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Zu hohe Grundversorgungspreise bei Strom und Gas: Preissenkungen erforderlich

Die Landeskartellbehörde Niedersachsen, angesiedelt im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, hat aufgrund einer Untersuchung der Preisstrukturen in der „Grundversorgung Strom und Gas“ festgestellt, dass erhebliche Preisunterschiede bestehen. Gegen die Versorger, die im Verdacht stehen, missbräuchlich überhöhte Preise von ihren Kunden zu verlangen, wurden nun Kartellverwaltungsverfahren eingeleitet.

Ein Versorger, die E.ON Vertrieb Deutschland GmbH, hat sich gegenüber der Landeskartellbehörde bereits verpflichtet, seine Preise zu senken. Aufgrund dieser Verpflichtungszusage wurde das Kartellverwaltungsverfahren gegen E.ON eingestellt. Gegen zehn weitere Unternehmen wird wegen des Verdachts missbräuchlicher Preisgestaltung in der Strom- und Gasgrundversorgung noch weiter ermittelt.

Ungefähr ein Drittel der Haushalte beziehen ihren Strom und circa ein Viertel der Haushalte ihr Gas über die Grundversorgung. Grundversorger ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert. Dies wird alle drei Jahre neu festgestellt.

„Die Landeskartellbehörde hat gute Arbeit geleistet“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann, „Gerade die Kontrolle der Grundversorgungstarife kommt vielen Bürgern Niedersachsens zugute, die auf eine Grundversorgung angewiesen sind weil sie nicht zu einem Sondertarif gewechselt haben. Ich möchte die Untersuchung aber auch zum Anlass nehmen, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Verbraucher viel Geld sparen können, wenn sie aus der Grundversorgung zu einem sogenannten Sondertarif wechseln.“

Die Kartelluntersuchung basiert auf Erhebungen im Zeitraum 2015 bis 2018. Die Ergebnisse der Erhebung zum 1. Januar 2018 sind auf der Internetseite der Landeskartellbehörde unter dem folgenden Link veröffentlicht:

https://www.mw.niedersachsen.de/download/129783/Grundversorgungstarife_Strom_Stichtag_01.01.2018.pdf

https://www.mw.niedersachsen.de/download/129785/Grundversorgungstarife_Gas_Stichtag_01.01.2018.pdf

Allgemeine Informationen sind abrufbar unter:

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/energiekartellrecht/energiekartellrecht-16017.html

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.05.2018

Ansprechpartner/in:
Dr. Dominik Mayer

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