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Minister Lies begrüßt Entscheidung des Bundesrates zur Zukunft der Erdgasförderung

Lies: „In den neuen Bundesgesetzen steckt ganz viel Niedersachsen“


Niedersachsen Wirtschaftsminister Lies hat heute in Berlin die Entscheidung des Bundesrates zur Zukunft der Erdgasförderung in Deutschland ausdrücklich begrüßt. Die Länderkammer hat mit großer Mehrheit dem Gesetzespaket der Bundesregierung zugestimmt - wie zuvor bereits der Deutsche Bundestag. Minister Lies hatte in seiner heutigen Rede im Bundesrat heute nochmals eindringlich für eine positive Entscheidung geworben.

Lies erklärte heute in Berlin:

„Kaum ein Thema hat in den letzten Jahren eine derartige emotionale öffentliche Diskussion ausgelöst. Umso wichtiger ist es deshalb, den Schutz von Umwelt und Natur und dem berechtigten Ziel einer intensiven Öffentlichkeit in Einklang zu bringen mit einer Zukunft für die Erdgasförderung in Deutschland. Und klar ist auch - heute wurde kein Gesetz beschlossen, dass die Erdgasförderung und den Einsatz der Frackingtechnologie erst möglich macht. Heute haben wir zum ersten Mal klare und harte Grenzen für den Einsatz der Technologie beschlossen. Leider kommt dies in der öffentlichen Debatte viel zu kurz. Klar ist auch: Wir brauchen Erdgas. Erdgas ist der dominierende Energieträger auf dem Wärmemarkt sowie ein unverzichtbares Vorprodukt in der chemischen Industrie und wird auch in den nächsten Jahrzehnten eine wichtige Rolle spielen, um die selbstgesteckten Klimaziele bis 2050 erreichen zu können. Daher ist auch die Stabilisierung der heimischen Erdgasförderung für mich ein unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Rund 12 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases stammen aus Niedersachsen. Daher ist die Bedeutung der heutigen Entscheidung für die Erdgasversorgung in Deutschland besonders hoch – und umgekehrt ist die industriepolitische Bedeutung der heutigen Entscheidung gerade für Niedersachsen besonders groß. Allein in Niedersachsen werden in diesem Industriezweig rund 20.000 hoch qualifizierte Fachkräfte beschäftigt, die zukünftig auch benötigt werden, um neue umweltschonendere Verfahren zu entwickeln. Sonst gehen uns die Kompetenzen und die Arbeitsplätze verloren. Die Entwicklung neuer, umweltschonender Fördertechniken ist auch für andere Förderländer von hoher Bedeutung. Immerhin importieren wir in großen Mengen Erdgas und da dürfen uns die Förderbedingungen in anderen Ländern auch nicht gleichgültig sein. Die niedersächsische Erdöl- und Erdgasindustrie genießt weltweit einen hervorragenden Ruf und hat viele innovative Bohr- und Fördertechnologien maßgebend entwickelt. Die jetzt beschlossenen gesetzlichen Änderungen der berg-, wasser- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen begrüßen wir ausdrücklich. Sie orientieren sich im Übrigen klar an der von Niedersachsen erarbeiteten Vorschläge und der eingebrachten Bundesratsinitiative. Ich kann ohne Übertreibung sagen: Es steckt ganz viel Niedersachsen in diesen ausgewogenen Gesetzesentwürfen.“

Die aus niedersächsischer Sicht wesentlichen Punkte zur künftigen Erdgasförderung in Niedersachsen:

  • Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten unter Einsatz der Frac-Technologie wird es in Niedersachsen angesichts ungeklärter Risiken nicht geben.
  • Erdgasförderung aus konventionellen Lagerstätten muss weiterhin möglich sein, das aber unter Berücksichtigung sehr viel strengerer Umweltschutzauflagen sowie nach Durchführung transparenter Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren mit UVP – so wie wir das aus anderen Verfahren kennen)
  • Zurückgeförderte Frac-Flüssigkeiten sind aufzubereiten und über Tage ordnungsgemäß zu entsorgen (unterirdische Versenkung ist kein zulässiger Entsorgungsweg). Die Versenkung von Lagerstättenwasser darf nur in ehemaligen Förderhorizonten erfolgen und auch das nach Planfeststellungsverfahren mit UVP.
  • Vor Ort zuständige Wasserbehörden sind bei der Entscheidung über die Durchführung von Frac-Projekten und Vorhaben zur Lagerstättenwasserversenkung aktiv einzubinden (Einvernehmen ist erforderlich).
  • Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete sowie Trink- und Mineralwassergewinnungsgebiete stehen für eine bergbauliche Nutzung (Fracking oder Lagerstättenwasserversenkung) nicht zur Verfügung.
  • Außerdem wird das Bergschadensrecht novelliert. Die Umkehr der Beweislast bei Bergschäden ist unabdingbar, um das Vertrauen in die heimische Erdgasförderung wieder herzustellen. Bei vermuteten Bergschäden zum Beispiel an Gebäuden muss nicht mehr der Besitzer beweisen, dass Bergbau die Ursache war – sondern umgekehrt ist das Bergbauunternehmen in der Pflicht nachzuweisen, dass kein Zusammenhang zum Bergbau besteht. Diese Regelung gilt analog bereits beim Kohlebergbau, jetzt wird sie auch bei der Erdgasförderung greifen.

Minister Lies abschließend:

„Wir wollen die Sicherung einer verantwortungsvollen Energieversorgung, umfassenden Umwelt- und Trinkwasserschutz, transparente Bürgerbeteiligung, aber genauso die Sicherung der Technologiestandortes und der Arbeitsplätze. Damit geben wir der Industrie auch die Chance zur Entwicklung neuer, noch umweltschonenderer Verfahren. Ich bin jetzt überzeugt, dass wir es schaffen, den Schutz von Mensch und Natur in Einklang mit einer sicheren Erdgasgewinnung zu bringen.“

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Artikel-Informationen

erstellt am:
08.07.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressestelle
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5428
Fax: (0511) 120-5772

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