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Minister Olaf Lies begrüßt Nahles‘ Gesetzentwurf zur Leiharbeit

Lies: „Eine richtige Entscheidung für viele Arbeitnehmer im Land"



Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies hat den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen als ein ganz wichtigen Schritt begrüßt.

Minister Lies: " Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sorgt dafür, dass es künftig klarere Regeln für Leiharbeit und Werkverträge gibt. Das ist ein wichtiger Schritt. Am Ziel sind wir damit aber noch nicht. Die niedersächsischen Forderungen, die auch in den Bundesrat eingebracht worden sind, gehen noch darüber hinaus. Mit Blick auf die schwierigen Diskussionen in den vergangen Monaten innerhalb der Bundesregierung ist das Ergebnis aber auch ein Erfolg für die Bundesarbeitsministerin. Das für Niedersachsen besondere Anliegen zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen findet sich wieder. Es wird eine klarere Abgrenzung von Werkvertragsbeschäftigung zur Leiharbeiter bzw. zu normalen Arbeitsverhältnissen geben. Und der Betriebsrat wird künftig über den Einsatz von Werkvertragsbeschäftigung informiert. Da wäre allerdings ein konsequenterer Schritt wünschenswert gewesen. Leiharbeiter haben künftig nach neun Monaten Anspruch auf das gleiche Geld wie die Stammbelegschaft und sie dürfen höchstens 18 Monate im selben Entleihbetrieb arbeiten. Durch die neue Überlassungshöchstdauer und den Grundsatz von ‚Equal Pay‘ wird das Modell der Leiharbeit auf seine eigentliche Funktion zurückgeführt. Betriebe dürfen Leiharbeiter nicht als Streikbrecher missbrauchen. Fazit: Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein, um prekäre Beschäftigungsverhältnisse zurückzudrängen und Stammarbeitsplätze zu sichern. Aber es werden weitere konsequente Schritte folgen müssen."


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Artikel-Informationen

erstellt am:
11.05.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
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30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5428
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