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B3 - Planung Ortsumgehung Celle

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24.02.2012 - TOP 29. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Rolf Meyer (SPD)


Der Abgeordnete Rolf Meyer (SPD) hatte gefragt:

Die Planungen für die sogenannte Ostumgehung Celle laufen seit vielen Jahren. Der erste Teilabschnitt ist gebaut, die weiteren Abschnitte befinden sich in unterschiedlichen Planungsstadien. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr prüft derzeit verschiedene Varianten für die Anbindung der Ortsumgehung an die B 3 nördlich von Celle. In einem Bericht der Celleschen Zeitung vom 11. Februar 2012 wird ausgeführt, Minister Bode habe (Zitat) „eine kritische Prüfung dieses neuen Ansatzes seiner Behörde angekündigt.“

Weiter zitiert die Cellesche Zeitung aus einem Schreiben, wonach Minister Bode Folgendes ausführt: „Es müsse aber auch sichergestellt sein, dass nicht die naturschutzfachlichen Belange - z. B. wegen der ökologischen Entwicklung im Falle der Sandgruben im Norden der Strecke - per se über die der Anwohner gestellt würden, so Bode. Entsprechend muss die Abwägung stattfinden.“

In dem Artikel der CZ wird weiterhin auf die Absicht der Celler FDP verwiesen, eine „möglichst bürgerferne Trasse zu finden“.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Hat Minister Bode Einfluss auf das laufende Planungsverfahren der B 3-Ostumgehung der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr genommen?
  2. Was bringt Minister Bode zu der Annahme, es müsse sichergestellt werden, dass nicht die naturschutzfachlichen Belange per se über die der Anlieger gestellt würden?
  3. Hat die Landesbehörde bei ihrer Planung der Trassenführung im Bereich Groß Hehlen Veränderungen vorgenommen? Falls ja, bitte den Inhalt und die Begründung darstellen.
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die Bundesstraßen 3, 191 und 214 sowie drei Landesstraßen laufen sternförmig auf die Stadt Celle zu; im Zentrum der Stadt kommt es zu einer unzuträglichen Konzentration des Straßenverkehrs. Mit der in Planung und in Realisierung befindlichen Ortsumgehung (OU) Celle im Zuge der Bundesstraße 3 wird die Stadt Celle vom Durchgangsverkehr entlastet und werden damit die bestehenden verkehrlichen Nadelöhre beseitigt.

Die OU ist in fünf verkehrswirksame Abschnitte unterteilt, die sich in unterschiedlichen Planungs- und Realisierungsphasen befinden.

Die Planung von Straßenprojekten erfolgt in mehreren Stufen: der Linienplanung, der Entwurfsplanung, der Planfeststellung und der baulichen Umsetzung.

Der fünfte Abschnitt der OU Celle, die OU von Groß Hehlen, befindet sich zurzeit in der Phase der Entwurfsplanung, an deren Ende eine Genehmigung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) steht. Daran wird sich das öffentlich-rechtliche Planfeststellungsverfahren anschließen. Die zeitliche Disposition der Baudurchführung ist abhängig vom Ablauf der Planungsstufen und der Finanzierung der Maßnahme durch den Bund; sie ist zurzeit noch nicht konkret festgelegt.

Die Linienplanung für die OU Groß Hehlen erfolgte in den neunziger Jahren. Das Raumordnungsverfahren für die „Verlegung der B 3 im Raum Celle / Wathlingen einschließlich der Ortsumgehung Celle“ und der OU Groß Hehlen wurde am 20.12.1994 mit der landesplanerischen Feststellung abgeschlossen. Das BMVBS bestimmte gem. § 16 Bundesfernstraßengesetz am 15.01.1998 die Linie.

Die Grundlagen einschließlich Datenerhebung für das Raumordnungsverfahren, dieses sind ökologische, verkehrliche, städtebauliche, schalltechnische, straßenplanerische Daten, sind zwischenzeitlich etwa 20 Jahre alt.

Um eine Bundesfernstraßenplanung rechtssicher zu gestalten, ist die Straßenbauverwaltung gehalten, die tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung sind bei den Untersuchungen und den daraus abgeleiteten Planungsentscheidungen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse anzuwenden.

Aufgrund des Alters der Daten ist es unverzichtbar, insbesondere die ökologischen, aber z. B. auch verkehrliche Daten für die OU Groß Hehlen zu aktualisieren.

Vor diesem Hintergrund sind von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als planende Fachbehörde u. a. die ökologischen Daten im Raum der linienbestimmten Trasse aktuell erhoben worden.

Eine erste grobe Datenbewertung durch die NLStBV hat für den Anschluss zur vorhandenen B 3 im Nordwesten von Groß Hehlen („Nordspange“) ergeben, dass durch die in den neunziger Jahren linienbestimmte Trasse geschützte und seltene Arten betroffen sind. Aufgrund der o.g. rechtlichen Anforderungen prüft die NLStBV zurzeit in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachbüros, ob die vorgesehene Linienführung in diesem Bereich die aktuellen Anforderungen, z. B. an die Umweltgesetzgebung, erfüllt. Hierzu ist es erforderlich, den Planungsraum westlich von Groß Hehlen detailliert zu untersuchen, mögliche Alternativen zur bestimmten Linienführung zu ermitteln und deren Vor- und Nachteile aufzuzeigen.

In welchem Umfang die bestimmte Linienführung zu ändern ist, bleibt abzuwarten, da noch nicht alle Daten vorliegen und erst dann ein Vergleich erfolgen kann. Eine Präferenz für eine der dargestellten Linien ist derzeit nicht gegeben.

Der Vergleich der Varianten bei einer Planung erstreckt sich in der Regel auf folgende Schutzgüter und Belange: Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Lärm, Landschaft, Kultur und sonstige Güter, Kosten, Flächenbetroffenheit und Raumordnung. In die Bewertung werden zusätzlich auch die Belange der Anwohner und landwirtschaftlichen Betriebe (z.B. Prüfung evtl. Existenzgefährdung) einbezogen.

Wenn sich die Entwurfskonzeption planerisch verfestigt hat, kann die Ausarbeitung der technischen Feinplanung zum Vorentwurf erfolgen. Die Entwurfsplanung schließt dann ab mit der Aufstellung des Vorentwurfes durch die NLStBV. Die Genehmigung des Vorentwurfs erfolgt durch BMVBS oder NLStBV. Für die OU Groß Hehlen ist aufgrund der über 10 Mio. EUR liegenden Gesamtkosten die Zuständigkeit des BMVBS gegeben.

Nach der Genehmigung durch das BMVBS werden von der NLStBV die Planfeststellungsunterlagen erstellt; danach kann das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Für die Berichterstattung der Celleschen Zeitung von 11.01.2012 lagen schriftlich folgende Aussagen von Herrn Minister Bode vor:

„Das oberste Ziel ist es, eine Trasse finden, die den Bedürfnissen von Mensch und Natur gerecht wird. Wir müssen aber so planen, dass eine mögliche Trasse auch abschließend vor Gericht Bestand hat. Aus diesem Grund wird es einen Trassenvergleich geben müssen, bei dem auch mögliche Alternativen geprüft werden. Alle Varianten müssen dabei möglich bleiben. Wenn wir keine gerichtsfeste Lösung bekommen, steht Groß Hehlen im schlimmsten Fall am Ende ohne Ortsumgehung da und daran kann niemand ein Interesse haben.

Es muss aber auch sichergestellt sein, dass nicht die naturschutzfachlichen Belange - z. B. wegen der ökologischen Entwicklung im Falle der Sandgruben im Norden der Strecke - per se über die der Anwohner gestellt werden. Entsprechend muss die Abwägung stattfinden.

Beim Thema des Lärmschutzes verhält es sich so, dass auch bei der östlichsten Trasse die niedrigen Lärmschwellen für die Lärmvorsorge und nicht die höheren der "Lärmsanierung" zu Grunde gelegt werden. In einem ersten Schritt wurde von der NLStBV der Suchraum für evtl. Linienänderungen westlich von Groß Hehlen so abgegrenzt, dass Überschreitungen der Lärmgrenzwerte für Wohngebiete nicht auftreten.“

Einen direkten, mündlichen Kontakt der Zeitungsredaktion hatte es in dieser Sache weder mit Herrn Minister Bode noch mit der Pressestelle des Ministeriums gegeben. Einen solchen Kontakt gab es erst nach Erscheinen des Artikels.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Nein.

Zu 2.:
Eine gesamtplanerisch richtige Abwägung ist nur sicherzustellen, wenn die jeweiligen Belange mit der Gewichtung behandelt werden, die ihnen aufgrund der jeweiligen Rechtsgrundlagen und vollständig erhobenen Daten zukommen. Einzelne Belange wie z.B. die naturschutzfachlichen Belange sind insoweit nicht von vornherein über die Belange der Anwohner zu stellen.

Zu 3.:
Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Die von der NLStBV bisher entwickelten Linienvarianten sind überwiegend aus trassierungstechnischer Sicht entstanden. Eine vergleichende Bewertung dieser Linien und Optimierung wird durchgeführt, wenn alle entscheidungserheblichen Daten vorliegen. Dieses ist bisher nicht der Fall. Insofern hat eine Festlegung der planenden Verwaltung auf eine Linie für die Nordspange bisher nicht stattgefunden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
24.02.2012
zuletzt aktualisiert am:
27.02.2012

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