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Fracking in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 01.11.2013 - TOP 26. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Karsten Becker, Dr. Gabriele Andretta, Holger Ansmann, Marcus Bosse, u.a. (SPD)


Die Abgeordneten Karsten Becker, Dr. Gabriele Andretta, Holger Ansmann, Marcus Bosse, Mustafa Erkan, Frank Henning, Holger Heymann, Stefan Klein, Jürgen Krogmann, Sigrid Rakow, Uwe Santjer, Ronald Schminke, Petra Tiemann, Sabine Tippelt und Gerd-Ludwig Will (SPD) hatten gefragt:

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet am 17. Oktober 2013 in dem Artikel „Fracking-Plan stößt auf Ablehnung“ über die ablehnende Haltung gegenüber der Fracking-Methode in Teilen der Bevölkerung.

Die Erdgasindustrie in Niedersachsen ist deutschlandweit führend; ca. 95 % des in der Bundesrepublik geförderten Erdgases stammt aus Niedersachsen. Die Methode des Frackens wird in Niedersachsen seit rund 30 Jahren angewendet.

Die rot-grüne Landesregierung hat in der Koalitionsvereinbarung niedergeschrieben, dass sie keine neuen Genehmigungen von Fracking-Verfahren akzeptiert, solange die Risiken für das Ökosystem und insbesondere die mögliche Verschmutzung des Grundwassers nicht vollständig unter Einbeziehung der Öffentlichkeit aufgeklärt worden sind. Eine potenzielle Verunreinigung durch giftige Chemikalien (wie z. B. Benzol) ist nach Auffassung der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Landtag für die betroffenen Menschen unverhandelbar und bestärkt die Forderung nach Aufklärung und Gefahrenabschätzung.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie positioniert sich die Landesregierung zu den Forderungen nach Umweltverträglichkeitsprüfungen beim Fracking?
  2. Wie beurteilt die Landesregierung die zukünftigen wirtschaftlichen Potenziale der Erdgasgewinnung durch Fracking?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die seitens der Bürgerinitiativen vorgetragenen kritischen Bedenken gegenüber dieser Fördermethode?

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Heute und in Zukunft gilt es mehr denn je, die Versorgungssicherheit - trotz eines weltweit steigenden Energiebedarfs – zu gewährleisten, klimafreundlich im Rahmen der globalen Klimaschutzvorgaben zu handeln und das Energieangebot bezahlbar und verbraucherfreundlich zu gestalten. Die Bewältigung dieser Aufgaben ist ohne den Einsatz von fossilen Energieträgern, und hierbei insbesondere des vergleichsweise klimafreundlichen Erdgases, im Übergang zu einer regenerativen Energieversorgung nicht zu bewerkstelligen, so dass es einen deutschen Energiemix ohne eine starke Komponente Erdgas in naher Zukunft nicht geben wird. Vor diesem Hintergrund wird die effiziente und umweltfreundliche Erschließung der heimischen Energieressource Erdgas im Übergang zu einer allein auf Erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgung einen wichtigen Baustein der niedersächsischen Energieversorgung bilden. Angesichts stetig rückläufiger Förderquoten und eher unwahrscheinlicher nennenswerter Neufunde in konventionellen Lagerstätten gewinnt die Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der Nutzung dieser Energieressource sowie die Erkundung und Entwicklung von schon identifizierten, unkonventionellen Erdgasvorräten an Bedeutung.

Die niedersächsische Landesregierung nimmt hierbei die Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich des Einsatzes der Frack-Technologie bei der Erschließung von Erdgas sowohl aus unkonventionellen als auch aus konventionellen Lagerstätten sehr ernst. Das Gemeinwohl und die Daseinsvorsorge haben für die Landesregierung stets Vorrang vor anderen Interessen. Als eine der bedeutendsten Aufgaben der Umweltpolitik fühlt sich die Landesregierung dem Gewässerschutz im Allgemeinen und dem Grund- und Trinkwasserschutz im Besonderen stark verpflichtet. Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung für eine umfassende und ergebnisoffene Prüfung der Risiken und Chancen von Fracking im Hinblick auf die Umweltschutzgüter, den ländlichen Raum und die Lebensumwelt der Bürgerinnen und Bürger ausgesprochen.

Die bisher vorliegenden Erkenntnisse zu den Umweltauswirkungen der Frack-Technologie bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten (z.B. Kohleflöz- und Schiefergaslagerstätten) zeigen, dass zur Beurteilung der Risiken und der technischen Beherrschbarkeit noch viele und grundlegende Informationen fehlen. Solange diese Risiken nicht umfassend geklärt sind, ist eine Nutzung dieser Schiefergaslagerstätten nicht akzeptabel.

Damit unterstützt Niedersachsen grundsätzliche Forderungen, wie sie bislang in allen vorliegenden Gutachten zur geplanten Nutzung dieser Lagerstätten erhoben wurden. Diese Studien (Exxon[1], UBA[2], NRW[3], SRU[4]) zeigen eindeutig Risiken auf, die mit der Frack-Technologie verknüpft sind, empfehlen aber kein striktes Nein zu Fracking. Auch die Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen hat Fracking im Schiefergas zwar für energiepolitisch nicht notwendig eingestuft, eine generelle Ablehnung der Technologie wurde jedoch nicht ausgesprochen. Nach dortiger Einschätzung ist Fracking in unkonventionellen Erdgaslagerstätten aufgrund der Wissensdefizite allerdings erst auf der Basis positiver Erkenntnisse aus systematisch entwickelten Pilotprojekten verantwortbar.

Im Gegensatz dazu ist der Einsatz der Frack-Technologie zur Erschließung von konventionellen Lagerstätten, die sehr tief im geologischen Untergrund liegen (ca. 4.000 bis 4.500 m tief), ein Verfahren, welches in Niedersachsen seit über 30 Jahren angewendet wird. Dabei ist mit dem bisher üblichen Nachweisverfahren kein Fall bekannt geworden, bei dem der Einsatz der Frack-Technologie zu Umweltschäden in Niedersachsen geführt hat. Obwohl kein Zusammenhang zur Durchführung von Frack-Arbeiten besteht, zeigen die in der Vergangenheit aufgetretenen Undichtigkeiten und Bodenverunreinigungen bei Lagerstättenwasserleitungen, dass Risiken nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Daher ist es aus Sicht der Landesregierung notwendig, die bisher nicht nach umweltrechtlichen Vorschriften durchgeführte systematische Betrachtung möglicher Auswirkungen im Vorfeld eines erneuten Einsatzes der Frack-Technik in bestehenden, konventionellen und bereits erschlossenen Erdgaslagerstätten im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen vorzunehmen.

Selbstverständlich fließen die allgemeingültigen Erkenntnisse aus den o. g. Umweltgutachten auch in die Beuteilung von Frack-Vorhaben in konventionellen Lagerstätten mit ein. So wurden mit der Rundverfügung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 31.10.2012 über „Mindestanforderungen an Betriebspläne, Prüfkriterien und Genehmigungsablauf für hydraulische Bohrlochbehandlungen Erdöl- und Erdgaslagerstätten in Niedersachsen“ höhere Anforderungen für Frack-Maßnahmen in konventionellen Lagerstätten vorgeschrieben, die beispielsweise ein Verbot von Frack-Vorhaben in niedersächsischen Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Gebieten für die Gewinnung von Trinkwasser oder Mineralwasser beinhalten. Weiterhin sind die Unternehmen verpflichtet, beim Fracken grundsätzlich nur Stoffe einzusetzen, die zu keinen erhöhten Umwelt oder Gesundheitsrisiken führen.

Zudem vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass wenn künftig Fracking-Vorhaben genehmigt werden sollten, neben einer vorherigen Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit auch eine wasserrechtliche Genehmigung für den Einsatz von Frack-Fluiden sowie für die Behandlung und Entsorgung bzw. Verpressung von produktionsbedingt anfallenden Lagerstättenwasser erforderlich ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Landesregierung unterstützt ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates vom 01. Februar 2013, (BR-Drs. 754/12 (Beschluss)) der nicht nur schärfere Anforderungen für den Einsatz der Frack-Technologie zur Erschließung von Schiefergaslagerstätten vorsieht, sondern auch die Notwendigkeit einer obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung für derartige Vorhaben erklärt. Dies führt nicht nur zu einer umfassenden Prüfung möglicher Umweltrisiken, sondern stellt eine Beteiligung der Öffentlichkeit in dem dann notwendigen Planfeststellungsverfahren sicher. Über die Forderungen in diesem Bundesrats-Beschluss hinaus sieht die Landesregierung das Erfordernis, auch für alle Frack-Maßnahmen in konventionellen Lagerstätten – unabhängig von der täglichen Fördermenge – eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung einzuführen. Mit großer Besorgnis hat die Landesregierung daher die Entscheidung der Bundesregierung zur Kenntnis genommen, erst in der neuen Legislaturperiode die dringend notwendige Anpassung des Rechtrahmens vornehmen zu wollen.

Zu 2.:
Die Erdgasförderung in Niedersachsen betrug im vergangenen Jahr rund 10,1 Mrd. Kubikmeter (Reingas) und trug mit rund 10,8 % zur Deckung des bundesweiten Erdgasbedarfs bei. Rund 1/3 dieser Fördermenge stammt hierbei aus gefrackten Bohrungen in konventionellen Erdgaslagerstätten, was die besondere Bedeutung dieser Technologie für die Erdgasförderung in Niedersachsen, aber auch für die Sicherheit der deutschen Erdgasversorgung unterstreicht. In der heimischen Förderindustrie sind einschließlich der Dienstleistungs- und Zulieferunternehmen bundesweit insgesamt schätzungsweise 24.000 Beschäftigte tätig. Aufgrund der großen Bedeutung Niedersachsens als Erdgas- und Erdölförderland – rund 95 % der heimischen Erdgas- sowie rund 35 % der heimischen Erdölförderung stammen aus Niedersachsen – ist die überwiegende Anzahl dieser Beschäftigten in Niedersachsen tätig, überwiegend in strukturschwachen Gebieten. In den vergangenen Jahren haben die Unternehmen jährlich mehrere Hundert Mio. Euro investiert, die zu einem großen Teil Explorations- und Produktionsmaßnahmen in Niedersachsen zu Gute kamen. Zudem hat die Förderindustrie allein im vergangenen Jahr rund 682 Mio. € Förderabgabe gezahlt.

An dieser Stelle ist jedoch darauf hinzuweisen, dass angesichts der wettbewerblichen Rahmenbedingungen und der stetig ungünstiger werdenden geologischen Verhältnisse (kleine Lagerstätten, große Teufen, erschöpfte Lagerstätten, gering durchlässiges Trägergestein) es zunehmend schwieriger wird, ohne den Einsatz von angepassten Fördertechnologien in Niedersachsen Erdgas zu gewinnen. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie beziffert die in Niedersachsen vorhandenen sicheren und wahrscheinlichen Erdgasreserven mit rund 121 Milliarden Kubikmeter (Stand 01.01.2013). Diese Reservenbestimmung basiert u.a. auf der Anwendung der derzeit verfügbaren Technologien, schließt also auch die Anwendung der Frack-Technologie in konventionellen Lagerstätten mit ein. Das Potenzial von Schiefergas- und Kohleflözgaslagerstätten ist in diesen Erdgasreserven nicht enthalten, da solche Lagerstätten bisher nicht erschlossen sind und daher zu diesen keine detaillierten Erkenntnisse vorliegen. Nach einer ersten Abschätzung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe vom Mai 2012 könnten die technisch gewinnbaren Erdgasmengen in Schiefergaslagerstätten bundesweit zwischen 700 und 2.300 Mrd. Kubikmeter betragen, wobei ein erheblicher Anteil der Schiefergasressourcen in Niedersachsen vermutet wird.

Zu 3.:
Der Erhalt von sauberem Grund- und Trinkwasser sowie der Schutz der Umwelt und des Menschen hat für die Landesregierung höchste Priorität vor Eingriffen in den geologischen Untergrund. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung unter der Federführung des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz ein Fachgespräch zum Thema „Fracking“ initiiert, an dem u.a. Vertreter von Bürgerinitiativen, Naturschutzverbänden, Wasserversorgungswirtschaft, Industrie, LBEG, BGR, Umweltbundesamt, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Landesregierung teilnehmen. In diesem Fachgespräch werden Fragen zur Anwendung der Frack-Technologie in konventionellen Lagerstätten sowie die Anforderungen an eine Umweltverträglichkeitsstudie für derartige Vorhaben offen diskutiert. Bei der Bearbeitung dieses komplexen und umfangreichen Themas werden neben den Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und sämtlichen Umweltschutzgütern auch Fragen zu einer notwendigen Beweissicherung erörtert, die einen wichtigen Aspekt im zukünftigen Anforderungskatalog für solche Umweltverträglichkeitsprüfungen darstellen sollten.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.


[1]http://dialog-erdgasundfrac.de/sites/dialog-erdgasundfrac.de/files/Ex_Risikostudie_Fracking_120518_webansicht.pdf

[2]http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4346.pdf

[3]http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/gutachten_fracking_nrw_2012.pdf

[4]http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2012_2016/2013_05_AS_18_Fracking.pdf?__blob=publicationFile

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Artikel-Informationen

erstellt am:
01.11.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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