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Plenum 15. September 2016 - Mündliche Anfragen

Frage 6


6. Inanspruchnahme des Förderprogramms „MikroSTARTer“

Abgeordnete Christian Grascha, Gabriela König und Almuth von Below-Neufeldt (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Mit Erlass vom 22. Juni 2015 - 20-32318 - dehnte das Wirtschaftsministerium das Förderprogramm „MikroSTARTer“, bis dato begrenzt auf das Zielgebiet „Konvergenz“, bestehend aus den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Heidekreis, Stade, Uelzen und Verden, auf das gesamte Landesgebiet aus. Dieser trat zum 1. Juli 2015 in Kraft. Zur Förderung der Existenzgründungen werden dafür Kleinkredite zwischen 5 000 und 25 000 Euro ohne Sicherheiten über die NBank bereitgestellt. Bis 2020 stellt das Wirtschaftsministerium dafür 16 Millionen Euro aus dem EFRE und Landesmittel in gleicher Höhe bereit. Das Politikjournal rundblick schrieb in seiner Ausgabe Nr. 157 vom 5. September 2016, dass das „MikroSTARTer“-Förderprogramm äußerst schlecht liefe.

Vorbemerkung der Landesregierung

Nach der Durchführung des Pilotprojekts „MikroSTARTer Niedersachsen“ in der FFP 2007-2013, bei dem seit Projektbeginn im Herbst 2013 im Zielgebiet „Konvergenz“ Darlehen vergeben werden konnten, hat sich die Niedersächsische Landesregierung für eine landesweite Ausweitung des Förderprogramms entschieden. In der laufenden Förderperiode bis 2020 soll der EFRE-Gründerfonds MikroSTARTer dazu beitragen, durch ein gewährtes Darlehen ohne Sicherheiten die Gründung oder Unternehmensnachfolge für kleine und mittelständische Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach Auf- oder Übernahme der Geschäftstätigkeit zu unterstützen und damit das Gründungsverhalten nachhaltig positiv zu beeinflussen. Um das Risiko eines Ausfalls so gering wie möglich zu halten, sind bei der Beurteilung von Anträgen im Rahmen der Richtlinie auch Qualitätskriterien im Rahmen eines Scoring-Verfahren zu beurteilen. Vorhaben, die besonders risikobehaftet und nicht schlüssig sind, werden daher nicht gefördert.

Im Ministerialblatt Nr. 29/2015, S. 974 ff. vom 31.07.2015 wurde daher die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern (MikroSTARTer Niedersachsen)“ veröffentlicht und trat zum 01.08.2015 in Kraft.

1. Wie stellt sich die Inanspruchnahme des Förderprogramms seit Beginn der Legislaturperiode dar?

Aus dem Programm MikroSTARTer wurden in der jetzigen Förderperiode bisher 202 Bewilligungen mit einem Fördervolumen von rd. 4,3 Mio. EUR. erteilt (Stand: 01.09.2016). In der alten Förderperiode wurden seit Veröffentlichung der Richtlinie im Herbst 2013 bis Inkrafttreten der neuen Richtlinie 279 Zusagen für Kredite mit einem Fördervolumen von 6,3 Mio. EUR ausgesprochen.

2. Welche Ursachen sind für diese Entwicklung ausschlaggebend?

Die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank hat seit 2015 zu einer Reduzierung des ohnehin schon geringen Zinsniveaus geführt. Die EZB hält den Leitzins im Euroraum auf dem Rekordtief von null Prozent. Als Folge bieten die Geschäftsbanken niedrige Zinsen für Unternehmens- und Gründungsfinanzierungen an. Dies hat zur Folge, dass trotz des Zinssatzes von 4,2 % des MikroSTARTers andere Instrumente angeboten werden können, die ähnlich attraktiv sind, sofern die Kreditgeber ebenfalls keine Sicherheiten fordern. In der Regel werden jedoch Sicherheiten gefordert.

Zudem ist die Arbeitsmarktentwicklung in Niedersachsen sehr positiv. Die Arbeitslosenquote ist mit 6 % auf den niedrigsten Stand seit 25 Jahren gesunken. Auch die Langzeitarbeitslosigkeit ist zurückgegangen. Damit sinkt auch die Neigung zu Existenzgründungen. Dieser Trend ist bundesweit erkennbar.

3. Welche Verbesserungsvorschläge hat die Landesregierung zur weiteren Förderung der Existenzgründungen mithilfe des „MikroSTARTer“-Förderprogramms?

Im September 2016 haben in Osnabrück und Lüneburg Gespräche der NBank mit den fachkundigen Stellen zu Erfahrungen und zur Auslastung des „MikroSTARTer“-Förderprogramms stattgefunden. Bis Mitte Oktober 2016 werden sich an den Standorten Hannover und Oldenburg zwei weitere Gespräche anschließen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird geprüft, ob und wenn ja, welcher Anpassungsbedarf besteht.

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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