Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Lärmschutz an der A 1 in Bassen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20.02.2015 - TOP 26.

Antwort von Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Gero Hocker, Dr. Marco Genthe und Gabriela König (FDP):

Die Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Gero Hocker, Dr. Marco Genthe und Gabriela König (FDP) hatten gefragt:

Lärmschutz an der A 1 in Bassen

Am 22. Dezember 2014 antwortete die Landesregierung auf eine Anfrage der Abgeordneten Ross-Luttmann, Schönecke, Ehlen und Oetjen, dass die endgültigen Ergebnisse der Lärmmessung in Bassen noch nicht vorliegen würden, weil diese erst mit der örtlichen Bürgerinitiative abgestimmt werden müssten. Der abgestimmte Bericht sollte dann im Februar 2015 vorliegen.

Am 10. Februar 2015 war dann im Weser-Kurier zu lesen, dass die Bürgerinitiative Lärmschutz Bassen sich von der Landesregierung getäuscht sieht und die Messergebnisse der beauftragten Firma anzweifelt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist es ein übliches Verfahren, dass Abgeordneten Sachinformationen noch nicht gegeben werden, weil diese mit einer Bürgerinitiative abgestimmt werden müssen, und wie bewertet die Landesregierung dieses Vorgehen vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich garantierten Auskunftsrechts für Abgeordnete?

2. Kann die Landesregierung die erhobenen Messergebnisse nun mitteilen und, wenn ja, wie lauten diese?

3. Welche Tage der Messreihe wurden als so genannte Mitwindtage identifiziert, und wie ‎bewertet die Landesregierung die Kritik der Bürgerinitiative?


Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die BAB A1 wurde zwischen Hamburg und Bremen 6-streifig ausgebaut. Im Bereich des Ortes Bassen wird für den Abschnitt von ca. km 92,0 bis km 95,0 von der Bürgerinitiative „Aktive Lärmschutz Bassen“ bezweifelt, dass die im Rahmen der Planfeststellung ermittelten Belastungen durch Verkehrslärm und die daraus resultierenden Schallschutzmaßnahmen ausreichenden Lärmschutz bieten.

Im Rahmen der Planfeststellung werden schalltechnische Berechnungen durchgeführt, die auf der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) basieren. Messungen kommen dagegen nicht zum Einsatz, da hierbei u.a. eine hohe Abhängigkeit der Messungen von zahlreichen örtlichen und meteorologischen Rahmenbedingungen besteht. Daher ließen sich Aussagen nur extrem punktuell und ausschließlich stichtagsbezogen treffen. Jegliche Zukunftsabschätzung, wie sie das Wesen einer Prognose und entsprechenden Berechnung im Rahmen der Planfeststellung sowie die Vorgaben für die anschließende Bauausführung darstellen, können dagegen nicht abgebildet werden.

Im Jahre 2014 hat sich das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr entschieden, für diesen Einzelfall schalltechnische Messungen der Ist-Situation durchzuführen. Dabei kam es darauf an exemplarisch an einem Einzelpunkt festzustellen, ob und in wieweit sich die Berechnungsergebnisse aus der Planfeststellung und die damit umgesetzte Schutzwirkung vor dem Verkehrslärm in der derzeitigen Situation vor Ort widerspiegeln.

Für die Dauer von neun Wochen erfolgten vom 19.05.2014 bis zum 18.07.2014 Schallimmissionsmessungen mit automatisch registrierenden Dauermessstationen.

Die Ermittlung der Geräuschemission von Verkehrswegen erfolgte nach DIN 45642 und die Ermittlung der Beurteilungspegel aus Messungen nach DIN 45645-1. Dazu wurden drei Messpunkte (MP) eingerichtet, die so gewählt waren, dass das erfasste Geräusch repräsentativ für die Schallquelle (BAB 1, MP1), die Schallausbreitung (L168, MP2) und den Immissionsort (Wohngebiet Bassenergrund, MP3) ist.

Gleichzeitig wurden die Verkehrsmengen und deren Zusammensetzung (PKW-, LKW-Anteil) auf der A 1 und der L 168 mittels automatisch registrierender Verkehrszählstationen erfasst.

Parallel dazu liefen auf allen Fahrstreifen der Autobahn Schallimmissionsmessungen sogen. SPB-Messungen (Statistical Pass.By Messungen = ein Messverfahren mittels statistischer Vorbeifahrtsmessungen) und die sogen. CPX-Messungen (Close Proximity Method = Messung im Nahfeld) zur Ermittlung der akustischen Wirksamkeit der lärmmindernden Fahrbahnoberfläche.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Das Gutachten befand sich zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage noch im Entwurfsstadium. Abstimmungen mit der Bürgerinitiative ergaben sich u.a. aus dem Umstand, dass Standorte der Messungen an bzw. auf Grundstücken von Mitgliedern der Bürgerinitiative standen. Des Weiteren galt es, für die Schlussbearbeitung und -bewer­tung wichtige Rahmenbedingungen abzugleichen bzw. aufzunehmen.

Zu 2.:

Im Rahmen der Schlussbearbeitung hat die Bürgerinitiative inhaltlich Vorwürfe gegen die Ermittlung der Messwerte erhoben, auf denen die Auswertungen beruhen. Diese werden derzeit geprüft. Nach Abschluss der Prüfung werden der Messergebnisse veröffentlicht.

Zu 3.:

Für die Messreihe wurden durch das Fachbüro innerhalb des Messzeitraumes vom 19.05.2014 bis zum 18.07.2014 insgesamt 20 Mitwindtage und 10 Mitwindnächte identifiziert.

Mitwindtage wurden ermittelt in der Zeit vom 11.06. – 23.06. – 24.06., 29.06. – 02.07., 08.07., 14.07. und 16.07.2014.

Mitwindnächte wurden ermittelt in der Zeit vom 13.06. – 17.06., 18.06. – 21.06., 24.06 – 25.06., 07.07. – 09.07.2014.

Der Kritik der Bürgerinitiative wird selbstverständlich nachgegangen. Eine Prüfung der Vorwürfe läuft derzeit.

Logo Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2015

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln