, dass die Infrastruktursituation der Strecke Osnabrück – Oldenburg für angespannt und qualitätsmäßig aus Sicht des Güterverkehrs eher unbefriedigend gehalten wird. Die Infrastruktur ermögliche bei gerade noch ausreichender Qualität keine nennenswerten Mehrverkehre im Personen- und Güterverkehr. Dafür wären Infrastrukturverbesserungen notwendig.

Zur Optimierung der Betriebsqualität strebt der Aufgabenträger geringfügige Verbesserungen für den Schienenpersonennahverkehr an, die sich auf die Einfahrsituation im Bereich des Hauptbahnhofs Osnabrück beziehen. Hierzu steht der Aufgabenträger im Kontakt mit der Deutschen Bahn.

3. Wurde die Untersuchung bezüglich Notwendigkeit und Machbarkeit eines Streckenausbaus Oldenburg–Osnabrück, von der in der oben erwähnten Antwort der Landesregierung vom 7. März 2011 auf die Anfrage „Nutzung der Schienenstrecke Osnabrück–Oldenburg für Güterverkehr“ (Drucksache 16/3395) die Rede ist, inzwischen durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Nein, die angekündigte Studie wurde von der damaligen Landesregierung nicht in Auftrag gegeben. Das Ansinnen des Landes hierzu bleibt bestehen, um auch nach 2030 die Entwicklung im Blick zu haben. Mit einem Ausbau sind Erwartungen an einen verbesserten Lärmschutz verknüpft.

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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