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Aktionstage gegen Schattenwirtschaft in Niedersachsen

Wieder zahlreiche Verdachtsfälle wegen Missachtung der handwerks- und gewerberechtlichen Bestimmungen bei Baustellen- und Betriebskontrollen festgestellt


Auch in diesem Jahr führen die Landkreise und kreisfreien Städte wieder gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter Schwerpunktermittlungen gegen die „Schattenwirtschaft“ durch. An den jüngsten Überprüfungen vom 20. bis 23. April waren auch Beschäftigte der Ausländerbehörden, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sowie der Jobcenter beteiligt. Bei der vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium und der Zollverwaltung koordinierten Großaktion waren 304 Fahnder an zahlreichen Orten in Niedersachsen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Einsatz. Insgesamt wurden 599 Objekte, 2328 Personen und 1046 Betriebe überprüft.

Der Schwerpunkt der kommunalen Ermittlungen lag bei Baustellen sowie Verdachtsfällen in handwerks- und gewerberechtlichen Tätigkeitsbereichen. Die kommunalen Fahnder wurden bei Ihren Überprüfungen durch Zollbeamte unterstützt. Der Zoll kontrollierte unter anderem die Einhaltung sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften. Hierunter fielen insbesondere die Aufdeckung von Scheinselbstständigkeit, Mindestlohnverstößen, der Werkvertrags- und Leistungsmissbrauch, die „Sofortmelde-" sowie „Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren".

Im Rahmen der landesweiten Aktionstage wurden 336 mutmaßliche Rechtsverstöße, davon in 40 Fällen gegen die Gewerbeordnung, in einem Fall gegen das Gaststättengesetz und in 69 Fällen gegen die Handwerksordnung, festgestellt. In 112 Fällen besteht der Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Wegen möglichen Sozialleistungsbetrugs wird in 39 Fällen weiter ermittelt. Darüber hinaus besteht in 21 Fällen der Verdacht, dass die Arbeitgeber Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnisse beschäftigen. Außerdem wird in 54 Fällen unter anderem wegen des Verdachts der Scheinselbstständigkeit, Verstößen gegen melderechtliche Bestimmungen sowie Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz weiter ermittelt.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies unterstützt die landesweiten Aktionen der kommunalen Behörden gegen die Schattenwirtschaft zur Stärkung des Handwerks und der Selbstständigkeit. „Die Hauptziele der Kommunen sind nicht nur Prävention oder Abschreckung, sondern auch die Beratung und Unterstützung der Betroffenen zur Eingliederung in die legale Wirtschaft. Es ist wichtig, die Wettbewerbsfähigkeit im Handwerk zu sichern, indem die Betriebe vor rechtswidrig arbeitender Konkurrenz geschützt und dadurch die gleichen Wettbewerbsbedingungen in der Wirtschaft verbindlich garantiert werden. Mein Haus macht sich daher im Zusammenschluss mit den beteiligten Behörden, den Partnern in den Verbänden, Berufsgenossenschaften und Gewerkschaften sowie Vertretern des Handwerks in Bündnissen und Arbeitskreisen stark, um gemeinsam gegen die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorzugehen“, erklärt Minister Lies.

Ermittlungsergebnisse aus den einzelnen Regionen.

Im Bereich Braunschweig waren insgesamt 50 Fahnder der Landkreise Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Northeim, Osterode am Harz, Peine, Wolfenbüttel und der Städte

Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg und Goslar sowie 19 Beamte der Finanzkontrolle

Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Braunschweig im Einsatz. Es wurden 136 Objekte mit

insgesamt 211 Betrieben und 345 Personen kontrolliert und dabei 73 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

Besondere Vorkommnisse: Bei der Überprüfung einer „Grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung“ im Landkreis Northeim gab es einen Betrugsversuch durch Vorlage falscher Verträge. Im Landkreis Wolfenbüttel wurde ein unterstützender Ermittler der Stadt Salzgitter massiv bedroht.

Im Bereich Oldenburg waren insgesamt 36 Fahnder der Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wittmund, der Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Wilhelmshaven, Lingen und Norden sowie 62 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Oldenburg und Osnabrück im Einsatz. Es wurden 186 Objekte mit insgesamt 354 Betrieben und 881 Personen kontrolliert, hierbei wurden 109 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

Besondere Vorkommnisse: Im Landkreis Vechta ergab sich bei der Kontrolle von fünf Werkvertragsnehmern ein Verdacht auf Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 8 EU/EWR-Handwerksverordnung. Bei den Kontrollen in der Stadt Delmenhorst hat sich eine Person mit einem gefälschten Pass ausgewiesen.

Im Bereich Lüneburg waren 18 Fahnder der Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Stade, Uelzen, Verden und der Stadt Cuxhaven sowie 65 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Bremen und Hannover im Einsatz. Es wurden 131 Objekte mit insgesamt 300 Betrieben und 659 Personen kontrolliert und dabei 76 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

Besondere Vorkommnisse: Bei der Kontrolle auf einer Baustelle eines Einfamilienhauses im Landkreis Osterholz versuchten drei Personen sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen. Bei zwei Personen konnte der Fluchtversuch verhindert werden. Sie führten gefälschte Ausweise mit sich. Einer Person gelang die Flucht.

Im Bereich Hannover waren 25 Fahnder der Landkreise Diepholz, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover und der Städte Hannover, Hameln und Hildesheim sowie 29 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover und Osnabrück im Einsatz. Es wurden 146 Objekte mit insgesamt 181 Betrieben und 443 Personen kontrolliert und dabei 78 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

Besondere Vorkommnisse: In der Region Hannover hat sich eine Person den Kontrollen durch Flucht entzogen.

Die gemeinsamen Aktionstage mit dem Zoll werden zweimal jährlich durchgeführt. Die festgestellten Verdachtsfälle gegen die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sind gegenüber den beiden vorherigen Aktionszeiträumen von Frühjahr und Herbst 2014 (367+ 358) auf 336 Fälle weiter rückläufig.

Der Umfang der Schattenwirtschaft im Jahr 2015 wird nach einer Prognose von Prof. Dr. Friedrich Schneider / Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) vom 03.02.2015 bundesweit auf 339 Milliarden Euro geschätzt.

Alle Verdachtsfälle werden näher überprüft. Bei Feststellung von tatsächlichen Rechtsverstößen wird gegen die Tatbeteiligten ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.

Unter den Internetadressen:

www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de

und

www.mw.niedersachsen.de/schwarzarbeitsbekaempfung

können weitere Informationen zum Thema „Schwarzarbeit" abgerufen werden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
24.04.2015
zuletzt aktualisiert am:
29.04.2015

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