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Regionalisierungsmittel

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.12.2014 - TOP 39. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Gabriela König, Horst Kortlang (FDP), u.a.


Die Abgeordneten Jörg Bode, Gabriela König, Horst Kortlang, Christian Grascha, Christian Dürr und Jan-Christoph Oetjen (FDP) hatten gefragt:

Am 2. Oktober 2014 erklärt Verkehrsminister Lies, dass die Verkehrsministerkonferenz (VMK) sich auf die zukünftige Finanzierung des Nahverkehrs geeinigt hat. In einer Pressemitteilung des MW wird Minister Lies wie folgt wörtlich zitiert: „Niedersachsens Anteil an den Regionalisierungsmitteln würde sich demnach ab dem Jahr 2015 von derzeit 8,59 % auf 8,83 % erhöhen. Mit der gleichzeitigen Erhöhung des Volumens auf 8,5 Milliarden Euro würde es bereits im nächsten Jahr zu einer erheblichen Steigerung kommen. So sieht die Berechnung des ‚Kieler Schlüssels‘ für das Jahr 2015 über 730 Millionen Euro für Niedersachsen vor.“

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Entspricht die Presseinformation des MW vom 2. Oktober 2014, dass Niedersachsen für das Jahr 2015 über 730 Millionen Euro für Bestellleistungen im Schienen- und Busverkehr und für die Modernisierung von Bahnhöfen erhält, den Tatsachen?

  2. Was hat Minister Lies nach der Ankündigung von 730 Millionen Euro vom 2. Oktober im Zeitraum vom 9. Oktober bis zum 28. November unternommen, damit seine Ankündigung in irgendeiner Art und Weise Realität wird?

  3. Ist es sinnvoll, den handelnden Akteuren in Sachen Regionalisierungsmittel Investitionsmittel bereits zu versprechen, obwohl diese Gelder in keiner Weise gesichert sind?


Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erhalten die Länder gemäß § 5 Abs. 1 des Regionalisierungsgesetzes (RegG), das ein Bundesgesetz ist, derzeit Mittel von rund 7,3 Mrd. EUR jährlich. Ab dem Jahre 2015 wird der den Ländern zustehende Betrag nach dem Verfahren des Art. 106a Satz 2 des Grundgesetzes neu festgesetzt, d. h. durch ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

In Vorbereitung dieses danach erforderlichen Gesetzgebungsverfahrens haben die Länder einvernehmlich ein Gutachten in Auftrag gegeben, das den zukünftigen Bedarf für den ÖPNV ermitteln sollte. Es kam zu dem Ergebnis, dass für eine Aufrechterhaltung eines bedarfsgerechten öffentlichen Verkehrs auf Straße und Schiene, soweit die Länder diesen zu verantworten haben, ein Betrag von 8,5 Mrd. EUR jährlich erforderlich sei. Nach Vorliegen dieses Gutachtens haben sich die Länder auf eine Verteilungsquote der Regionalisierungsmittel zwischen ihnen geeinigt. Diese Eckpunkte der aus Ländersicht erforderlichen Neufestsetzung der Höhe und der Verteilung der Regionalisierungsmittel hat die Verkehrsministerkonferenz zum in der Anfrage genannten Zeitpunkt einstimmig beschlossen. Sie hat sich keineswegs auf die Finanzierung des Nahverkehrs geeinigt, weil, wie erwähnt, das entsprechende Gesetz vom Bund zu erlassen ist. Es liegt in der Natur der Sache, dass es eine Diskrepanz geben kann zwischen dem, was der Bund bereit ist zu zahlen, und dem, was die Länder (hier in großer Einmütigkeit) fordern. Das wörtliche Zitat von Minister Lies gibt durch die Verwendung des Hilfsverbs „würde“, das bewusst im Konjunktiv stand, diese Situation zutreffend wieder. Seine Aussage ist eindeutig so zu verstehen, dass Niedersachsen ab 2015 nach dem richtig zitierten Verteilungsschlüssel den genannten Betrag erhielte, wenn der Bund die Forderungen der Länder erfüllte.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 2.:
Minister Lies hat sich in enger Abstimmung mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern auf eine Initiative des Bundesrates geeinigt, die am 28. November beschlossen wurde und dem Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet wird (BR-Drs. 557/14). Sie gießt die in der Vorbemerkung genannten Eckpunkte in Form eines Gesetzentwurfes.

Zu 3.:
Nein, dies hat Minister Lies deshalb auch nicht getan.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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