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Flugplatz Lüneburg

Der Abgeordneten Enno Hagenah (GRÜNE) hatte gefragt:

Die erneute Diskussion über den Ausbau der Landebahn des Lüneburger Sonderlandeplatzes hat im letzten Jahr zu Protesten und der Bildung einer Bürgerinitiative geführt. Sie befürchtet eine erhöhte Lärmbelästigung durch Ausweitung der Flugzahlen und eine größere Gefährdung durch Flugzeugabstürze. Auch der Bund der Steuerzahler hat sich kritisch dazu geäußert, dass 1 Million Euro in einen privat genutzten Flugplatz investiert werden sollen, ohne den Luftsportverein als Nutzer an den Kosten zu beteiligen.

Zurzeit ist der Landeplatz unentgeltlich dem privaten Luftsportverein überlassen, der im Gegenzug für die Unterhaltung der Anlage aufkommt. Der Flugplatz wird von Mitgliedern des Vereins und von einem Feuerwehrflugzeug genutzt. Laut Stadtverwaltung und Luftsportverein ist die Landebahn in einem so schlechten Zustand, dass sie entweder saniert oder als Asphaltlandebahn erneuert werden müsse. Eine Sanierung würde nach Angaben der Lüneburger Verwaltung in den nächsten zwei bis drei Jahren etwa 300 000 Euro kosten. Ein Ersatz der Graslandebahn mit einer 700 m langen Bahn aus Asphalt wird auf 950 000 Euro geschätzt. Da die Haushaltslage der Stadt Lüneburg eine solche Investition aus eigener Kraft nicht zuließe, möchte die Stadt EU-Fördermittel beantragen, um den Ausbau zu finanzieren. Aussagen zu weiteren Trägern der Finanzierung gibt es bisher noch nicht.

Da dies der einzige in einem Stadtgebiet liegende Sonderlandeplatz in Niedersachsen ist, gelten besondere Beschränkungen: Die Anzahl der täglichen Flugbewegungen ist auf maximal 40 begrenzt, und die Flugzeuge dürfen ein Gewicht von maximal 2 t nicht überschreiten. Bei einem Ausbau würde der Oberbürgermeister Lüneburgs eine Verdopplung der Flugbewegungen auf 80 (Montag bis Freitag), 50 (Samstag) und 40 (Sonntag) zulassen wollen. Die Umwandlung in einen Verkehrslandeplatz wird allerdings ausgeschlossen. Der Luftsportverein selbst hat eine Erhöhung der Flugbewegungen auf 110 beantragt und hofft, durch eine solche Attraktivitätssteigerung seine
finanziellen Schwierigkeiten zu bewältigen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wurden für den Ausbau einer asphaltierten Landebahn in Lüneburg EU-Fördermittel beantragt?
  2. Wird eine Neubewertung der bestehenden Betriebsbeschränkungen hinsichtlich der Flugbewegungen und der Tonagebeschränkung erwogen?
  3. Soweit dies der Fall sein sollte, wie wird diese vor den im Übrigen inzwischen restriktiven Lärmgrenzen her begründet?
  4. Wie ist das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse, und wie wurden in diesem Kontext Alternativen, u. a. die Reparatur der Piste, bewertet?
  5. Ist der Ausbau des Sonderlandeplatzes bereits in die strategische Umweltprüfung bzw. den Umweltbericht des Operationellen Programms "Konvergenz" Lüneburg 2007 bis 2013 aufgenommen, bzw. mit welchem Ergebnis wurde alternativ eine (projektbezogene) Umweltverträglichkeitsprüfung für eine Antragsbearbeitung abgeschlossen?
  6. Können EU-Mittel nach der Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen überhaupt für den Ausbau eines Sonderlandeplatzes eingesetzt werden?
  7. Wie könnte die Kofinanzierung sichergestellt werden, wäre der Verein Zuwendungsempfänger der EU-Mittel als Nutzer der Landebahn, oder ist es die Kommune als Eigentümer?
  8. Kann im Rahmen der Planungen, die mit dem möglichen Ausbau im Zusammenhang stehen, gewährleistet werden, dass die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, die u. a. die Schwellenwerte für den Fluglärm festlegt, eingehalten wird?

Verkehrsminister Dr. Philipp Rösler beantwortete die Anfrage am 14.08.2009 namens der Landesregierung wie folgt:

Der Flugplatz Lüneburg ist ein Sonderlandeplatz, ca. 2,5 km östlich des Stadtkerns gelegen. Er ist für Motorflugzeuge, Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge und Segelflugzeuge bis zu einem Maximalgewicht von 2.000 kg zugelassen. Er verfügt über eine 980 m lange Start- und Landebahn aus Gras. Betreiber des Landeplatzes ist der Luftsportverein Lüneburg e.V. mit ca. 80 Mitgliedern, Eigentümerin des Geländes ist die Stadt Lüneburg.

Die Start- und Landebahn ist zurzeit in einem instandsetzungswürdigen Zustand. Daher war es zeitweilig die Absicht der Stadt Lüneburg, der Wirtschaftsförderung Lüneburg und des Luftsportvereins Lüneburg e.V. die Grasbahn durch eine ca. 700 m lange und etwas nach Osten verschobene befestigte Asphaltbahn zu ersetzen.

Für den Umbau des Flugplatzes Lüneburg liegt kein offizieller Genehmigungsantrag vor. Im vergangenen Jahr hat es eine Besprechung zwischen der zuständigen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und dem Ingenieurbüro, welches von der Stadt Lüneburg mit der Planung für den Umbau der Landebahn beauftragt wurde, gegeben. Nach diesem Termin gab es weder mit der Stadt noch mit dem Büro weiteren Kontakt.

Inzwischen wird der Ausbau des Flugplatzes von der Stadt Lüneburg aus finanziellen Gründen nicht mehr verfolgt. Stattdessen soll die Grasbahn in den nächsten 3 bis 5 Jahren saniert werden.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:
Der NBank liegt kein Antrag auf Gewährung von Fördermitteln für den Ausbau der Landebahn vor.

Zu 2:
Nein.

Planungen zur Änderung des Flugbetriebs sind der Landesbehörde nicht bekannt und wohl auch nicht zu erwarten.

Zu 3:
Entfällt, siehe Antwort zu Frage 2.

Zu 4:
Da von der Durchführung des Ausbaus nunmehr abgesehen wird und keine entsprechenden Genehmigungsanträge gestellt wurden, liegen keine Ergebnisse zur Kosten-Nutzen-Analyse vor.

Zu 5:
Das Luftverkehrsrecht sieht, je nach Umfang der beabsichtigten Maßnahme, Genehmigungsverfahren vor, die auch den Erfordernissen des Naturschutzes, der Umweltverträglichkeit und des Schutzes vor Fluglärm Rechnung tragen.

Zu 6:
Der Einsatz von EU-Mitteln wäre mit den Leitlinien der KOM zur Förderung von Regionalflughäfen (09.12.05, (2005/C 312/01)) vereinbar, da es sich um einen reinen Privatflughafen bzw. Vereinsflughafen handelt. Das Vorhaben wäre allerdings aufgrund der Regelungen der GA Teil 2, B und der Infrastrukturrichtlinie des Landes Niedersachsen nur dann förderfähig, wenn die Erweiterung des Flughafens als "Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben oder von Gewerbegebieten an das überregionale Verkehrsnetz" zu bewerten wäre.

Zu 7:
Der Verein könnte nicht Träger der Maßnahme sein, sondern allenfalls die Stadt Lüneburg.

Zu 8:
Auf die Beantwortung der Frage 5 wird Bezug genommen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
28.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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