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Nationale Hafenkooperation

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.12.2014 - TOP 39. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers, Gabriela König, Horst Kortlang und Jörg Bode (FDP)


Die Abgeordneten Hillgriet Eilers, Gabriela König, Horst Kortlang und Jörg Bode (FDP) hatten gefragt:

In der Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis90/Die Grünen steht geschrieben: „Niedersachsen strebt eine nationale Hafenkooperation an, um den Wettlauf der Häfen um öffentliche Subventionen, Hafengebühren und immer neue Flussvertiefungen zu beenden“. Ergänzend wird auf Seite 66 ausgeführt, dass aus verkehrspolitischen Gründen eine Drosselung der zunehmenden Landverkehre durch Feederverkehre über küstennahe Gewässer notwendig ist. Dafür soll dann auch das Niedersächsische Hafenkonzept überarbeitet werden, sodass der Modal Split zugunsten des Feederverkehrs geändert wird.

Abweichend von der Begrifflichkeit „nationale Hafenkooperation“, so wie er auch von den Naturschutzvereinen WWF, NABU und BUND (http://www.wwf.de/themenprojekte/projektregionen/ elbmuendung/hafenkooperation-als-alternative/) und in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung - einschließlich der nach ihrer Auffassung überflüssigen Flussvertiefungen (Seite 67) - verwendet wird, spricht die Landesregierung in der Drucksache 17/2240 nur noch von einer Hafenpolitik der norddeutschen Länder. Hintergrund dieser Kooperation soll die Entwicklung von gemeinsamen Positionen gegenüber der Bundesregierung und der EU-Kommission sein. In der zitierten Drucksache erkennt die Landesregierung den freien Wettbewerb der norddeutschen Häfen untereinander an und bestätigt, dass eine Ladungslenkung nicht durchsetzbar ist.

In der Drucksache 17/2240 spricht die Landesregierung mit Bezug auf die Feederlinienverkehre lediglich von einer Anregung zur Zusammenarbeit verschiedener Hafenstandorte. In der Koalitionsvereinbarung ist noch von einer Notwendigkeit aus umwelt- und verkehrspolitischen Gründen die Rede.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie erklärt sich die Landesregierung die unterschiedlichen Auffassungen zum Thema Hafenkooperationen und Feederverkehre, wie sie zum einen von der betroffenen Wirtschaft verfolgt werden und wie sie zum anderen in der Koalitionsvereinbarung, aber auch wieder in der Drucksache 17/2240 zum Ausdruck kommen?

  2. Welche Art der Hafenkooperation ist in der Koalitionsvereinbarung gemeint: die, die von den Naturschutzvereinen skizziert wird, oder die, die von den Hafenbetreibern, den Reedern und den Speditionen im freien Wettbewerb skizziert wird?

  3. In welcher Höhe und auf welche Weise lassen sich öffentliche Aufwendungen durch eine Hafenpolitik der norddeutschen Länder einsparen, wenn weiterhin die Reeder und Spediteure entscheiden, welcher Hafen angelaufen wird, und eine Ladungslenkung durch die Politik auch zukünftig ausgeschlossen wird?


Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Bei der seinerzeit in der Koalitionsvereinbarung gewählten Formulierung einer ‚nationalen Hafenkooperation‘ handelt es sich nicht um einen feststehenden Begriff. Das soll heißen, dass diese Bezeichnung von verschiedenen Institutionen auch inhaltlich unterschiedlich ausgestaltet wird.

Mit der zitierten Formulierung wird zum Ausdruck gebracht, dass Überlegungen zur Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit von Hafenstandorten nicht an Ländergrenzen Halt machen dürfen, sondern im Lichte überregionaler, zum Teil eben auch nationaler hafenpolitischer Betrachtungen gesehen werden müssen. Dass dabei nicht immer einheitliche Interessenlagen zutage treten, ist nicht außergewöhnlich. Insofern überrascht es die Landesregierung nicht, wenn Vertreterinnen/ Vertreter von Naturschutzverbänden andere Positionen als Vertreterinnen/ Vertreter der maritimen Branche benennen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Für die Landesregierung bleibt es weiterhin wünschenswert, wenn im Zusammenhang mit Gütertransporten nach Möglichkeit eine stärkere Nutzung von weniger umweltbelastenden Verkehrsträgern erreicht wird. Eine aktive Beeinflussung der Wirtschaft in dieser Frage ist seitens der Landesregierung weder vorgesehen noch möglich.

Zu 2.:
Das Thema Hafenkooperation enthält vielfältige Aspekte, die sich je nach beteiligter Institution und Interessenlage unterschiedlich darstellen. Eine generelle Festlegung erscheint der Landesregierung daher nicht angezeigt.

Zu 3.:
Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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