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Geht die „Digitale Dividende“ komplett in den Breitbandausbau

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20.02.2015 - TOP 26.

Antwort von Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU):

Der Abgeordnete Axel Mienser (CDU) hatte gefragt:

Geht die „Digitale Dividende“ komplett in den Breitbandausbau?

Am 11. Dezember 2014 hat die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in Berlin vereinbart, gemeinsam mit dem Bund das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s bis 2018 zu verfolgen. Der Bund wird die Erlöse aus der Versteigerung der nicht mehr benötigten 700-MHz-Frequenzen, die sogenannte „Digitale Dividende II“, für den Breitbandausbau zur Verfügung stellen. Bund und Länder sind sich einig, dass die Versteigerungserlöse hälftig auf Bund und Länder aufgeteilt werden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wird der dem Land Niedersachsen zur Verfügung gestellte Betrag von der Landesregierung komplett in den Breitbandausbau investiert?

  2. Wenn nein, in welche Bereiche wird ein Anteil der „Digitale Dividende“ investiert?

Wird das Land Niedersachsen, wie vom Bund vorgesehen, die Mittel der „Digitalen Dividende“ in bislang nicht mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s versorgten Gebiete bereitstellen


Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Voraussetzung für die Bund-Länder-Einigung zur Sicherstellung der terrestrischen Fernsehversorgung über DVB-T2 und zur zukünftigen Nutzung der Frequenzen der Digitalen Dividende II für den Breitbandausbau war der „Nationale Konsens“, der anlässlich der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 11. Dezember 2014 in Berlin mit dem Eckpunktepapier über die Bund-Länder-Einigung hergestellt wurde.

Hinsichtlich der Verwendung der Vergabeerlöse aus der Versteigerung der 700 MHz-Frequenzen und des sogenannten L-Bandes hat man sich darauf verständigt, dass die Mittel aus dem hälftigen Länderanteil für den Breitbandausbau und die Digitalisierung eingesetzt werden können. Der Anteil der Länder wird auf die einzelnen Länder nach dem Königsteiner Schlüssel umgelegt.

Mit dem hälftigen Bundesanteil wird der Bund ausschließlich den Breitbandausbau in bislang nicht mit Bandbreiten von mind. 50 Mbit/s versorgten Gebieten unterstützen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Der auf das Land Niedersachsen entfallende Anteil soll vorrangig für den Breitbandausbau eingesetzt werden. Eine Entscheidung darüber, in welchem Umfang daneben auch Digitalisierungsprojekte finanziert werden, ist noch nicht abschließend getroffen worden, zumal nicht annähernd abgeschätzt werden kann, wie hoch der Versteigerungserlös und damit der Länderanteil ausfallen wird.

Zu 2.:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu 3.:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen zu der Verwendung des hälftigen Bundesanteils verwiesen. Diese Bundesförderung zielt auf die bisher unterversorgten Gebiete ab, in denen ein Erreichen der Ausbauziele allein mit den Mitteln des Marktes nicht zu erwarten ist (sog. „weiße NGA-Flecken“). Prioritär geht es dabei um die bessere Versorgung der besonders schlecht angebundenen Gemeinden im ländlichen Raum.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2015

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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