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Digitalisierung und Kleinstbetriebe im Fokus: Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“ wird fortgesetzt

Althusmann: Berufliche Weiterbildung stärkt Unternehmen und Beschäftigte und leistet wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung


Unternehmen in Niedersachsen können ab Mai 2019 erneut Anträge für die Qualifizierung von Beschäftigten im EU-Gebiet „Stärker entwickelte Region“ (SER) stellen. Das hat Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann heute bekannt gegeben. Gefördert werden individuelle Weiterbildungen nach dem ESF-Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN) des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung. Das Ministerium unterstützt zum einen gezielt Weiterbildungen mit dem Schwerpunkt Digitalisierung, insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben. Zum anderen werden Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten angesprochen, in denen auch andere Weiterbildungsinhalte gefördert werden können. Für die Laufzeit von einem Jahr stehen insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung.

„Die Fachkräftesicherung und der technologische und digitale Wandel sind zentrale Herausforderungen für den niedersächsischen Arbeitsmarkt und die niedersächsische Wirtschaft. Weiterbildung kann einen wichtigen Beitrag zur betrieblichen Fachkräftesicherung und zur langfristigen Beschäftigungsfähigkeit der Belegschaften leisten“, sagt Althusmann.

„WiN ist ein Baustein zur Stärkung der Weiterbildung. Wir haben den Schwerpunkt auf Digitalisierung und kleine Betriebe gelegt, damit die Fördermittel gezielt eingesetzt werden. Digitale Kompetenzen werden bereits heute in vielen Unternehmen benötigt und werden auch für die Beschäftigten immer wichtiger. Kleinstbetriebe stehen zusätzlich vor der Herausforderung, dass für sie die Fachkräftegewinnung häufig schwieriger ist als für größere Betriebe. Auch die Weiterbildungsquote ist hier niedriger“, so Althusmann weiter.

Unternehmen können Anträge auf Förderung zu einem der Weiterbildungsschwerpunkte ab dem 2. Mai 2019 bei der NBank einreichen.

Die Förderaufrufe und weitere Informationen stehen auf der Internetseite der NBank zur Verfügung:

https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen/

Daneben können sich interessierte Unternehmen durch die NBank beraten lassen:

beratung@nbank.de,

Tel. 0511 30031-333


Hintergrundinformationen:

Die Wiederaufnahme und Neuauflage der individuellen Weiterbildungsförderung

bezieht sich auf das EU-Programmgebiet „Stärker entwickelte Region“ (SER); hier war aufgrund aufgebrauchter Mittel die Förderung seit März 2018 ausgesetzt. Zu diesem Gebiet gehören die Regionen Braunschweig, Leine-Weser und Weser-Ems.

Das EU-Programmgebiet „Übergangsregion“ (ÜR) ist davon nicht betroffen. Hier läuft die individuelle Weiterbildungsförderung uneingeschränkt weiter, da zurzeit noch ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen. ÜR umfasst die Region Lüneburg.

Unter dem Förderschwerpunkt „Kleinstbetriebsstätten“ werden in erster Linie Beschäftigte aus niedersächsischen Kleinstbetriebsstätten mit bis zehn sozialversicherungspflichtigen Personen (nicht Vollzeiteinheiten) gefördert. Darüber hinaus können Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von Kleinstunternehmen gefördert werden.

Unter dem Förderschwerpunkt „Digitalisierung“ werden Beschäftigte aus niedersächsischen Unternehmen, insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen, gefördert. Außerdem können Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber aus Kleinunternehmen gefördert werden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
05.04.2019

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher Dr. Eike Frenzel, Pressesprecherin Julia Wolffson

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