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Lies: "Tempo 30-Zonen vor Schulen leichter einrichten"

Bundesminister befürwortet gemeinsamen Vorstoß von Niedersachsen und Schleswig-Holstein


Dank eines gemeinsamen Vorstoßes von Niedersachsen und Schleswig-Holstein steigen die Chancen auf mehr Verkehrssicherheit vor Kindergärten und Schulen. Bundesverkehrsminister Dobrindt hat den Vorschlag der beiden Bundesländer heute auf der Verkehrsministerkonferenz in Rostock begrüßt. Konkret geht es darum, auch an Hauptverkehrsstraßen künftig leichter Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kindertagesstätten einrichten zu können.

Verkehrsminister Olaf Lies dazu in Rostock wörtlich: „Unsere klare Positionierung zahlt sich aus. Ich freue mich, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt unserem Vorstoß gefolgt ist. Jetzt ist es Zeit zu handeln und einen entsprechenden Rechtsrahmen zu schaffen: Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten muss auch an Hauptverkehrsstraßen ohne großen bürokratischen Aufwand angeordnet werden können. Bürgerinnen und Bürger, besonders Eltern, haben zurecht überhaupt kein Verständnis dafür, dass wie bisher erst etwas passieren muss, ehe eine solche Maßnahme für mehr Sicherheit angeordnet werden darf. Es ist gut, dass dies nun geändert werden soll. Die Verkehrssicherheit von Kindern im Straßenverkehr muss gestärkt werden. Gerade kleine Kinder können Gefahren im Straßenverkehr noch nicht richtig einschätzen. Und leider stellen sich nicht alle Autofahrer von alleine auf die besondere Situation vor Schulen und Kindergärten ein.“

Darüber hinaus wiederholte Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies seine Forderung, auch Straßen vor Seniorenheimen in die Regelung mit einzubeziehen. Zudem fordert Lies eine einfachere Praxis in der Anordnung von Temporeduzierungen auch vor dem Hintergrund des Lärmschutzes.

Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies: „Vor dem Hintergrund des zunehmenden Verkehrs gewinnt das Thema Lärmschutz immer mehr an Bedeutung. Die Belastungen von Anwohnerinnen und Anwohnern stark befahrener Straßen muss unabhängig von kostenintensiven baulichen Maßnahmen schneller und mit einfacheren Mitteln verringert werden. Mit Hilfe verkehrsbeschränkender Maßnahmen können die Lärmschutzbedürfnisse der Bevölkerung einfach und effektiv berücksichtigt werden. In die Berechnungen zur Ermittlung der Lärmwerte müssen deshalb ausnahmslos alle Faktoren einfließen, die zur Erhöhung des Lärms beitragen können. Daher sollte zukünftig u.a. auch der Zustand der Straße bei der Berechnung angemessen berücksichtigt werden. Gerade von den Anwohnerinnen und Anwohnern wird oftmals darauf hingewiesen, dass bei schlechtem Fahrbahnzustand die Fahrzeuge besonders laut seien.“

Die Straßenverkehrsordnung solle deshalb dahingehend ergänzt werden, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden die in bereits vorhandenen Lärmaktionsplänen der Kommunen festgesetzten Maßnahmen leichter anordnen können.

Die Verkehrsministerkonferenz geht noch bis morgen.

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erstellt am:
16.04.2015

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