Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Plenum 22. Juni 2018 - Mündliche Anfragen

Frage 42: Wird die Landesregierung das Tariftreue- und Vergabegesetz an die veränderte rechtliche Lage anpassen und die Tarifbindung in Niedersachsen stärken?


Abgeordnete Eva Viehoff und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Tarifbindung von Betrieben und Beschäftigten in Deutschland und in Niedersachsen sinkt seit Jahren kontinuierlich: Laut Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist die Tarifbindung von Beschäftigten in niedersächsischen Betrieben innerhalb von 14 Jahren um 16 Prozentpunkte auf 60 % im Jahr 2016 gesunken. Der Anteil der niedersächsischen Betriebe mit Tarifbindung sank im selben Zeitraum um 21 Prozentpunkte auf 36 %. Die Süddeutsche Zeitung titelte gar mit der Überschirift „Leerstelle im System“ in ihrer Ausgabe vom 27. Mai 2018. Laut SZ sei die Tarifbindung hierzulande ein „wackeliges Konstrukt“ geworden, die Tarifbindung entwickele sich „seit vielen Jahren geradezu schwindsüchtig“. Fielen in Westdeutschland 1996 noch 70 % der Beschäftigten unter einen Branchentarifvertrag, war im Jahr 2017 noch nicht einmal jede bzw. jeder Zweite tarifgebunden. Gleichwohl sichere ein Tarifvertrag sowohl für die Beschäftigten als auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Reihe von Vorteilen - im Durchschnitt mehr Gehalt, kürzere Arbeitszeiten und mehr Urlaub ebenso wie gleiche Regeln für alle innerhalb einer Branche, Planungssicherheit und Betriebsfrieden. Die Tariflohnklausel des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sah bis zum sogenannten Rüffert-Urteil vor, dass öffentliche Aufträge an Betriebe vergeben wurden, die ihren Beschäftigten Tariflohn zahlten. Der EuGH entschied, dass die niedersächsische Tariflohnklausel europäischen Regelungen widersprach. Das NTVergG wurde in der Folge entsprechend geändert. Mittlerweile hat sich die europäische Rechtslage erneut verändert - sowohl die EU-Vergaberichtlinie als auch die Entsendrichtlinie wurden reformiert. Die Revision der beiden Richtlinien und die Rechtsprechung in der Folge umfassen strategische Ziele und damit auch die Möglichkeit der Einbeziehung von Tarifverträgen. Das Bundesland Bremen hat auf die neue Rechtslage reagiert. Die Vergabe öffentlicher Aufträge für Bauleistungen ist seit Ende 2017 wieder an repräsentative Tarifverträge gebunden (Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe, § 10 Abs. 3). Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU und SPD im Saarland heißt es ebenfalls: „Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages zur Bedingung.“ Aktuell prüft das Bundesland, wie es seine Forderung konkret umsetzen kann und wird.

1. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, die Tarifbindung in Niedersachsen wieder zu stärken?

Tarifbindung entsteht durch Tarifverträge, die von Gewerkschaften, Arbeitgebern sowie Vereinigungen von Arbeitgebern – für die ihnen angeschlossenen Unternehmen - auf freiwilliger Basis ausgehandelt und abgeschlossen werden. Die Landesregierung hat hierauf keinerlei rechtlichen Einfluss. Sie wirbt bei potentiellen Tarifvertragsparteien aber beständig sowohl für den Abschluss von Tarifverträgen als auch den Eintritt und den Verbleib in die/den tarifvertragsschließenden Verbände(n).

2. In welcher Weise nutzt die Landesregierung die Möglichkeiten der veränderten rechtlichen Lage innerhalb der EU (insbesondere die EU-Vergaberichtlinie und die Entsenderichtlinie), um die Tarifbindung in Niedersachsen zu verbessern?

3. In welcher Weise sind für die Landesregierung die Bundesländer Bremen und das Saarland, die repräsentative Tarifverträge zur Bedingung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge machen wollen bzw. dies in Teilen bereits getan haben, ein Vorbild, an dem sich Niedersachsen orientiert, um die Tarifbindung auch hierzulande zu verbessern?

Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 zusammen beantwortet.

In Niedersachsen enthält die Koalitionsvereinbarung für die aktuelle Legislaturperiode die Festlegung, das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz zu evaluieren und es dem geänderten Bundesrecht anzupassen. Darüber hinaus enthält die Koalitionsvereinbarung den Auftrag, Gespräche mit den Tarifpartnern zu führen, um auf der Grundlage der Gesprächsergebnisse zu entscheiden, ob neben dem Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auch für die Bauindustrie kurzfristig die Einhaltung von repräsentativen Tarifverträgen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge angestrebt werden soll. In diesen Gesprächen wird auch eine Bewertung des Bremer Modells vorgenommen werden sowie eine Einschätzung erfolgen, inwieweit die veränderte rechtliche Lage innerhalb der EU Einfluss auf das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz nimmt.

Aus dem Saarland ist der Landesregierung keine verbindliche Regelung bekannt, die Vorbild für eine niedersächsische Regelung sein könnte (vgl. Vorbemerkung der Abgeordneten).

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2018

Ansprechpartner/in:
Dr. Dominik Mayer

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln