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Flughafen Braunschweig

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.09.2010 - TOP 28. Antwort von Wirtschaftsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)


Die Abgeordnete Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE) hatte gefragt:

Wie die Braunschweiger Zeitung vom 12. August 2010 berichtete, hat die Volkswagen AG beschlossen, sich von ihrem 35,6-%-igen Anteil an der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH zu trennen. Ihre bisherige Beteiligung hatte die VW AG zuvor in den Jahren 1997 und 2009 in zwei etwa gleich großen Tranchen vom Land Niedersachsen zu einem symbolischen Preis erworben. In seinem Antrag an den Niedersächsischen Landtag auf Anteilsübertragung der Landesanteile an der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH vom 8. April 2009 (Drs. 16/1142) begründete der Finanzminister diese lediglich mit ordnungspolitischen Gründen.

Die Volkswagen AG hat bisher keine Gründe für ihren Ausstieg genannt. Die Beteiligung am laufenden Defizit des Flughafens dürfte jedoch nicht ausschlaggebend gewesen sein, denn nach Informationen der Braunschweiger Zeitung wird Volkswagen seinen bisherigen Betriebskostenanteil auch weiterhin zahlen. Der Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig betonte, das Ziel des Engagements von VW bei der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH sei erreicht. Insofern waren es offenbar nicht nur ordnungspolitische Gründe, die für die Anteilsübertragung vom Land Niedersachsen an die Volkswagen AG ausschlaggebend waren. Nachdem die Stadt Braunschweig einen Zusammenhang zwischen dem VW-Ausstieg und der Vergabe von Fördermitteln für den geplanten Ausbau des Flughafens zunächst bestritten hatte, musste diese Aussage später revidiert werden. Der VW-Ausstieg sei Bedingung im Bewilligungsbescheid der Förderung des Bundes gewesen, da ein geförderter Betrieb nicht zugleich einer der Nutznießer der geförderten Infrastrukturinvestition sein dürfe, heißt es in einer öffentlichen Mitteilungsvorlage für den Rat der Stadt Braunschweig vom 24. August 2010.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Nach den Äußerungen des Oberbürgermeisters der Stadt Braunschweig hatte das Engagement von VW in der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH offenkundig nicht nur die vom Finanzminister im o. g. Antrag angeführten ordnungspolitischen Gründe. Welches sind die weiteren, vom Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig nicht näher bezeichneten Gründe, die im Jahr 2009 zur Übertragung der Landesanteile an VW geführt haben?
  2. Da sich die Volkswagen AG offenkundig auch weiterhin zumindest in bisheriger Höhe an den Betriebskosten beteiligen will, ist ihre besondere Nutznießerschaft vom Flughafen Braunschweig und dessen Ausbau auch nach dem offiziellen Ausstieg offenkundig. Wie ist dieses mit den Förderbedingungen des Bundes vereinbar, die die Förderung eines Nutzers einer Infrastruktur ausschließen?
  3. Seit wann war der Landesregierung klar, dass die Bewilligung von Bundesmitteln für den Ausbau des Flughafens Braunschweig an die Bedingung geknüpft sein würde, dass VW seine Anteile an der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH wieder abstößt?

Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Veräußerung der Landesanteile von 17,8 % an der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FBW) an Volkswagen im Jahre 2009 und die Übertragung der Volkswagen-Anteile von 35,6 % an der FBW auf die Gesellschaft ein Jahr später sind getrennt zu beurteilen, da sie in keinem Zusammenhang stehen.

Der Verkauf der Landesanteile an Volkswagen hatte, wie vom Finanzminister in der Landtagsvorlage Drucksache 16/1142 ausgeführt ordnungspolitische Gründe. Die ordnungspolitischen Gründe sind aus Sicht des Landes und nicht aus Sicht des Erwerbers zu beurteilen. Das Land soll sich gemäß § 65 LHO nur an Unternehmen in privater Rechtsform beteiligen, wenn ein wichtiges Landesinteresse vorliegt. Es ist danach keine Landesaufgabe, sich an dem reinen Betrieb eines Forschungsflughafens zu beteiligen. Deshalb war es geboten, die Landesanteile an der FBW zu veräußern. Daneben war das Land bestrebt, die dauerhaft und mit steigender Tendenz anfallenden Betriebskostenzuschüsse von rund 400.000,- Euro einzusparen. Diese werden letztmalig für das Haushaltsjahr 2010 gezahlt.

Zu 2.:
Der Flugdienst der VW AG zahlt die vollen Entgelte nach der luftverkehrlichen Gebührenordnung. Zudem deckt VW die anteiligen Betriebskostendefizite nach jährlicher Feststellung auch nach der Rückgabe der früheren Anteile an der Betreibergesellschaft des Flughafens weiterhin ab. Damit entsteht dem Konzern kein beihilferelevanter einzelbetrieblicher ökonomischer Vorteil aus der Nutzung der öffentlichen Infrastruktureinrichtung. Die Nutzung des Flughafens im Geschäftsreiseverkehr ansässiger regionaler Unternehmen entspricht dem GRW Koordinierungsrahmen und ist im Rahmen des „Ausbaus von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben oder von Gewerbegebieten an das überregionale Verkehrsnetz“ gem. Teil II B 3 Infrastrukturausbau Ziff. 3.2.2 ausdrücklich zugelassen.

Zu 3.:
Es handelt sich um Mittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW, bis 2007 alte Bezeichnung „GA“); die Finanzierung erfolgt jeweils hälftig durch den Bund und die Länder. Nach dem GRW- Gesetz setzt das Land die Förderung in eigener Verantwortung um. Diese wird im GRW- Unterausschuss von Bund und Ländern bundesweit koordiniert. Projekte sind dem Bund über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anzuzeigen und unterliegen der Kontrolle bezüglich der Einhaltung der bundesweiten Regelungen. Die EU- Beihilfekontrolle wird über eine Anzeige nach der Leitlinie für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung ausgeübt. Anfang 2003 ist die Frage der Förderfähigkeit des Ausbaus des Forschungsflughafens im Arbeitskreis der Förderreferenten von Bund und Ländern behandelt und eine Förderung für regionale Flughäfen, die nicht der Flugaufsicht des Bundes unterstehen zugelassen worden . Im Sommer 2004 ist die Förderfähigkeit mit der EU- Kommission besprochen worden. Die Mitnutzung durch VW hat Erwähnung gefunden. Mit Schreiben vom 15.12. 2004, DG Regio E1/DR-wa D(2004) 12159 ist zum Ausdruck gebracht worden, dass keine Bedenken gegen eine Förderung gem. dem Masterplan der Stadt Braunschweig zum Ausbau des Avionik- Clusters bestehen.

BMWI hat in der 2. Jahreshälfte 2009 überraschend von der o. Auffassung des Arbeitskreises der Förderreferenten Abstand genommen und eine Bewilligung ausgeschlossen, wenn ein Endnutzer gleichzeitig Anteilseigner in der Betreibergesellschaft ist. VW hat in Umsetzung der Auflagen des BMWI und in enger Benehmfassung der Landesregierung mit dem BMWI entschieden, seinen Anteil an die Betreibergesellschaft Flughafen Braunschweig- Wolfsburg GmbH abzugeben.



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erstellt am:
09.09.2010

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