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Lies: „Erfolgsprämie für junge Arbeitslose lohnt sich“

Modellprojekt „Zweite Chance“ aus Niedersachsen Vorbild für neues Bundesprogramm


Erfreut hat sich heute Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies über die geplante Gesetzesänderung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung im SGB III gezeigt. Der Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sieht vor, die Instrumente der beruflichen Weiterbildung im SGB III auszubauen und übernimmt dabei eine Projektidee aus Niedersachsen. Demnach plant der Bund ab 01.08.2016 Arbeitslosen, die eine abschlussbezogene Weiterbildung durchführen, eine Erfolgsprämie in Höhe von 1.000 Euro nach Bestehen der Zwischenprüfung und weitere 1.500 Euro nach Bestehen der Abschlussprüfung zu zahlen.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies: „Dafür haben wir uns lange auf Bundesebene stark gemacht. Ich bin hoch erfreut, dass unser Modellprojekt „Zweite Chance“ jetzt vom Bund in den Grundzügen übernommen und weitergeführt wird. Die Idee, junge Arbeitslose mit Hilfe einer Erfolgsprämie zum Durchhalten einer Umschulung bzw. Ausbildung zu motivieren, hat sich in Niedersachsen bewährt. Unsere Erfahrungen zeigen: Die Ausbildungsprämie motiviert und stärkt den Durchhaltewillen. In Niedersachsen haben seit 2013 bereits 660 junge Menschen den Berufsabschluss nachgeholt und die Prämie bekommen. Weitere 2.347 können mit einem Scheck des Landes rechnen, wenn sie ihre Ausbildung oder Umschulung erfolgreich beenden. Unser Modellprojekt eröffnet damit jungen Menschen langfristig Berufsperspektiven. Gut ausgebildete Fachkräfte werden in Niedersachsen gesucht.“

Weiter sagte Lies: „Die Prämie kann aber nur ein erster Schritt sein, die berufliche Weiterbildung für Arbeitslose attraktiver zu machen. Die Länder haben dem Bund dafür bereits Vorschläge gemacht, die sie in Kürze in den Bundesrat einbringen werden. Sie fordern für SGB II-Empfänger die Einführung einer monatlichen Anreizleistung bei einer Umschulung zum Ausgleich finanzieller Nachteile. Außerdem braucht es Ausnahmen von der vorgeschriebenen Verkürzung der Umschulungsdauer für diejenigen, die mehr Zeit brauchen.“

Das Modellprojekt „Zweite Chance“ mit der Erfolgsprämie war 2013 vom niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und der Bundesagentur für Arbeit ins Leben gerufen worden, um mehr junge Menschen im Alter von 25 bis 35 Jahren zu einer Ausbildung oder Umschulung zu motivieren. Für die Prämie stellt das Land bis zu 2,5 Mio. Euro zur Verfügung. Zum 31.12.2015 ist das Landesprogramm ausgelaufen und soll jetzt in modifizierter Form vom Bund fortgeführt werden. Junge Menschen, die ihre Aus- oder Weiterbildung bzw. Qualifizierung zwischen dem 01.01.2013 und dem 31.12.2015 begonnen haben, können bei der NBank weiterhin einen Antrag auf die Prämie stellen
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