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Jahresbauprogramm 2018 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden

Althusmann: „Niedersächsische Kommunen erhalten allein in diesem Jahr rund 75 Millionen Euro für den Ausbau ihrer Straßeninfrastruktur“


Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Dr. Bernd Althusmann, hat heute in Hannover das Jahresbauprogramm 2018 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden bekannt gegeben. Danach sollen in diesem Jahr 146 neue kommunale Straßenbauvorhaben mit Zuschüssen in Höhe von über 26 Mio. Euro gefördert werden. Die 146 Projekte haben insgesamt ein Fördervolumen von über 76 Mio. Euro und verteilen sich über mehrere Jahre. Die Gesamtkosten liegen bei rund 160 Millionen Euro. Bereits laufende Vorhaben werden in diesem Jahr mit rund 49 Mio. Euro bezuschusst. Damit werden in diesem Jahr kommunale Vorhaben mit einem Gesamtbetrag von etwa 75 Mio. Euro gefördert. Es handelt sich dabei ausschließlich um kommunale Projekte.

„Das Jahresbauprogramm ist ein wichtiges Instrument, um die kommunale Infrastruktur zu ertüchtigen. Mit den Fördergeldern versetzen wir die Kommunen in die Lage, ihre Verkehrsinfrastruktur auszubauen und zu verbessern. Das betrifft sowohl den Neubau als auch den verkehrsgerechten Ausbau von verkehrswichtigen Straßen, Radwegen, Ortsdurchfahrten und Brücken“, sagt der Minister.

Mit den Maßnahmen werden die Bausubstanz und die Leistungsfähigkeit von Straßen und Brücken verbessert. Beim verkehrsgerechten Ausbau von vorhandenen Straßen handelt es sich z.B. um die Erhöhung der Bauklasse zur Verbesserung der Verkehrssicherheit oder die Neuordnung des Straßenraumes zu Gunsten der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer). Auch der Neu- bzw. Ausbau von Radwegen (und Radwegbrücken) an kommunalen Straßen sowie sonstige investive Vorhaben zur Förderung des Radverkehrs können bezuschusst werden; ebenfalls die Errichtung von Lichtsignalanlagen und Kreisverkehrsplätzen; die Beseitigung von Unfallschwerpunkten; Maßnahmen zur Schulwegsicherung; Vorhaben zur Verkehrssteuerung und der Aus- bzw. Neubau von Nebenanlagen an Landes- bzw. Bundesstraßen.

Hintergrund:

Die Einzelmaßnahmen können Sie der Übersicht in der Informationsspalte entnehmen.

Die Zuschüsse des Landes an die Kommunen stammen aus Mitteln des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG). Sie bewirken Investitionen, die wesentlich höher sind als die Fördersumme insgesamt. Wann genau die einzelnen Projekte begonnen werden, liegt in der Hand der kommunalen Antragsteller. In der Regel sind die vier "NGVFG"-Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Wolfenbüttel als Bewilligungsbehörden hierrüber gut informiert. Die Jahresanteile der vorgesehenen Zuwendungen für 2019 sind vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsgesetzgebers. Auch können sich Teilsummen erfahrungsgemäß noch im Laufe der Programmabwicklung aus verschiedenen Gründen verändern. Die teilweise sehr geringen und über mehrere Jahre gestreckten Teilsummen resultieren aus der begrenzten Fördermittel-Gesamtsumme und dem gleichzeitigen Bemühen, möglichst viele baureife Projekte gleichzeitig zu beginnen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.03.2018
zuletzt aktualisiert am:
03.04.2018

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Dr. Eike Frenzel und Oliver Wagner

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