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Wirtschaftsministerium und Verbände beraten über „Clearingstelle Bürokratie-Kostenmonitoring“

Althusmann: Bürokratieabbau erhöht Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands


Um künftig Gesetzesvorhaben und Verordnungen schon im Entstehungsprozess auf ihren monetären und bürokratischen Mehraufwand insbesondere für den Mittelstand zu prüfen, soll unter Federführung der Stabstelle Bürokratieabbau des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums eine Clearingstelle zum Bürokratie-Kostenmonitoring entstehen. Das hat Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann anlässlich des heutigen Treffens mit Mitarbeitern der Stabstelle Bürokratieabbau, Vertretern der IHK Niedersachsen (IHKN), der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN), der Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN) und der Mittelstandsbeauftragte des Wirtschaftsministeriums mitgeteilt. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe sollen nun die notwendigen Voraussetzungen für die Gründung und ein Konzept der Clearingstelle erarbeitet werden.

Althusmann: „Der Bürokratieabbau ist eine entscheidende Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und die Stärkung von Beschäftigung und Wachstum. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen entstehen durch neue gesetzliche Vorschriften und Verordnungen oft – möglicherweise vermeidbare – Bürokratiekosten. Eine unabhängige Clearingstelle könnte deshalb in Zukunft schon im Vorfeld und während des Gesetzgebungsprozesses analysieren, welche zusätzlichen Pflichten sich für den Mittelstand ergeben und effizientere Alternativen anstoßen. Ziel ist es, die finanziellen und bürokratischen Belastungen für den Mittelstand und das Handwerk in Niedersachsen so gering wie möglich zu halten, und so zu zukunftsfähigen Wettbewerbsstrukturen beizutragen.“

Dr. Susanne Schmitt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Niedersachsen (IHKN), sagt: „Eine Clearingstelle Mittelstand unter maßgeblicher Beteiligung der Wirtschaft ist bestens geeignet, ein systematisches und regelmäßiges Bürokratiemonitoring in Niedersachsen zu gewährleisten. Eine solche Clearingstelle muss im Vorfeld von Gesetzesvorhaben eingebunden sein, um deren Folgen und Auswirkungen insbesondere in Hinblick auf den Mittelstand abzuschätzen. Die Ergebnisse ihrer Arbeit müssen dann in den parlamentarischen Entscheidungsprozess Eingang finden und berücksichtigt werden.“

Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen UVN, sagt: „Ich sehe hier die Möglichkeit, endlich die Grundlage für die von uns geforderte Effizienzinitiative zu legen. Wir müssen es schaffen, die Bürokratie in den nächsten fünf Jahren um 30 Prozent zu reduzieren. Soviel wie nötig und so wenig wie möglich muss das Motto sein!“

Dr. Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen LHN, sagt: „Überzogene bürokratische Anforderungen lähmen den betrieblichen Ablauf und kosten sehr viel Energie. Dies gilt grundsätzlich für die gesamte Wirtschaft. Bürokratische Anforderungen wirken aber ganz besonders belastend für kleine Unternehmen. Für Handwerksunternehmen bilden die bürokratischen Anforderungen inzwischen die größte betriebliche Herausforderung. Es besteht ein akuter politischer Handlungsbedarf!“


Artikel-Informationen

erstellt am:
29.01.2019

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher Dr. Eike Frenzel, Pressesprecherin Julia Wolffson

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