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Plenum 25. Januar 2018 - Mündliche Anfragen

Frage 30: Gründer- und Start-Up-Förderung im Land Niedersachsen


Abgeordnete Christian Grascha, Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode und Hermann Grupe (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung


Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Koalitionsvereinbarung der rot-schwarzen Landesregierung werden zahlreiche Initiativen zur Verbesserung der Gründerlandschaft in Niedersachsen vorgestellt. Die in der Koalitionsvereinbarung unter der Überschrift „Neuer Gründergeist in Mittelstand, Handwerk und Hochschulen“ formulierten Forderungen lassen Fragen offen.

Laut dem Landesamt für Statistik wurden 2016 46 167 Neugründungen erfasst. Seit 2010 ist ein Rückgang der Gründungsneigung in der Statistik zu beobachten. Die Landesregierung plant, in den nächsten zwei Jahren 200 Gründerstipendien mit einem Finanzierungsvolumen von 2 Millionen-Euro aufzulegen.


Vorbemerkung der Landesregierung

In Niedersachsen sind in 2016 nach dem Institut für Mittelstandsforschung rund 23.800 gewerbliche Gründungen vorgenommen worden (Zahlen für 2017 liegen noch nicht vor). Die amtlichen Statistiken zählen als Neugründungen beispielsweise auch Betriebserweiterungen, so dass die Zahl der gewerblichen Gründungen geringer ist.

Gründer generieren Innovation, Wachstum und Beschäftigung. Sie erzeugen Dynamik und sind gerade mit Blick auf den digitalen Wandel wirtschaftspolitisch dringend notwendig. Eine zielgerichtete verbesserte Förderung im Bereich der Gründung ist daher Ziel der Landesregierung.

Die geplanten Maßnahmen der Landesregierung, zusammen mit den bestehenden und fortzuführenden, sind vielfältig und teilweise für alle Gründerinnen und Gründer sowie Nachfolgerinnen und Nachfolger offen, andere nur für Existenzgründungen in speziellen Tätigkeits- oder Wirtschaftsbereichen.

So stellt das Gründungsstipendium eines von zahlreichen vorgesehenen Förderinstrumenten dar. Es sollen zunächst 100 Stipendien pro Jahr in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro insgesamt vergeben werden.

Bei der Vergabe der Stipendien liegt der Fokus auf digitalen und technologieorientierten Gründungen, die nur einen kleinen Teil der gewerblichen Gründungen ausmachen. Gründungsbereite Personen in der Pre-Seed-Phase stehen insbesondere vor der Herausforderung, dass in dieser Zeit keiner abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit in Vollzeit nachgegangen werden kann. Im Vergleich zu Gründungen beispielsweise im klassischen Handel oder Handwerk werden aber in der Regel auch kurz nach der Gründung zunächst noch keine Einnahmen generiert werden können. Das geplante Gründungsstipendium soll diese Lücke schließen. Neben dieser rein monetären Förderung wird aber die Verknüpfung der Zuwendung an ein Coaching/ eine Betreuung durch eine Hochschule, Start-up-Zentrum etc. erfolgen, um der Gründerin oder dem Gründer einen erfolgversprechenden Start zu ermöglichen.


1. Wie sieht für die Landesregierung eine „bessere Vernetzung der Meisterschulen des Handwerks mit Gründungsinitiativen insbesondere im Hochschulbereich“ aus?

An den niedersächsischen Meisterschulen werden insbesondere die Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Nachfolgerinnen und Nachfolger für Betriebe in den zulassungspflichtigen Gewerben des Handwerks ausgebildet, die das niedersächsische Handwerk dringend braucht.

Die Landesregierung strebt stärker als bisher an, die Meisterschulen in ihren Gründungsinitiativen zu berücksichtigen. Sie wird ihre Gründungsinitiativen mit den bestehenden Beratungsangeboten der Meisterschulen und Handwerkskammern zusammenbringen.

Die niedersächsischen Hochschulen unterhalten spezielle Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen, häufig „Gründungsservice“ oder „Transferstelle“ genannt. Diese Stellen bieten Gründungsinteressierten ein vielfältiges Angebot an Unterstützung, bspw. individuelle Beratung oder gezielte Qualifizierungsangebote. Zudem besteht mit dem Arbeitskreis Hochschule – Handwerk ein Gremium des regelmäßigen Austausches, in dem die enge Abstimmung zu allen relevanten Themen an der Schnittstelle von Hochschulen und Handwerk erfolgt.


2. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung zum Abbau von bürokratischen Hürden bei Gründern und Unternehmensnachfolgern vor?

Das Statistische Bundesamt hat berechnet, dass Bürokratie in der Summe die Unternehmen mehr als 45 Milliarden Euro im Jahr kostet. Dies bezieht sich allein auf Informationspflichten des Bundesrechts, die den Großteil der bürokratischen Hürden, auch im Existenzgründer- und Nachfolgebereich, bilden. Das Sondierungspapier vom 12.1.2018 auf Bundesebene sieht unter anderem Verbesserungen speziell der Strukturen für Neugründer und Nachfolger in der Start- und Übergangsphase vor. Es bleibt abzuwarten, ob dies auch in eine mögliche Koalitionsvereinbarung einfließen wird.

Auch die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Abbau überflüssiger Bürokratie zu koordinieren und voranzutreiben.

Bereits in der jüngsten Vergangenheit haben Bund und Länder etliche Maßnahmen ergriffen, um kleine und mittlere Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Der von der Bundesregierung eingesetzte Normenkontrollrat trägt bereits seit 2015 bei jedem Regelungsvorhaben dafür Sorge, dass der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft geprüft wird. Stellt sich ein Mehraufwand heraus, ist dieser an anderer Stelle zu kompensieren. Daneben ist seit 2016 der KMU-Test durchzuführen, der spezifische Folgekosten für kleine und mittlere Unternehmen in den Blick nimmt, um frühzeitig nach einfacheren Lösungen zu suchen.

2017 hat es besonders für kleine Betriebe mit nur wenigen Mitarbeitern Verbesserungen gegeben. Mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) erfolgte ein Abbau bürokratischer Vorschriften im Steuerrecht und eine Vereinfachung bei der Fälligkeitsregelung für Beiträge zur Sozialversicherung.

Auf Landesebene haben die Handwerkskammern Niedersachsens mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vereinbart, jeden erfolgversprechenden Ansatz zum Abbau überflüssiger Bürokratie gemeinsam weiter zu verfolgen. Die Landesregierung wird diesen Kurs in der Zukunft fortsetzen und sich insbesondere dafür einsetzen, eine Verschärfung europäischer oder internationaler Regelungen bei der Umsetzung zu vermeiden. Verfahren für Förderungen sollen künftig vereinfacht werden.

Speziell im Bereich der Unternehmensnachfolge erfolgt auf Arbeitsebene ein regelmäßiger Austausch mit einigen Kammern. Hier thematisierte Probleme und Vorschläge, auch zum Bereich Bürokratieabbau, werden in geeigneter Weise weiterverfolgt.


3. Auf welchen Berechnungen und Annahmen beruht die im Verhältnis zur Entwicklung von Neugründungen sehr geringe Höhe an geplanten Gründerstipendien?

Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2018

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Eike Frenzel

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