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Neuer Erlass koppelt Wirtschaftsförderung an Einhaltung sozialer Standards – Lies: „Leitbild der Guten Arbeit auch in der Wirtschaftsförderung.“

HANNOVER. Ein neuer Erlass knüpft die Bedingungen für eine finanzielle Förderung von Unternehmen in Niedersachsen künftig an die Einhaltung sozialer Standards. Das teilte der Niedersächsische Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies heute in Hannover mit. „Wer künftig Geld vom Land für seinen Betrieb beantragt, muss von nun an bestimmte Bedingungen hinsichtlich der Leiharbeitsquote einhalten. Damit hält unser Leitbild der Guten Arbeit auch Einzug in die Wirtschaftsförderung“, erläuterte Lies. „Nach unserer Bundesratsinitiative ‚Gute Arbeit’, mit den Initiativen zur Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns und einem neuen Landesvergabegesetz ist das der nächste Schritt, den Niedriglohnsektor und die prekäre Beschäftigung in Niedersachsen zurückzudrängen.“

Der Erlass sieht vor, dass künftig nur noch Unternehmen eine Förderung erhalten, die in der geförderten Betriebsstätte ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis anstellen. Außerdem dürfen für die Dauer von fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens in dem geförderten Betrieb im Jahresdurchschnitt höchstens 15% Leiharbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sein. Lies unterstrich, dass dieser Erlass nur ein erster Aufschlag sei: „Für das kommende Jahr planen wir weitere Maßnahmen, etwa die Berücksichtigung der Zahlung eines Mindestlohns in den geförderten Betrieben.“

Das betrifft die Fördertöpfe der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Mit Geldern aus diesen beiden Programmen erfolgt die Unternehmensförderung in Niedersachsen. Die neue Regelung tritt zum 1. Juli in Kraft.

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erstellt am:
28.06.2013

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