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Plenum 22. Juni 2018 - Mündliche Anfragen

Frage 28: Sicherung und Wiedereröffnung der B 83



Abgeordnete Hermann Grupe, Jörg Bode, Dr. Stefan Birkner und Christian Grascha (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Seit Langem ist eine Erforderlichkeit von Hangsicherungsmaßnahmen an der B 83 bekannt. Trotzdem mussten die Bundesstraße am 18. Mai 2018 aufgrund aktueller Gefahren für Leib und Leben voll gesperrt und umfängliche Umleitungsverkehre eingerichtet werden. Dieser Umstand führt zu Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger, für die Schülerinnen und Schüler und für die Unternehmen und Arbeitnehmer vor Ort.

Vorbemerkung der Landesregierung

Oberstes Ziel ist die schnellstmögliche Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und die dauerhafte Nutzung der vorhandenen B 83. Dazu ist die Umsetzung von Hangsicherungsmaßnahmen innerhalb des FFH-Gebietes und des EU-Vogelschutzgebietes notwendig und nach Einschätzung der Obersten Naturschutzbehörde (MU) auch möglich, wenn die Vorgaben des § 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gewahrt werden.

Die Hangsicherungsmaßnahmen sind nach ihrer Dringlichkeit in Bezug auf die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der Abwendung von Gefahren für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer bzw. Straßennutzer zu stufen. Dabei ist der Grad der Beeinträchtigung des FFH-Gebietes in die Betrachtungen bei der Festlegung von Sofortmaßnahmen und bei der dauerhaften Hangsicherung zu berücksichtigen. Auf Basis der Naturschutzgebietsverordnung HA 48 "Mühlenberg bei Pegestorf“, die das FFH-Gebiet und das EU-Vogelschutzgebiet hoheitlich sichert, werden derzeit die Sofortmaßnahmen konzipiert, die nach Ansicht der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) unter die dort geregelte Freistellung fallen. Für die weiteren Hangsicherungsmaßnahmen ist voraussichtlich eine Abweichungsprüfung in einem Planfeststellungsverfahren notwendig. Aus Gründen der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit soll gemäß § 34 Abs.3 f. Bundesnaturschutzgesetz eine Abweichung geltend gemacht werden.

Auf dieser Basis wurde ein zweistufiges Handlungskonzept entwickelt, das folgende konkrete Handlungsschritte beinhaltet:

1. Stufe: Sofortmaßnahmen zur Hangsicherung mit dem Ziel, möglichst mindestens eine (Teil-) Befahrbarkeit der Strecke bis zum Winter dieses Jahres zu erreichen.

2. Stufe (parallel zur 1. Stufe): Dauerhafte Sicherung des Hanges und Freigabe des Verkehrs.

1. Gibt es neue Erkenntnisse oder konkrete Ergebnisse bezüglich der geplanten Hangsicherungsmaßnahmen entlang der B 83 bei Steinmühle und, wenn ja, welche?

Im Schutze der Sperrung vom 18.05.2018 haben umgehend Gutachter die Arbeit aufgenommen, um die Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Hangsicherung zu planen und die notwendigen Untersuchungen vorzunehmen. Im Zeitraum vom 22. bis 24.05.2018 sind Bergsteiger mit der Fachkompetenz zur Beurteilung der örtlichen Situation im Hang eingesetzt worden. Unmittelbar an den Gesteinsformationen hat sich die Situation noch dramatischer dargestellt als sie durch das Laserscanverfahren und die Drohnenbefliegung erkennbar war. Anschließend erfolgte die Untersuchung und Abgrenzung von Maßnahmen aus dem gesamten Hangsicherungskonzept, die ein sofortiges Handeln im Sinne der Schutzgebietsverordnung darstellen. Die erste Abstimmung mit den Umweltbehörden ist am 12.06.2018 erfolgt. Für die Ausführungsplanung der Maßnahmen sind technische Voruntersuchungen wie Bohrungen und Zugversuche im Hang erforderlich, die bereits am 04.06.2018 begonnen haben und noch andauern. Der Gutachter für die Hangsicherungsmaßnahmen begleitet diese Arbeiten. Parallel zu den Voruntersuchungen erfolgen die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen der Sofortmaßnahmen zur Hangsicherung.

2. Gibt es bereits einen Zeitplan für die erforderlichen Hangsicherungsmaßnahmen, und wenn ja, wie sieht dieser konkret aus?

Erklärtes Ziel ist es, den Verkehr so wenig wie möglich zu beeinträchtigen und eine Befahrbarkeit der B 83 so schnell wie möglich wieder zu gewährleisten. Nach der Vergabe der Arbeiten kann die Ausführung der Sofortmaßnahmen zur Hangsicherung (1. Stufe) im zweiten Halbjahr 2018 erfolgen. Das vorgesehene Ziel ist die Teilverkehrsfreigabe über das Winterhalbjahr 2018/2019. Die rechtliche Absicherung der weiteren Hangsicherungsmaßnahmen (2. Stufe) ist durch ein Planfeststellungsverfahren im Winter 2018/2019 vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist ab 2019 bis Ende 2020 geplant. Dabei ist die Vollsperrung auf das absolute Minimum zu beschränken.

3. Sind der Landesregierung Risiken bekannt, die die angekündigte einspurige Wiedereröffnung der B 83 bis zum Beginn des Winters 2018/2019 gefährden können, und, wenn ja, welche?

Risiken bei der Umsetzung bestehen u.a. in den geologischen Verhältnissen, bei den Ressourcen und Kapazitäten der ausführenden Spezialfirmen und im Vergabeverfahren. Um diese Risiken vorausschauend zu minimieren, werden die zwei Stufen der baulichen Umsetzung soweit möglich parallel geplant und vorbereitet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2018

Ansprechpartner/in:
Dr. Dominik Mayer

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