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Plenum 18. August 2016 - Mündliche Anfragen

Frage 10


Wie sind die Verbindungen der Martini-Stiftung zum Geozentrum Hannover?

Abgeordnete Miriam Staudte und Volker Bajus (Grüne)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Nach Berichterstattung von NDR und SZ fördert die Hans-Joachim-Martini-Stiftung seit den 1980er-Jahren Forschungsprojekte, die in Verbindung mit dem Geozentrum Hannover stehen. Demnach verfüge die Stiftung über ein Stiftungsvermögen von rund 400 000 Euro, das auf Spenden von Unternehmen und Verbänden zurückginge.

Vorbemerkung der Landesregierung

Im Geozentrum Hannover nutzen drei Einrichtungen eine gemeinsame Liegenschaft und eine gemeinsame Verwaltung. Hierbei handelt es sich um:

  • die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie,

  • das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Bergbehörde und als Geologischer Dienst für das Land Niedersachsen im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie als Bergbehörde für die Länder, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein,

  • das Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG) als außeruniversitäre Forschungseinrichtung von Bund und Ländern und Mitglied in der Leibniz-Gemeinschaft im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Die Landesregierung kann sich ausschließlich zu Vorgängen äußern, die im Zusammenhang mit niedersächsischen Landesbehörden stehen. Hinsichtlich der Auszeichnung von Bediensteten der BGR sowie deren Mitwirken in der Hans-Joachim-Martini-Stiftung verweist die Landesregierung insbesondere auf die Ausführungen der Bundesregierung in den Bundestags-Drucksachen: 17/6701, 17/7073, 17/7329, 17/7927, 17/8418, 17/8847 und 17/9292.

Bei der Hans-Joachim-Martini-Stiftung handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die der Stiftungsaufsicht nach dem Niedersächsischen Stiftungsgesetz unterliegt. Gemäß ihrer Statuten verfolgt die Hans-Joachim-Martini-Stiftung das Ziel der Förderung der wissenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet der angewandten Geowissenschaften und der damit verbundenen wissenschaftlichen Arbeitsgebiete.

1. Ist der Landesregierung bekannt, inwiefern Forschungsarbeiten des Geozentrums bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geozentrums Zuwendungen der Martini-Stiftung erhalten haben? Wenn ja, bitte erläutern!

Nach Auskunft des LBEG sowie des LIAG hat die Hans-Joachim-Martini-Stiftung nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Projekte ausgezeichnet:

  • Entwicklung von Methoden der Geochronologie (1987),

  • Energiebilanzierung deutscher Erdölfelder (1997),

  • Entwicklung eines Kleinvibrators (1999),

  • wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Angewandten Geowissenschaften (2003),

  • Internetinformationsdienst für Landwirte (2004),

  • Grundwasserbilanzierung in Karstwassergebieten (2007),

  • Lumineszenz-Datierungen zur Erweiterung der Altersgrenzenbestimmung (2011),

  • Datierungen holozäner Sedimente (2012),

  • Entwicklung eines bildgebendes Verfahrens zur Untersuchung von Fluidmigration (2013),

  • Einfluss und Effekt von Klimaveränderungen im Spätquartär auf regionale Sedimentablagerungen (2015).

Eine durch das LBEG mitbetreute Diplomarbeit an der Leibniz Universität Hannover zu Verfahren zur Bestimmung der Grundwasserneubildung wurde 2009 von der Hans-Joachim-Martini-Stiftung ausgezeichnet.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

2. Ist der Landesregierung bekannt, inwiefern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geozentrums Funktionen der Martini-Stiftung innehaben bzw. anderweitig für die Stiftung tätig sind? Wenn ja, bitte erläutern!

Nach den derzeit vorliegenden Informationen hatten Bedienstete des LBEG sowie des LIAG keine Funktionen in der Hans-Joachim-Martini-Stiftung.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

3. Müssen Zuwendungen privater Stiftungen an öffentliche Einrichtungen bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Stiftungsrecht angezeigt bzw. offengelegt werden?

Nein.

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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