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Plenum 18. August 2016 - Mündliche Anfragen

Frage 1


Wird der Straßen- und Wegebau in Niedersachsen von der Landesregierung vernachlässigt?

Abgeordnete Reinhold Hilbers und Karl-Heinz Bley (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 8. August 2016 legte Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies, MdL, den Straßenzustandsbericht Niedersachsen vor. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 9. August 2016 resümiert unter der Überschrift „Auf 1 330 km klaffen Löcher“: „1 330 km Landesstraßen in Niedersachsen sind im schlechten Zustand - rund ein Sechstel der 8 000 Straßenkilometer“.

Der Landesrechnungshof stellte in seinem Jahresbericht 2016 fest, dass es bei den Landesstraßen einen Erhaltungsstau von 288 Millionen Euro gebe.

Nach Einschätzung von Experten sei die Situation bei den kommunalen Straßen sogar noch prekärer. Und das Problem werde durch die von Rot-Grün eingeleitete Umschichtung der GVFG-Mittel zugunsten des ÖPNV und Mittelentnahmen wie im laufenden Haushaltsjahr in Höhe von 15 Millionen Euro zugunsten der Landesstraßenbaumittel noch verschlimmert.

Im Haushaltsplan 2012 standen 74,1 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau, im Haushaltsplan 2016 stehen 25,3 Millionen Euro weniger, mithin 48,8 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung. Gegenüber dem Ansatz im Jahr 2012 entspricht das einer Kürzung von über 34 %.

Dem Haushaltsplan 2016 ist zu entnehmen, dass der gesamte Mittelansatz für den ländlichen Wegebau im Zeitraum der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 10 Millionen Euro beträgt.

Vorbemerkung der Landesregierung

(wegen der Plenardiskussion wird auf erläuternde Vorbemerkungen verzichtet)

1. Werden die von der Landesregierung für den Landesstraßenbau eingeplanten Mittel in den kommenden Jahren ausreichen, um die 1 330 km als schlecht klassifizierter Landesstraßen in einen guten oder zumindest mittleren Zustand zu versetzen?

Die Landesregierung hat mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 die hohen Investitionssummen für den Erhalt und Ausbau der Straßeninfrastruktur der Landesstraßen fortgeschrieben. Im Entwurf sind für 2017 74,844 Mio. € und für 2018 84,877 Mio. € eingestellt. Mit dem Ansatz der MiPla für die Jahre 2019 und 2020 in Höhe von 84,877 Mio. € setzt die Regierung den erfolgreichen Kurs der Erhaltung der Landesinfrastruktur fort. Damit ist es möglich, den Straßenzustand zu halten bzw. weiter leicht zu verbessern. Durch das „Sondervermögen zum Abbau des Investitionsstaus“ stehen seit 2014 weitere 10 Mio. € /a zur Verfügung. Mit dem Auslaufen in 2017 wird ein Anschlussprogramm für die Ortsdurchfahrten aufgelegt, dass nunmehr im Landesstraßenbauplafond (Kapitel 0820 Titelgruppe 61) geführt wird. Vorbehaltlich der Verabschiedung des Doppelhaushaltes stehen damit ausreichend Mittel zur Verfügung, den Zustand der Landesinfrastruktur weiter zu verbessern.

2. Hält die Landesregierung die den Kommunen zur Verfügung stehenden Finanzmittel für den kommunalen Straßenbau für ausreichend?

Da die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel in ihrer Höhe begrenzt sind, reichen die dem Land Niedersachsen nach dem NGVFG für die Förderung des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung stehenden Mittel bei weitem nicht aus, um sämtliche Wünsche der Kommunen bedienen zu können.

Durch die sukzessive Umschichtung der Mittel über den Zeitraum von 2014 bis 2017 hat die Landesregierung den Kommunen ermöglicht, sich auf die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des kommunalen Straßenbaus einzustellen.

3. In welcher Höhe stehen Mittel für den ländlichen Wegebau im Jahr 2016 zur Verfügung?

Für die Förderung des ländlichen Wegebaus nach der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung“ (kurz: ZILE) stehen den Ämtern für regionale Landesentwicklung im Jahr 2016 folgende Zuwendungskontingente für die Anträge aus 2015 und 2016 zur Verfügung:

10 Mio. € aus dem ELER entsprechend dem indikativen Finanzplan des „Programms zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen“ (kurz: PFEIL), sowie 7.376.500 € aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK).

Neben diesen Mitteln der Maßnahme ländlicher Wegebau wurden den ÄrL bis 2016 weitere rd. 14,8 Mio. Euro an Zuwendungskontingenten für den ländlichen Wegebau im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren zur Verfügung gestellt. Damit können alle vorliegenden Anträge in der Maßnahme Flurbereinigung bewilligt werden. In der gesamten Förderperiode von PFEIL sind 60 Mio. Euro an ELER-Mitteln zur Förderung des ländlichen Wegebaus in Flurbereinigungsverfahren veranschlagt.

Weiterhin sind in weiteren Maßnahmen, z.B.: im Rahmen der Dorfentwicklung, Mehraufwendungen für den Wegebau grundsätzlich förderfähig. Damit können Fördermittel der ZILE-Richtlinie über die GVFG-Mittel hinaus eingesetzt werden, die der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im ländlichen Raum zu Gute kommen.

Ferner weise ich darauf hin, dass auch aus der Maßnahme Tourismus bei ZILE Wege, die dem Tourismus dienen, gefördert werden können, was ebenfalls der Verbesserung von Verbindungsqualitäten im ländlichen Raum dient.

Und schließlich stehen im forstlichen Wegebau für das Jahr 2016 Fördermittel von insgesamt 2,0 Mio. Euro zur Verfügung. Auch hier konnten alle vorliegenden förderfähigen Anträge bewilligt werden. Auch die Niedersächsischen Landesforsten wenden erhebliche Mittel für den ländlichen Wegebau in und zum Wald auf.

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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