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Bundesrat kippt „Fahrradausrüstungsverordnung“

Hirche: „Niedersachsen stoppt Bürokratielawine“ - Sicherheit braucht keine Verordnungswelle


HANNOVER/BERLIN. Der Bundesrat ist in seiner Sitzung am Freitag dem Niedersächsischen Antrag gefolgt und hat den Entwurf der Bundesregierung für eine "Fahrradausrüstungsverordnung" zurückgewiesen. Ursprünglich sollten einzelne Regelungen für Fahrräder aus der Straßenverkehrszulassungsordnung herausgelöst und zusammengefasst werden. "Stattdessen wurde wieder aufgesattelt und bis zum kleinsten Draht alles durchgeregelt", sagte Hirche. Mit dieser Ablehnung bleibt es bei den bisherigen Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung. Die Verkehrssicherheit werde von dem Verzicht auf diese Regelung nicht beeinträchtigt. Jeder müsse wie bisher eigenverantwortlich für den verkehrssicheren Zustand seines Fahrrades sorgen. Es handele sich lediglich um eine Vorschrift für den Verkauf durch den Handel, die aber die größte Anzahl der in Deutschland im Handel befindlichen Fahrräder nicht erfasse.

Aus der Straßenverkehrszulassungsordnung sollte alles, was ein Fahrrad betrifft entfernt und in einer eigenen Vorschrift gebündelt werden. Es sollte eine Vorschrift entstehen, die auch für den Bürger lesbar ist. Herausgekommen ist ein bürokratisches Ungetüm, eine Verordnung, die bis zur Stärke des Beleuchtungsdrahtes detaillierte Vorgaben macht und nur für die wenigsten verkauften Fahrräder gelten würde. Noch zu Beginn des Jahres wurde die Verordnung als Formsache betrachtet. Erst die Nachfrage aus Niedersachsen, ob dieser bürokratische Aufwand überhaupt erforderlich sei, setzte eine Diskussion über den Aufwand und die gewünschte Wirkung in Gang.

Es stellte sich heraus, dass von diesem Entwurf Kinderfahrräder und alle gebrauchten Fahrräder nicht erfasst wären. Der Grossteil der in Deutschland verkauften Räder wird in der EU produziert. Hier gelten ohnehin die Vorschriften des Herkunftslandes. Dies würde weitere Ausführungsbestimmungen nach sich ziehen. Es müsste zum Beispiel festgelegt werden, ob die gummiballbetriebene Hupe aus den Niederlanden der in Deutschland geforderten "helltönenden Glocke" entspricht. Diese Regelungen hätten zudem überwacht werden müssen, was zusätzliche Kapazitäten in der Verwaltung binden würde.

"Mit dem Stopp dieser Verordnung haben wir ein Zeichen gegen Bürokratie gesetzt", sagte Hirche. Er verwies auf die zahlreichen Testberichte, bei denen sich der Verbraucher vor einem Kauf informieren könne. Nach Schätzungen des Bundesverkehrsministeriums würden ohnehin nur weniger als die Hälfte aller in Deutschland neu verkauften Fahrräder hiervon erfasst. "Auf allen Ebenen reden wir von Bürokratieabbau. Damit wir hier zum Erfolg kommen, brauchen wir einen neuen Blickwinkel. Der Staat darf nicht immer mehr Gesetze und Verordnungen erlassen, die dann von der Verwaltung auch umgesetzt werden müssten. Er muss sich auf zwingend notwendige Vorschriften beschränken", so Hirche.

Er betonte, über die Regelungen der Straßenverkehrsordnung sei bereits vorgeschrieben, dass jeder Fahrradfahrer für den verkehrssicheren Zustand des Fahrrades verantwortlich sei. "Eigenverantwortung ist die Grundlage für einen erfolgreichen Abbau der Bürokratie. Wir müssen nicht immer mehr Regelungen erlassen, sondern den Bürger auch in die Verantwortung nehmen", sagte Hirche.

Kontakt:
Andreas Krischat
(0511) 120-5427

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2006
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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