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Welcher Handlungsbedarf ergibt sich aus den betrügerischen VW-Abgasmanipulationen?

Plenum 13. November 2015 - Mündliche Anfragen - Frage 3


Abgeordnete Jörg Bode und Gabriela König (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Volkswagen AG hat jahrelang und weltweit die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen manipuliert. Nach Berechnungen der EU-Kommission liegt der Ausstoß von Stickoxiden unter realen Fahrbedingungen viermal höher als beim bisherigen Labor-Testverfahren. Die EU-Kommission will nun zügig belastbare Testverfahren zur Ermittlung der sogenannten Real Driving Emissions (RDE) entwickeln und einführen. Zu den Anforderungen an die neuen Testmethoden zur Ermittlung der RDE hat sich Bundesumweltministerin Hendricks wie folgt geäußert: „Ich kann mir immer ehrgeizige Ziele wünschen, das ist vollkommen richtig. Aber sie müssen technologisch natürlich auch umsetzbar sein. Und deswegen glaube ich nicht, dass es sinnvoll ist, wenn man sich Ziele setzt, die sich gut anhören. Die aber hinterher ständig gerissen werden. Da ist es dann vernünftiger zu sagen, wir setzen uns ehrgeizige Ziele - ja -, aber wir setzen uns auch die Ziele, die in dieser kurzen Zeit erreichbar sind“. MdEP Michael Cramer führte hierzu aus: „430 Tote sind zu beklagen an diesen Ausstößen von NOX. Das ist hochgefährlich. Das müssen wir ändern. Und entweder der Diesel wird sauber, oder er hat keine Chance" (http://www.deutschlandradiokultur.de/vw-abgasskandal-der-streit-um-neue-diesel-grenzwerte.2165.de.html?dram:article_id=335243). Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass der derzeit gültige gesetzliche Grenzwert von 80 Milligramm Stickoxid je Kilometer (Bezugsgröße ist die Euro-6-Norm) zwischen 2017 und 2019 teilweise um bis zu 110 % überschritten werden darf. Deutschland trat sogar für weitere Aufschläge in der Übergangzeit und für die Zeit nach 2019 ein. Die Bundesregierung setzt sich zudem für die Möglichkeit einer 40-prozentigen Überschreitung von Stickoxidemissionsgrenzwerten für die Zeit nach 2019 ein (http://www.deutschlandfunk.de/diesel-abgastests-deutschland-will-deutliche.769.de.html?dram:
article_id=335093). Laut Medienberichten bleiben somit Stickoxidausstöße bis zu 168 mg pro km in der Übergangszeit und auf Dauer bis 120 mg legal.

In der Bundestagsdrucksache 18/6428 „Industriepolitische Konsequenzen aus dem VW-Abgasskandal“ wird von einer „industriepolitischen Zeitenwende“ gesprochen. Die Fragesteller machen dem VW-Konzern den Vorhalt, dass er ein Management- und Strukturproblem habe und unterstellten der Volkswagen AG „Realitätsverweigerung“. Der VW-Abgasskandal kann somit weitreichende industrie- und umweltpolitische Konsequenzen nach sich ziehen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Bei der oben zitierten Bundestagsdrucksache 18/6428 „Industriepolitische Konsequenzen aus dem VW-Abgasskandal“ handelt es sich um eine Kleine Anfrage der Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Bundestag an die Bundesregierung vom 14.10.2015.

1. Vor dem Hintergrund, dass Niedersachsen Großaktionär bei der Volkswagen AG ist: Wie beurteilt die Landesregierung den Vorhalt der „Realitätsverweigerung“ und der „Management- und Strukturprobleme“ bei der Volkswagen AG?

Die oben zitierten Aussagen stellen die persönliche Meinung der Verfasser der o.g. Kleinen Anfrage dar. Die Landesregierung beurteilt diese Aussagen nicht.

2. Vor dem Hintergrund der betrügerischen Manipulation von Abgaswerten bei der Volkswagen AG: Inwiefern steht die Welt vor was für einer Art von „industriepolitischer Zeitenwende“, und welche neuen Erkenntnisse und Konsequenzen leitet die Landesregierung hiervon, z. B. für die Arbeit im VW-Aufsichtsrat, für sich ab?

Die zitierte Wendung findet sich in der o.g. Drucksache und spiegelt die Ansichten der Verfasser wider. Diese Aussage wird von der Landesregierung nicht interpretiert.

3. Welche Haltung hat die Landesregierung zu den neuen RDE-Testverfahren unter Straßenverkehrsbedingungen und deren Einführungszeitpunkten einschließlich Übergangszeiten und Einhaltungsmodalitäten einschließlich legitimierter Überschreitungen bis 110 %?

Die Landesregierung hat sich für eine baldmöglichste Einführung des RDE-Testverfahrens eingesetzt, zuletzt bei der Verkehrsministerkonferenz am 08./09.10.2015 (TOP 6.3). Sie hat den Beschluss, in dem die Bundesregierung gebeten wird, sich auf EU-Ebene u.a. für die Einführung des Verfahrens ab 2017 einzusetzen, nachhaltig unterstützt. Mittlerweile ist eine Einigung über die Einführung auf europäischer Ebene erfolgt. Dies wird von der Landesregierung begrüßt.

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erstellt am:
13.11.2015

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