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Lies: „Aussetzung des Mindestlohns für Flüchtlinge kommt nicht in Frage“

Mit Nachdruck weist Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies die aktuelle Forderung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zurück, für Flüchtlinge den gesetzlichen Mindestlohn auszusetzen.

Olaf Lies wörtlich: „Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht diskutabel. Auch bei Flüchtlingen muss Lohndumping verhindert werden. Wer hier in Deutschland arbeitet, verdient anständige Entlohnung. Ein neuer Niedriglohnsektor für Flüchtlinge würde dazu führen, dass Langzeitarbeitslose auf dem Arbeitsmarkt gegen Flüchtlinge ausgespielt werden. Ich verweise im Übrigen auf die Möglichkeit, Flüchtlinge zunächst mit Hilfe von bis zu drei Monate langen Praktika auch ohne Mindestlohn auf einem Arbeitsplatz anzulernen. Erst bei längeren Praktika wird der gesetzliche Mindestlohn fällig. Unterm Strich sage ich: Die Arbeitgeberfunktionäre sollten jeden Eindruck vermeiden, Profit aus der schlimmen wirtschaftlichen Situation von Flüchtlingen schlagen zu wollen. Der gesetzliche Mindeststundenlohn von 8,50 Euro bedeutet einen Bruttomonatslohn von 1.500 Euro. Warum eine solche Summe die Integration in den Arbeitsmarkt verhindern soll, erschließt sich mir nicht.“


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Artikel-Informationen

erstellt am:
24.11.2015

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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