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Plenum 24. November 2016 - Mündliche Anfragen

Frage 42


42. Kommt das Baurecht für den dritten Abschnitt der Ortsumgehung Celle noch bis Jahresende?

Abgeordneter Jörg Bode (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Die Ortsumgehung Celle im Zuge der Bundesstraße 3 soll in fünf Abschnitten realisiert werden. Die Abschnitte 1 und 2 sind seit Jahren realisiert, die Abschnitte 3, 4 und 5 sind in der Planung, Auslegung oder vor Gericht. Im Sommer 2016 verkündete Verkehrsminister Lies, dass er alle Hebel in der Landesstraßenbauverwaltung in Bewegung gesetzt habe. „Unser Ziel bleibt Baurecht bis zum Jahresende“ (Minister Lies, Cellesche Zeitung, 18. August 2016).

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Ortsumgehung (OU) Celle ist in fünf verkehrswirksame Abschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt, die Verlegung der B 3 von Ehlershausen bis südlich Celle, wurde im Juni 2009 für den Verkehr freigegeben. Die Verkehrsfreigabe des anschließenden Südteils der OU erfolgte im Juni 2013.

Nach einem jahrelangen Rechtstreit hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Urteilen vom 22.04.2016 festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der OU Celle (Mittelteil) rechtswidrig und nicht vollziehbar ist. Jedoch wurden vom Gericht wesentliche Teile des Planfeststellungsbeschlusses bestä­tigt. Es besteht unter verkehrlichen Gesichtspunkten ein Bedarf; das Vorhaben ist planerisch gerechtfertigt. Verstöße gegen europäi­sches Habitatschutzrecht hat das Gericht nicht festgestellt; die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist in Ordnung. Der einzige Kritikpunkt der Richter betrifft das Kollisionsrisiko von Fledermausarten mit dem Straßenverkehr.

Die Planung und die Realisierung der noch verbleibenden drei Abschnitte der OU Celle werden vom Land Niedersachsen weiter mit hoher Priorität verfolgt. Das Vorhaben ist sowohl technisch als auch rechtlich äußerst komplex.

Die Planung und Realisierung von Bundesfernstraßenvorhaben hängt von einer Vielzahl von Randbedingungen ab, die vom Planungsträger oftmals nur indirekt gestaltet werden können. Im Rahmen der örtlichen und gesetzlichen Gegebenheiten schreiten die Bundesfernstraßenprojekte mit unterschiedlichen Zeitbedarf kontinuierlich voran. Dispositionen des zukünftigen Ablaufes - insbesondere über einen Zeitraum von mehreren Jahren - sind daher immer mit Unsicherheiten behaftet.

1. Wie ist der Planungs- bzw. Realisierungsstand für die drei verbliebenen Abschnitte der Ortumgehung Celle?

B 3 – OU Celle Mittelteil (3. Bauabschnitt): Eine Revisionsnichtzulassungsbeschwerde hat das Land am 01.08.2016 beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Der Naturschutzverband BUND hat ebenfalls Beschwerde eingereicht. Parallel und alternativ zu dieser Beschwerde werden von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zurzeit ergänzende Planfeststellungsunterlagen zur Bewältigung der vom OVG angeführten Fledermausproblematik erarbeitet.

B 3 – OU Celle Nordteil (4. Bauabschnitt): Das Planfeststellungsverfahren wurde am 26.10.2016 eingeleitet. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 09.11.2016 bis zum 08.12.2016 öffentlich aus.

B 3 – OU Gr. Hehlen (5. Bauabschnitt der OU Celle): Der Vorentwurf wurde vom regionalen Geschäftsbereich Verden der NLStBV aufgestellt und befindet sich derzeit in der Qualitätsprüfung bei der Zentrale der NLStBV in Hannover. Nach derzeitiger Disposition ist vorgesehen, den Vorentwurf im ersten Quartal 2017 an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Erteilung des "Gesehen-Vermerkes" weiterzuleiten.

2. Wann ist bei den jeweiligen Abschnitten mit einem Planfeststellungsbeschluss und wann mit dem Baubeginn zu rechnen?

B 3 - OU Celle Mittelteil (3. Bauabschnitt): Das Planfeststellungsverfahren ist abgeschlossen. Sollte im laufenden Klageverfahren (sh. Antwort zu Frage 1) durch eine positive Entscheidung des Gerichtes noch in diesem Jahr Baurecht gegeben sein, wäre ein Baubeginn im Jahr 2017 möglich.

B 3 - OU Celle Nordteil (4. Bauabschnitt): Das Planfeststellungsverfahren könnte bei günstigem Verlauf Ende 2018 abgeschlossen sein. Der Bau wäre dann ab 2019 möglich.

B 3 - OU Gr. Hehlen (5. Bauabschnitt der OU Celle): Die jetzige Zeitplanung der NLStBV sieht einen Planfeststellungsbeschluss für Ende 2020 vor. Mit dem Bau könnte dann ab 2021 gerechnet werden.

3. Was wurde nach der Entscheidung des OVG Lüneburg zum 3. Abschnitt im Detail unternommen, damit bis zum Ende des Jahres 2016 Baurecht erreicht werden kann, und wann ist mit dem Baurecht für diesen Abschnitt zu rechnen?

Es ist Revisionsnichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben worden mit dem Ziel, eine zeitnahe abschließende Entscheidung zu erhalten. Wir gehen davon aus, dass wir mit einer positiven Entscheidung des Gerichtes noch in diesem Jahr Baurecht erhalten. Gleichwohl wird parallel ein evtl. notwendiges ergänzendes Planfeststellungsverfahren von der NLStBV vorbereitet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.11.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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