Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Plenum 28. Oktober 2016 - Mündliche Anfragen

Frage 33


33. Wie tief dürfen Ems, Elbe und Weser nach Meinung der rot-grünen Landesregierung ausgebaggert werden?

Abgeordneten Jörg Bode, Hillgriet Eilers und Dr. Stefan Birkner (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

In Niedersachsen stehen Gewässeranpassungen an den Seeschifffahrtsstraßen Ems, Elbe und Weser an. Sowohl in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen als auch im von der rot-grünen Landesregierung getragenen Perspektivpapier „Hafen Niedersachsen 2020“ wird auf diese Vorhaben eingegangen. Demnach unterstützen die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD die derzeit geplanten Flussvertiefungen an Ems, Elbe und Weser. Die Ministerinnen und Minister von Bündnis 90/Die Grünen tragen, gemäß Drucksache 17/6474, die Aussage „Von zentraler Bedeutung für die Erreichbarkeiten und damit die Wettbewerbsfähigkeit der spezialisierten deutschen Nordseehäfen und der maritimen Unternehmen in der Region sind dabei die geplanten Fahrrinnenanpassungen an Elbe, Weser und Außenems. Niedersachsen bekennt sich klar zu diesen auch im Bundesverkehrswegeplan 2030 festgeschriebenen Projekten und hat großes Interesse an einer zügigen Fortführung der laufenden Plan- und Genehmigungsverfahren“ (Perspektivpapier „Hafen Niedersachsen 2020“, Seite 27) mit.

1. Wie fallen die auch von Bündnis 90/Die Grünen getragenen geplanten Flussvertiefungen an Elbe, Weser und Außenems in den einzelnen Abschnitten konkret in Meter unter Normalnull aus?

Vorhabensträger der Flussvertiefungen an Elbe, Weser und Ems ist der Bund, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (WSV). Der Landesregierung liegen keine eigenständigen Erkenntnisse vor. Daher verweist sie auf die öffentlich einsehbaren Planungsunterlagen (www.portaltideems.de / www.portaltideelbe.de / www.weseranpassung.de).

2. Vor dem Hintergrund der Haltung der GAL in Hamburg zur Elbvertiefung (https://de.wikipedia.org/wiki/Elbvertiefung), der Überzeugung von Bündnis 90/Die Grünen in Bremen, dass die Weservertiefung nicht notwendig sei (http://www.gruene-fraktion-bremen.de/presse/pressemitteilungen/urteil-zur-weservertiefung-staerkt-gewae
sserschutz.html) und des Landesvorstandbeschlusses von Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen vom 12. September 2016, dass die „Landesregierung (…) ein erneutes Einvernehmen zu den Vertiefungen von Weser und Elbe versagen (müsse), sofern dieses mit einer erheblichen Änderung der Planungen erneut erforderlich“ werde (http://gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs_lv/LaVo-Beschluesse/beschluss_vertie
fung.pdf): Ist die Zustimmung der niedersächsischen Ministerinnen und Minister von Bündnis 90/Die Grünen zu einer erneuten Einvernehmenserklärung des Landes Niedersachsen zu den derzeit geplanten bzw. in der Änderungsplanung befindlichen Flussvertiefungen an Außenems, Unter- und Außenweser und der Unterelbe sichergestellt?

Nach derzeitigem Stand der Verfahren geht die Landesregierung davon aus, dass für die Ausbauvorhaben an der Weser und an der Elbe keine erneuten Einvernehmenserklärungen notwendig sind. Für das Ausbauverfahren an der Ems lag bisher noch kein Antrag auf Einvernehmenserklärung vor.

3. Vor dem Hintergrund der Pressemitteilung Nr. 139 vom 12. September 2016 mit dem Vorwurf eines „Wettrüstens“ durch die hafenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen: Wo findet derzeit an den deutschen Hafenstandorten ein „Wettrüsten“ statt, und wie stellt sich dieses dar?

Die Landesregierung kommentiert‎ die Äußerungen von Vertretern politischer Parteien nicht.

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.10.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln