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Plenum 20. April 2018 - Mündliche Anfragen

Frage 43


Genehmigungen für Bohrplätze in Hankensbüttel: Kann die Landesregierung den Trinkwasserschutz in Niedersachsen noch gewährleisten?


Abgeordnete Imke Byl (GRÜNE)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung


Vorbemerkung der Abgeordneten

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat am 28. März 2018 in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass der Bau eines Bohrplatzes zur Vorbereitung zweier Erdölbohrungen in Hankensbüttel auf dem Gebiet des Trinkwasserschutzgebietes Schönewörde genehmigt wurde.

Mit dem Bau und der Einrichtung des Förderplatzes sei noch nicht die Genehmigung für die beiden dort geplanten Bohrungen Hankensbüttel-Süd-96 sowie Hankensbüttel-Süd-97 gegeben.

Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU ist der „absolute Vorrang“ des Trinkwasserschutzes vor wirtschaftlichen Interessen festgehalten (Seite 113). Daraus resultierend, haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag erklärt, ein Verbot von Erdöl- und Erdgasbohrungen in Wasserschutzgebieten sämtlicher Schutzzonen prüfen zu wollen.

In der Drucksache 18/75 wurde als Antwort auf eine Kleine Anfrage für die Fragestunde mitgeteilt, dass die Landesregierung die Entscheidung zu einem solchen Verbot im Laufe des Jahres 2018 plant.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die DEA Deutsche Erdöl AG (DEA) plant im Erdölfeld Hankensbüttel, Landkreis Gifhorn, eine neue Ölbohrung (Hankensbüttel-Süd 96) zu erstellen. Im Falle der Fündigkeit soll eine weitere technische Hilfsbohrung niedergebracht werden (Hankensbüttel-Süd 97). Die Lokation der beiden Bohrungen liegt in dem Wasserschutzgebiet „Schönewörde“ Zone IIIb und in dem Landschaftsschutzgebiet „Ostheide“. Die DEA hatte im Herbst 2017 beim Landkreis Gifhorn die nach den Schutzgebietsverordnungen erforderlichen Genehmigungen beantragt. Dort wurden die Anträge geprüft und die entsprechenden Zulassungen erteilt. Die wasserrechtliche Genehmigung hat der Landkreis Gifhorn der DEA als dafür zuständige Behörde bereits im November 2017 erteilt.

Die Landesregierung hat in der Antwort vom 14.12.2017 (Drs. 18/75 Nr. 44) zu einer Kleinen Anfrage für die Fragestunde dargestellt, dass sie beabsichtigt, im Laufe des Jahres 2018 zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Verbot des Bohrens nach Erdöl und Erdgas in Wasserschutzgebieten sämtlicher Schutzzonen in die Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) aufzunehmen ist. Eine gesetzliche Grundlage, auf der ein Moratorium für alle noch nicht genehmigten Bohrungen bis zum Abschluss der rechtlichen Prüfung eines Verbotes des Bohrens nach Erdöl und Erdgas in Wasserschutzgebieten sämtlicher Schutzzonen ergehen könnte, ist nicht erkennbar. In der Antwort vom 21.02.2018 (Drs. 18/347) zu einer Kleinen Anfrage hat die Landesregierung weiterhin dargelegt, dass sie bei einer eventuellen Änderung der SchuVO, ergänzend – und unter der Berücksichtigung von Vertrauensschutzaspekten – prüfen würde, inwieweit eine Rechtsänderung auch für Projekte gelten soll, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens im laufenden Zulassungsverfahren befinden.

1. Sieht die Landesregierung einen Widerspruch zwischen der nun erfolgten Genehmigung des Bohrplatzes und der noch im Raum stehenden Entscheidung zu einem Verbot von Erdöl- und Erdgasbohrungen?

Nein.


2. Wie bewertet die Landesregierung die Bohrvorhaben Hankensbüttel-Süd-96 und Hankensbüttel-Süd-97 hinsichtlich des im Koalitionsvertrag festgelegten „absoluten Vorrangs“ von Trinkwasserschutz vor wirtschaftlichen Interessen?

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat im März 2018 den Bau des Bohrplatzes für die Bohrungen Hankensbüttel-Süd 96 und Hankensbüttel-Süd 97 genehmigt. Hierbei handelt es sich um eine etwa 70 mal 60 Meter große versiegelte Fläche. Die Erstellung der beiden Bohrungen ist bisher nicht bergrechtlich genehmigt. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren zur Erstellung dieser Bohrungen werden dann auch die Belange des Trinkwasserschutzes erneut geprüft.


3. Zieht die Landesregierung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass im Koalitionsvertrag weiterhin vorgesehen ist, ein Verbot von Erdgas- und Erdölbohrungen in sämtlichen Schutzgebietszonen von Wasserschutzgebieten zu prüfen, ein Moratorium für sämtliche noch nicht genehmigten Bohrungen in Betracht, bis die rechtliche Prüfung eines Bohrverbots abgeschlossen ist?

Nein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.04.2018

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Dr. Eike Frenzel und Oliver Wagner

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