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Breitbandausbau: Wann können die Anträge gestellt werden?

Plenum 13. November 2015 - Mündliche Anfragen - Frage 39


Abgeordneter Axel Miesner (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Am 21. Oktober 2015 hat das Bundeskabinett die Förderrichtlinie für den Breitbandausbau beschlossen und damit den „Startschuss“ für den flächendeckenden Ausbau eines Breitbandnetzes mit einer Datenrate von mindestens 50 Mbit/s gegeben. Seitens des Bundes werden dafür 2,7 Milliarden Euro bereitgestellt.

Der Fördersatz seitens des Bundes beträgt 50 % der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag der Förderung liegt pro Projekt bei 15 Millionen Euro. Die Bundesförderung kann durch die Bundesländer um weitere 40 % ergänzt werden. Bedingung ist, dass mindestens 85 % der Haushalte im Projektgebiet mit 50 Mbit/s versorgt werden. Für Planungen seitens der Kommunen können 100 % Förderung, maximal 50 000 Euro in Anspruch genommen werden.

In der Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 21. Oktober 2015 wird unter der Überschrift „Lies: Keine Region darf im Land von der schnellen Datenausautobahn abgehängt bleiben“ deutlich gemacht, dass auch das Land Niedersachsen die Unterstützung seitens des Bundes begrüße und ebenso den flächendeckenden Breitbandausbau forcieren und nunmehr die Landesrichtlinie „Digitale Dividende II“ vorbereiten wolle. Beide Richtlinien sollten korrespondierend wirken und den Ausbau unterstützen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die zunehmende Digitalisierung verändert unseren Alltag tiefgreifend. Wettbewerbsfähige Volkswirtschaften und Regionen benötigen eine moderne, leistungsfähige Infrastruktur. Neben der Verkehrs- und Energieinfrastruktur zählt hierzu die Kommunikationsinfrastruktur. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund von Entwicklungen wie Industrie 4.0, Smart Energy, Smart Home, e-Government oder Telemedizin, denen erhebliche Umsatz- und Effizienzpotenziale zugesprochen werden.

Deren Ausnutzung setzt jedoch eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandanschlüssen voraus, da sie den schnellen Austausch von hohen Datenvolumina benötigen. Eine flächendeckende, erschwingliche Breitbandversorgung führt volkswirtschaftlich zu positiven Effekten, weil sie Wachstum und Innovation in allen Wirtschaftszweigen beschleunigt und der Bevölkerung neue Möglichkeiten zur kulturellen und sozialen Teilhabe gibt.

Angesichts der erheblichen Investitionen die für einen flächendeckenden Breitbandausbau erforderlich sind, soll der gesamte Landesanteil aus den Erlösen der Digitalen Dividende II für die Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen eingesetzt werden. Gefördert werden sollen aus diesen Mitteln vor allem kreiseigene (Next Generation Access -) Breitbandnetze in den aktuell und zukünftig unterversorgten Gebieten des ländlichen Raums im Rahmen des sogenannten Betreibermodells. Die Förderung soll sich an der Höhe der Investitionen orientieren und sowohl für reine Glasfasernetze (sog. FttB-Netze) aus auch für Glasfaser-Kupfer-Hybrid-Netze (sog. FttC-Netze) gewährt werden, wobei letztere zur langfristigen Sicherung der Investition bereits im Hinblick auf eine späte Weiterentwicklung zu höheren Bandbreiten ausgelegt sein müssen. Förderungen aus dem Bundesbreitbandprogramm können damit kofinanziert werden.

Die Landkreise, die sich im Rahmen des sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenmodells für den Weg der verlorenen Zuschüsse entscheiden, können im Rahmen des Förderschwerpunktes Breitband Zuwendungen aus dem ELER erhalten und auf diesem Weg die Förderung aus dem Bundesförderprogramm kofinanzieren.

Somit gibt es in Niedersachsen den Ansatz einer zwischen den einzelnen Förderfonds maßnahmenspezifisch abgestimmten Förderpolitik im Breitbandausbau, die darüber hinaus systematisch angelegt ist, Synergieeffekte im Zusammenhang mit der lang erwarteten Breitbandförderung des Bundes auszulösen.

1. Welchen Anteil in Euro erhält das Land von den vom Bund zur Verfügung gestellten 2,7 Milliarden Euro?

Antwort:

Die vom Bund genannten Fördermittel in Höhe von 2,7 Mrd. Euro setzen sich wie folgt zusammen:

1,4 Mrd. Euro aus der Investitionsoffensive der Bundesregierung, sowie den gesamten Einnahmen (1,33 Mrd. Euro) aus der Frequenzauktion der Digitalen Dividende II (DD II). Die Erlöse aus der DD II werden hälftig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.

Daraus ergibt sich, dass 2,0 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt für dieses Programm zur Verfügung stehen. Beim Förderproramm des Bundes ist eine Quotierung auf die Länder nicht vorgesehen. MW hat sich die Einwerbung von Bundesmitteln im Umfang von mehr als 200 Mio. Euro für Niedersachsen zum Ziel gesetzt.

2. In welcher Höhe in Prozent erfolgt seitens des Landes die Ergänzung der vom Bund geförderten Projekte, die eine Mindestversorgung von 50 Mbit/s beinhalten und damit eine Förderung in Höhe von 50 % durch den Bund erfahren, und wie erfolgt die Förderung der Gebiete, die mit der seitens des Landes definierten Datenrate ausgebaut werden?

Antwort:

Der Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der DD II (RL Breitbandausbau NI) befindet sich in der Ressortabstimmung. Dieser sieht eine Förderung von Betreibermodellen in Höhe von maximal 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vor. Die maximale Fördersumme für Maßnahmen darf 5 Millionen Euro nicht überschreiten (Förderhöchstsumme).

Die Wirtschaftlichkeitslückenförderung soll aus ELER-Mitteln erfolgen. Der Entwurf der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume sieht einen Fördersatz von 53 % bzw. 63 % in der Übergangsregion vor. Die Förderung darf mit anderen staatlichen Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten kumuliert werden, solange diese Kumulierung nicht zu einer Förderung führt, die ohne Eigenanteil des Zuwendungsempfängers 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übersteigt. Die maximale Fördersumme für Maßnahmen darf 3 Millionen Euro nicht überschreiten (Förderhöchstsumme).

3. Wann wird die Landesrichtlinie „Digitale Dividende II“ veröffentlicht und damit den Kommunen ermöglicht, Anträge auf Förderung zu stellen?

Antwort:

Der Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der DD II (RL Breitbandausbau NI) befindet sich in der Ressortabstimmung.

Aufgrund der festgelegten Fristen wird eine Veröffentlichung der Richtlinie im 1. Quartal 2016 erwartet.

Sofern Kommunen vorher Anträge für die Bundesförderrichtlinie und Ko-Finanzierung durch die erwartete Landesrichtlinie stellen, soll die Möglichkeit für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn geschaffen werden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2015

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