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„Brücke Neu Darchau - Beteiligt sich das Land an Mehrkosten?“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.09.2012 - TOP 39. Antwort von Wirtschaftsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE)


Die Abgeordnete Miriam Staudte (GRÜNE) hatte gefragt:

Die CDU-Landtagsabgeordnete Karin Bertholdes-Sandrock wird in der Schweriner Volkszeitung mit den Worten zitiert: „Das Land hilft weiter beim Brückenbau.“ Dort heißt es weiter, Ministerpräsident McAllister habe zugesagt, sich im Falle von Kosten, die über die bisher geplanten hinausgehen, mit Landesmitteln in eine erneute Regelung einzubringen, um sich an den weitergehenden Kosten zu beteiligen. Bisher habe das Land strikt an 1 Million Euro zusätzlicher Beteiligung festgehalten. Diese Position sei nun nicht mehr in Stein gemeißelt.
Erst kurz zuvor war in der Presse zu lesen, dass CDU-Generalsekretär Ulf Thiele beim Besuch des Lüneburger CDU-Kreisverbands hatte durchblicken lassen, dass es eine Verpflichtungserklärung über die Übernahme von Mehrkosten bei keinem ihm bekannten Infrastrukturprojekt gegeben habe.
Diese beiden Aussagen stehen im Widerspruch zueinander.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wird sich das Land Niedersachsen bei einer Elbbrücke Neu Darchau im Falle von Kosten, die über die bisher geplanten hinausgehen, mit Landesmitteln in eine erneute Regelung einbringen, um sich an den weitergehenden Kosten zu beteiligen?
  2. Bei welchen Infrastrukturprojekten gab oder gibt es im Vorfeld eine Verpflichtungserklärung des Landes für die Übernahme von Mehrkosten?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr von Mehrkosten für die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg vor dem Hintergrund, dass der Landkreis Lüneburg bereits einen Zukunftsvertrag zur Eigenentschuldung mit dem Land Niedersachsen eingegangen ist und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sogar nur im Falle einer Fusion mit einem der Nachbarkreise vom Land einen Zukunftsvertrag zur Entschuldung in Aussicht gestellt bekommen hat?

Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Bei dem geplanten Brückenprojekt handelt es sich um ein Vorhaben des Landkreises Lüneburg, für das dieser Fördermittel beantragt und das mit EntflechtG-Mitteln (vormals GVFG) gefördert werden soll. Das Vorhaben wird zum einen im Bereich des Landkreises Lüchow-Dannenberg und zum anderen auf dem Gebiet des Landkreises Lüneburg geplant. Planfeststellungsbehörde für dieses kommunale Projekt ist der für das jeweilige Teilstück örtlich zuständige Landkreis. Das Vorhaben wird somit als kommunales Vorhaben geplant und als solches gebaut. Es handelt sich nicht um ein Bauvorhaben des Landes.
Die Landesregierung hat im Jahre 2008 seine Beteiligung an den Baukosten für die geplante Elbebrücke zugesagt. Das Land wird sich mit Mitteln nach dem EntflechtG bei den zuwendungsfähigen Baukosten einbringen und hat unter Einbeziehung der entsprechenden Planungskosten eine 75 %-ige Förderung in Aussicht gestellt. Darüber hinaus ist das Land bereit, 2,3 Millionen Euro des verbleibenden kommunalen Anteils zu tragen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Über die in den Vorbemerkungen genannten Finanzierungszusagen hinausgehend hat sich das Land Niedersachsen auch bereit erklärt, im Rahmen eines Projektcontrollings durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bei der Kostenkontrolle das Vorhaben zu unterstützen. Zusätzlich will das Land im Fall einer Kostenüberschreitung trotz Unterstützung bei der Kostenkontrolle mit dem Landkreis Lüneburg im Gespräch bleiben. Damit stellt sich das Land – im Rahmen seiner Möglichkeiten – weiter seiner Verantwortung bei der Realisierung der Elbebrücke Neu-Darchau.

Zu 2.:
Grundsätzlich ist bei „Zusagen“ zwischen zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden. Rechtsverbindliche Zusagen können nur nach einer Prüfung durch die fachlich zuständigen Landesstellen in schriftlicher Form abgegeben werden. Diese rechtsverbindlichen und auch einklagbaren Förderzusagen erfolgen entweder in Form eines Zuwendungsbescheides oder in öffentlich-rechtlichen Verträgen.
Davon zu unterscheiden sind „politische“ Willenserklärungen. Diese Willenserklärungen machen den konkreten Förderwillen der Landesregierung im Einzelfall deutlich, stehen in der Regel aber naturgemäß unter dem Vorbehalt des Gesetzes. Die Umsetzung in Form eines Zuwendungsbescheides oder ausnahmsweise eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgt dann nach Prüfung aller notwendigen Unterlagen durch die Bewilligungsstellen des Landes.
Dies vorausgeschickt ist die Frage so zu beantworten, dass es keine einklagbaren „politischen“ Verpflichtungserklärungen geben kann und auch nicht gibt. Ebenso gibt es nach aktueller Kenntnis keine Zuwendungsbescheide, in denen sich das Land als Zuwendungsgeber im Vorfeld zur Finanzierung von Mehrausgaben verpflichtet hat.
Soweit das Land mit einem Partner ein Projekt gemeinsam umsetzt, ist in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Partner eine Regelung hinsichtlich Mehrausgaben zu treffen. Als Beispiel sei hier auf den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke verwiesen. Hier ist der Anteil des Landkreises Leer durch Vereinbarung mit dem Land auf 1,0 Mio. EUR begrenzt.

Zu 3.:
Das Land Niedersachsen und der Landkreis Lüneburg haben am 02.02.2012 einen Vertrag über die Gewährung einer Entschuldungshilfe für den Landkreis abgeschlossen. Darin hat sich der Landkreis Lüneburg verpflichtet seinen Haushalt künftig jährlich auszugleichen und darüber hinaus gehende Überschüsse zu erwirtschaften, um damit bestehende Altdefizite abzudecken. Für den nachhaltigen Abbau der Altfehlbeträge wird der Landkreis Lüneburg voraussichtlich die gesamte Vertragslaufzeit von 10 Jahren benötigen. Vor diesem Hintergrund sind Mehrkosten durch Investitionsprojekte und damit verbundene Haushaltsmehrbelastungen in den kommenden Jahren kritisch zu bewerten. Um das Vertragsziel nicht zu gefährden, müssten diese Mehrbelastungen ggf. durch Kompensations- und Konsolidierungsmaßnahmen an anderer Stelle im Haushalt des Landkreises ausgeglichen werden. Gleiches gilt in besonderer Weise auch für den Landkreis Lüchow-Dannenberg, unabhängig davon ob es mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zum Abschluss eines Zukunftsvertrages kommt.

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erstellt am:
28.09.2012

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