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Plenum 18. Mai 2018 - Mündliche Anfragen

Frage 41


Abgeordnete Imke Byl, Anja Piel, Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung


Vorbemerkung der Abgeordneten

Wirtschaftsminister Althusmann kündigte bei einem Besuch in Giesen im März 2018 an, der Planfeststellungsbeschluss für die Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwerks Siegfried-Giesen solle nach Ostern dieses Jahres erteilt werden. „Ich gehe fest davon aus, dass wir zu einem positiven Beschluss kommen“, wird der Minister in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 16. März 2018 zitiert.

Der Kreistag des Landkreises Hildesheim hat in einem fraktionsübergreifenden Beschluss die Zustimmung für die nötige wasserrechtliche Erlaubnis jedoch an Bedingungen geknüpft. Demnach soll die Einleitung der Haldengewässer von der Althalde „auf das nachzuweisende aktuell erforderliche Höchstmaß der Einleitungsmenge und der wasserrechtlich geforderten Einleitungsbedingungen“ begrenzt werden. Des Weiteren soll spätestens zwei Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss ein Konzept zur möglichst zeitnahen Abdeckung oder Beseitigung der Althalde vorgelegt werden.


Vorbemerkung der Landesregierung

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) führt derzeit für die Wiederinbetriebnahme des Hartsalzwerks Siegfried-Giesen ein Planfeststellungsverfahren einschließlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens ist auch über die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen zu entscheiden, wobei die Entscheidung über die Erteilung dieser wasserrechtlichen Erlaubnisse im Einvernehmen mit dem zuständigen Landkreis Hildesheim zu erfolgen hat.


1. Vor dem Hintergrund, dass Wirtschaftsminister Althusmann einen positiven Beschluss in Aussicht stellt: Hat der Wirtschaftsminister das LBEG angewiesen, den Planfeststellungbeschluss für die geplante Wiederinbetriebnahme zu erteilen?

Nein.


2. Wird die Landesregierung den Forderungen des Kreistags folgen?

Die Landesregierung kann grundsätzlich keine rechtlichen oder fachlichen Bewertungen zu laufenden Genehmigungsverfahren geben. Mit Schreiben vom 15. März 2018 hat der Landkreis Hildesheim dem LBEG einen Beschluss des Kreistages vom 14. März 2018 im Zusammenhang mit der Erteilung des wasserbehördlichen Einvernehmens zur wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung salzhaltiger Abwässer in die Innerste sowie zu zwei weiteren wasserrechtlichen Erlaubnissen im Zusammenhang mit der Wiederinbetriebnahme des Hartsalzwerkes Siegfried Giesen zukommen lassen. Entsprechend diesem Beschluss begrüßt der Landkreis Hildesheim die Wiederinbetriebnahme des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen grundsätzlich, sieht jedoch weiteren Gesprächsbedarf mit dem LBEG und der K+S AG. Der Landkreis hat angekündigt, dass er zwecks weiterer Gespräche auf das LBEG zukommen werde.


3. Stimmt der Umweltminister der Genehmigung einer zweiten Abraumhalde im Zusammenhang mit der geplanten Wiederinbetriebnahme zu?

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz ist an dem bergrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Wiederinbetriebnahme des Hartsalzwerks Siegfried-Giesen nicht direkt beteiligt und es bedarf insofern auch nicht seiner Zustimmung. Der dem Umweltministerium nachgeordnete gewässerkundliche Landesdienst hat die untere Wasserbehörde beim Landkreis Hildesheim in Bezug auf die wasserrechtliche Erlaubnis, zu der seitens des Landkreises das Einvernehmen erforderlich ist , im Hinblick auf Gewässergütefragen beraten. Aus Sicht des Gewässerschutzes ist eine Abdeckung sowohl einer zweiten Abraumhalde als auch der bestehenden Halde zu begrüßen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2018

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Dr. Eike Frenzel und Oliver Wagner

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