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Plenum 2. Februar 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 1


Mobilität in Niedersachsen

Abgeordneter Gerd Ludwig Will (SPD)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Für das Land Niedersachsen haben die ländlichen Räume eine große Bedeutung. Eine Entwicklung, die allein an der Entwicklung der großen Zentren ausgerichtet ist, spiegelt die räumlichen Strukturen unseres Flächenlandes nicht wider. Daneben führt das gestiegene Umweltbewusstsein der Bevölkerung zu einer gesteigerten Nachfrage nach Mobilitätsangeboten jenseits des Individualverkehrs. Dies gilt sowohl für die städtischen Ballungsgebiete als auch insbesondere für den ländlichen Raum. Verkehrsminister Olaf Lies hat in einer Pressemitteilung vom 16. Januar 2017 deutlich gemacht „Wir machen Niedersachsen mobil. Mit unserem umfangreichen Förderprogramm verbessern wir den öffentlichen Personennahverkehr nachhaltig und sorgen dafür, dass unsere Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land mobil bleiben.“ Die öffentliche Hand kann im Sinne einer guten Daseinsvorsorge auf die räumliche Situation angepasste Mobilitätskonzepte anbieten, wobei die Unterschiede der Bedürfnisse in den städtischen Gebieten und dem ländlichen Raum entsprechend zu berücksichtigen sind. Solche Maßnahmen, die der Verbesserung der Mobilität der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen dienen, sind von Bedeutung zum Erhalt der Dörfer und Städte in den ländlichen Regionen.

1. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Mobilität im ländlichen Raum hat die Landesregierung seit 2013 bisher ergriffen?

Mobilität ist ein Stück Lebensqualität. Maßstab des Handelns der Landesregierung ist insoweit der Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages.

Darin heißt es unter dem Unterpunkt „Öffentlicher Nahverkehr“ u.a., ich zitiere:

„Die rot-grüne Koalition wird alle Regionen des Landes bedarfsgerecht in den öffentlichen Nahverkehr einbeziehen und an die überregional bedeutsamen Bahnknoten angebunden werden. Sie wird deshalb umgehend prüfen, welche Schienenstrecken und Haltepunkte mit wirtschaftlicher Vernunft reaktiviert werden können und wo Strecken ausgebaut werden müssen, um dem Verkehrsbedarf gerecht zu werden. Wo eine Ausweitung des schienengebundenen Nahverkehrs in die Fläche wirtschaftlich nicht vertretbar ist, wird ergänzend die Einführung eines Landes-Busliniennetzes geprüft.“

Zunächst zum ersten Punkt, also der Reaktivierung von Schienenstrecken:

In einer dreistufigen Untersuchung wurden insgesamt 74 Strecken im Rahmen einer landesweiten Reaktivierungsuntersuchung geprüft. Die besten 28 Strecken davon wurden einer Nutzwertanalyse unterzogen. Davon die besten acht wiederum wurden per Standardisierter Bewertung untersucht. Wenn dabei ein Wert von über 1,0 erreicht wurde, ist die Reaktivierung dieser Strecke weiterverfolgt worden.

Positiv haben dabei die Strecken Bad Bentheim – Neuenhaus, Einbeck-Salzderhelden – Einbeck-Mitte und Salzgitter-Lebenstedt – Salzgitter-Fredenberg abgeschnitten. Bei der Strecke Buchholz – Jesteburg – Maschen – Hamburg-Harburg liegen derzeit noch zu viele Infrastrukturkonflikte mit dem Güterverkehr vor, sodass über das weitere Vorgehen erst entschieden werden kann, sobald feststeht, welche Teile der Infrastruktur im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans und Bundesschienenwegeausbaugesetzes ertüchtigt werden.

In der konkreten Umsetzung befinden sich bereits die Planungen zur Reaktivierung der Strecken Bad Bentheim – Neuenhaus und Einbeck-Salzderhelden Einbeck-Mitte. Die Reaktivierung der Strecke Salzgitter-Lebenstedt – Salzgitter-Fredenberg ist ebenfalls grundsätzlich förderfähig. Für dieses Projekt wäre jedoch – wie bei den anderen bereits dargestellten Reaktivierungsprojekten auch – Voraussetzung, dass auch die Kommunen und der zuständige Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr hinter dem Projekt stehen, also in diesem Fall die Stadt Salzgitter und der Zweckverband Großraum Braunschweig. Das Land fördert bei den Streckenreaktivierungen grundsätzlich 75 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Nun zum zweiten Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, der Reaktivierung von Stationen und Bahnhaltepunkten. Auch hier hat die Landesregierung Wort gehalten: Insgesamt können nach dem landesweiten Vorprüfungsverfahren rund 30 Stationen in den kommenden Jahren reaktiviert werden. Davon liegen im Bereich der Region Hannover 4 Stationen, im Bereich des Zweckverbands Großraum Braunschweig 5 Stationen und im Bereich des Aufgabenträgers Landesnahverkehrsgesellschaft 23 Stationen. Von letzteren 23 Stationen sind 11 vergleichsweise kurzfristig umsetzbar, während 12 Stationen erst mittel- bis langfristig umsetzbar sind. Teilweise hängen diese Stationsreaktivierungen auch von der Ertüchtigung von Schienenstrecken ab. Die Reaktivierung der Station Jaderberg ist hier schon vergleichsweise weit vorangeschritten. Ein Baubeginn wird für dieses Jahr angestrebt. Insgesamt rund 3,5 Mio. € werden dafür investiert. Grundsätzlich werden auch bei den Stationsreaktivierungen 75 % der zuwendungsfähigen Kosten vom Land übernommen.

Die aktive Reaktivierung von Strecken und Stationen im Schienenpersonennahverkehr, die von der Vorgängerregierung leider immer wieder abgelehnt worden war, ist auch von besondere Bedeutung für den ländlichen Raum. Denn gerade hier sind in der Vergangenheit leider vielfach Schienenverkehre eingestellt oder Bahnhöfe und Haltepunkte geschlossen worden. Die Reaktivierungen helfen deshalb, ländliche Räume besser anzubinden und sie salopp gesagt, ran an die Schiene zu bringen. Dies ermöglicht mehr Menschen den Zugang zum Schienenpersonennahverkehr und trägt dazu bei, dass der öffentliche Verkehr für die Anwohnerinnen und Anwohner an Attraktivität deutlich zulegt. Gerade eine Stationsreaktivierung macht eine ländliche Gemeinde attraktiv für neue Einwohnerinnen und Einwohner und das ist gut so!

Hier, Anrede, hat Rot-Grün und mein Haus einen wirklichen Politikwechsel in der Nahverkehrspolitik in Niedersachsen eingeleitet, auf den ich wirklich stolz bin.

Neben den Reaktivierungen sind dem Land auch die Modernisierungen sowie die barrierefreien Ausbauten von Stationen sehr wichtig. Im Rahmen des Programms „Niedersachsen ist am Zug! III“ (NiaZ III) werden insgesamt 41 Stationen modernisiert und voraussichtlich rund 144 Mio. € investiert. Das Programm läuft bis 2025 und der Startschuss erfolgte im März 2016 in Bad Bentheim. 50 % der Investitionskosten werden von Seiten des Bundes bzw. der DB übernommen. Die übrigen 50 % werden zu 75 % vom Land Niedersachsen getragen, sodass die Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr nur mit 12,5 % der Investitionssumme beteiligt sind. Stark vertreten ist das Land Niedersachsen auch im Rahmen des sog. „Zukunftsinvestitionsprogramms“ des Bundes für den barrierefreien Ausbau von kleinen Schienenverkehrsstationen. Insgesamt werden im Zeitraum 2016 – 2020 rund 34 Mio. € in Niedersachsen investiert. Damit sollen 16 kleine Stationen barrierefrei ausgebaut werden. Die Finanzierungsaufteilung erfolgt dabei ähnlich bei der gerade erläuterten Aufteilung für „NiaZ III“.

Kommen wir nun zum dritten Punkt aus unserem Koalitionsvertrag, der insbesondere für die ländlichen Räume ohne Schienenanschluss von Bedeutung ist - dem Prüfauftrag für die Einführung von Landesbuslinien. Auch dieser Auftrag ist abgearbeitet und ich kann betonen, wir prüfen nicht nur, wir handeln ganz konkret für mehr Mobilität in der Fläche - diese Landesregierung macht Niedersachsen mobil!

Seit dem 01.01.2017 hat mein Haus ein neues Förderprogramm für landesbedeutsame Buslinien aufgelegt.

Was sind die wichtigsten Eckpunkte dieses Förderprogramms?

Die Handlungshoheit für die Einrichtung von Landesbuslinien liegt bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und Zweckverbänden als ÖPNV-Aufgabenträgern. Dort gehört sie auch hin, denn sie wissen am besten, welche Verbindungen vor Ort wichtig sind.

Gefördert werden Betriebsleistungen, die mindestens für drei Jahre bestellt werden.

Die Finanzierung aus den dem Land zustehenden Regionalisierungsmitteln.

Landesbuslinien dürfen keine Konkurrenz zu bereits bestehenden Verkehren auf der Schiene oder im Busbereich schaffen.

Wann ist eine Buslinie landesbedeutsam?

Räumlich ist das der Fall,

- wenn sie Mittelzentren ohne eigenen Schienenanschluss an Oberzentren bzw. an SPNV-Haltepunkte anbindet;

- oder Lücken im SPNV-Netz schließt.

Eine Förderung ist außerdem möglich zur Verknüpfung mit Fährverbindungen sowie zur Anbindung von Orten auf Grund touristischer Belange oder besonderer regionaler Bedeutung.

Weiterhin ist die Einhaltung hoher qualitativer Standards bei einer Förderung als landesbedeutsame Buslinie vorgegeben: In zeitlicher Hinsicht erfordert das Prädikat der "Landesbedeutsamkeit" einen konsequenten Stundentakt, Betriebszeiten an allen Wochentagen von 06.00 bis 23.00 Uhr sowie schnelle und möglichst direkte Verbindungen. Eine Landesbuslinie soll eben nicht "an jeder Milchkanne halten".

Nicht zuletzt sollen die Fahrzeuge einen herausgehobenen Qualitätsstandard haben: Barrierefreiheit, WLAN, bequeme Überlandbestuhlung sowie Einbindung in Echtzeitsysteme zur Anschlusssicherung und Fahrgastinformation und um nur einige Vorgaben zu nennen.

Das Thema Landesbuslinien ist übrigens eine der Empfehlungen des Zukunftsforums Niedersachsen und damit ein gutes Beispiel für die umfassenden Demografie-Aktivitäten der rot-grünen Landesregierung, gerade auch für die ländlichen Räume. Das Zukunftsforum hatte sich in der ersten intensiv Arbeitsperiode mit den Bereichen Bildung und Mobilität auseinandergesetzt und dazu auch noch weitere Empfehlungen für den Bereich des ÖPNV erarbeitet, der sich mein Haus als Verkehrsministerium ebenfalls angenommen hat:

So ist seit Mitte September 2016 bei der Landesnahverkehrsgesellschaft eine landesweite Mobilitätszentrale eingerichtet. Mit dieser neuen zentralen Beratungs- und Informationsstelle für Mobilität im ländlichen Raum erhalten ÖPNV-Aufgabenträger, Kommunen, Vereine oder Bürgerinitiativen erstmals einen landesweiten Ansprechpartner in Fragen des Aufbaus und Betriebs ländlicher Mobilitätsangebote. Dazu zählen zum Beispiel auch flexible Bedienformen, wie Anruf-Taxis oder Ruf-Busse, die den klassischen Linienverkehr in Verkehrsräumen und in Zeiten mit schwacher Nachfrage bedarfsorientiert ergänzen. Auch für Fragen der finanziellen Förderung oder der genehmigungsrechtlichen Einordnung solcher Mobilitätsangebote steht die neue Informations-und Beratungsstelle zur Verfügung.

Von grundlegender Bedeutung für den öffentlichen Nahverkehr in den ländlichen Räumen ist auch die Novellierung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes, die auf meine Empfehlung von den Koalitionsfraktionen in den Landtag eingebracht und am 26.10.2016 beschlossen worden ist. Ich hatte darauf bereits in meiner Vorbemerkung hingewiesen.

Worum geht es dabei konkret?

Mit der Novellierung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes haben die Ausgleichszahlungen für Ausbildungsverkehre zum 01.01.2017 neu geregelt. Auch das hatte übrigens das Zukunftsforum im Hinblick auf die Bedeutung der Schülerbeförderung für den ländlichen Raum dringend angemahnt. Mein Vorgänger hatte das Thema immer wieder verschoben. Wir haben es angepackt und eine zukunftssichere gesetzliche Regelung geschaffen, die den ÖPNV in der Fläche aktiv sichert. Diese Novellierung des Nahverkehrsgesetzes ist ein weiterer ganz zentraler Baustein für die dauerhafte Stärkung der ÖPNV-Aufgabenträger im ganzen Land. Ihnen steht seit dem 01.01.2017, neben der Aufgabenverantwortung für den Schüler- und Ausbildungsverkehr - der ist gerade in den ländlichen Räumen, wie Sie wissen, in der Regel das Rückgrat des ÖPNV - auch die Ausgabenverantwortung für insgesamt 90 Mio. € zu. Sie erlangen endlich die erforderliche Handlungsmöglichkeit, um den ÖPNV aktiv zu gestalten und das in kommunaler Verantwortung, so wie es den örtlichen Bedarfen am Besten entspricht. Gleichzeitig bekommen die kommunalen Aufgabenträger zusätzliche Mittel von 20 Mio. € pro Jahr für die qualitative und quantitative Verbesserung des ÖPNV-Angebotes in ihrer Region. Das ist eine Steigerung um +53% bzw. sogar um 73% im Vergleich zum letzten Jahr der vorherigen Landesregierung. Die Novellierung setzt dabei eins zu eins eine Politische Vereinbarung zur Stärkung des ÖPNV in Niedersachsens Landkreisen und kreisfreien Städten um, die ich mit den kommunalen Spitzenverbänden vorab dazu getroffen hatte.

So, Anrede,

machen wir in der Tat Niedersachsen mobil!

2. Wie wurden die Aufgabenträger für den SPNV und ÖPNV in Niedersachsen durch die Landesregierung seit 2013 einschließlich Infrastrukturmaßnahmen unterstützt?

Wie bereits ausgeführt, steht im Gesamtkonzept der Landesregierung für den ÖPNV die Stärkung der Aufgabenträger an oberster Stelle. Nur dort können verkehrsplanerische Überlegungen, Ortskenntnisse und der Mobilitätsbedarf vor Ort, nicht zuletzt in den Nahverkehrsplänen beurteilt und miteinander verknüpft werden. Deshalb haben wir z.B. die Aufgabenträger sehr früh in unsere Überlegungen zur Förderung landesbedeutsamer Buslinien und die Neuordnung der Ausgleichszahlungen im Ausbildungsverkehr eingebunden.

Zusätzlich erfolgt eine erhebliche Unterstützung der Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf der Straße und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erfolgt in Form von gesetzlich festgelegten Finanzhilfen und Zuweisungen nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz sowie im Rahmen der Einzelfallförderung durch das Land. Insgesamt wurde bzw. wird der SPNV /ÖPNV in den Jahren 2013 bis 2017 mit 3,062 Mrd. € unterstützt. Ich wiederhole gerne diese eindrucksvolle Zahl: 3,062 Milliarden Euro!

Anrede, Sie sehen, „Wir machen Niedersachsen mobil!“ ist nicht nur ein guter Slogan. Diese Landesregierung hat vielmehr ganz handfest deutlich mehr Geld in die Hand genommen, um den ÖPNV und den SPNV in der Fläche zu fördern. Nur zum Vergleich,

Was ist konkret in diesen 3,062 Mrd. € enthalten?

Es handelt sich um

2,113 Mrd. € zur Finanzierung von SPNV-Betriebsleistungen

0,518 Mrd. € sonstige Finanzhilfen und Zuweisungen zur Finanzierung von SPNV- / ÖPNV-Vorhaben und zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs (ab 2017)

0,431 Mrd. € als Einzelfallförderung (SPNV- und ÖPNV-Infrastrukturvorhaben, SPNV- und straßengebundene ÖPNV-Fahrzeuge), wobei in diesem Betrag auch Einzelfallförderungen an Verkehrsunternehmen enthalten sind.

Dass wir hier einen ganz anderen Schwerpunkt als die vorherige Landesregierung setzten zeigt eindrucksvoll ein Vergleich der Dotierung des ÖPNV-Landesförderprogramms 2012 zu 2017, jeweils zum Stand Dezember des Vorjahres: Das Fördervolumen hat sich von 56,2 Mio. € auf 133,3 Mio. € erhöht, das ist eine Steigerung um 137%. Und auch die Antragszahlen sind seit 2014 jedes Jahr deutlich gestiegen: Gegenüber 2012 liegt 2017 eine Steigerung um 77% vor. Das zeigt, unsere Förderpolitik trifft einen Nerv und wird vor Ort angenommen.

Lassen Sie mich ein kurzes Fazit unserer Unterstützungsmaßnahmen, gerade auch für den ÖPNV in den ländlichen Räumen ziehen:

Die Bedingungen für den Ausbau des ÖPNV in der Fläche waren noch nie so gut wie heute, wie unter dieser Landesregierung. Wir haben unter Federführung meines Hauses ein umfangreiches Gesamtpaket zur nachhaltigen Stärkung des straßengebundenen ÖPNV in der Fläche aufgelegt. Die einzelnen Bausteine dazu hatte ich bereits bei der Antwort zu Frage 1 erläutert. Wichtig ist auch die Verzahnung der einzelnen Baustein: So können die zusätzlichen Mittel aus dem Nahverkehrsgesetz einerseits zum an die örtlichen Verhältnisse angepassten Ausbau des ÖPNV vor Ort verwandt werden – im ländlichen Raum u.a. für zusätzliche Verkehrsleistungen oder flexible Verkehrsangebote, wie z.B. Sammeltaxis oder Rufbusse. Sie können aber auch gezielt zur Kofinanzierung aller bestehenden Landesförderprogramme verwandt werden, so dass gerade finanzschwache Kommunen davon stärker profitieren können, z.B. als Eigenanteil für die Einführung eines Landesbuslinienangebotes. In den nächsten Jahren, da bin ich mir sicher, werden wir deshalb deutliche quantitative und qualitative Verbesserungen erleben und ganz praktisch sehen: Wir machen Niedersachsen mobil!

3. Welche Finanzmittel und in welcher Höhe wurden in die Stärkung des ÖPVV/SPNV seit 2013 investiert?

Für die Stärkung des ÖPNV/SPNV stehen Mittel aus dem Regionalisierungs- und Entflechtungsgesetz (einschließlich GVFG-Bundesprogramm) zur Verfügung. Im Zeitraum 2013 bis 2016 wurden insgesamt 2.272 Mrd. € verwendet; davon:

2.071,444 Mio. € aus dem Regionalisierungsgesetz,

193,674 Mio. € aus dem Entflechtungsgesetz bzw. dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) und

6,882 Mio. € aus dem GVFG-Bundesprogramm.

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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