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Personalkarussell in der Asse - Mit welchen Konsequenzen?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20.02.2009 - TOP 29


Die Abgeordneten Marcus Bosse, Petra Emmerich-Kopatsch, Rolf Meyer, Sigrid Rakow, Andrea Schröder-Ehlers, Brigitte Somfleth (SPD) hatten gefragt:

Laut dem Statusbericht vom 1. September 2008 des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (MU Niedersachsen) über die Schachtanlage Asse II war das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) seit Mitte März 1994 über das Auftreten kontaminierter Laugen auf der 750-m-Sohle und seit Juni 2006 über die Einleitung kontaminierter Lauge in den Tiefenaufschluss informiert. Obwohl das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz das LBEG bereits seit 1993 mehrfach angewiesen hatte, dass Kontaminationen von Salzlaugen zu melden seien, bestand für das MU Niedersachsen erstmals im Juni 2006 die Möglichkeit der Kenntnisnahme von kontaminierten Laugen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche personellen Konsequenzen wurden grundsätzlich und im Einzelnen aus den Vorgängen in der Asse II gezogen, und welche Abstimmungsgespräche gab es dazu mit dem Personalrat sowie mit den Mitarbeitern?
  2. Gab es Versetzungen von Verantwortlichen des LBEG, wenn ja, wohin, und nach welchen Kriterien wurden die Stellen wiederbesetzt?
  3. Gibt es Personen, die nach 2006 mit denselben Tätigkeitsbereichen/denselben Zuständigkeiten betraut werden wie vor Juni 2006, wenn ja, wie viele, und um welche Bereiche handelt es sich konkret, und wie wird das begründet?

Wirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wurden im September/Oktober 2008 zwei neue Mitarbeiter für die Bearbeitung von Vorgängen der Asse II eingestellt. Dies geschah in Abstimmung mit dem Personalrat und den zuständigen Bearbeitern der Schachtanlage Asse II.

Zu 2.:

Der für die Genehmigung der Sonderbetriebspläne, die auch die problematischen Laugentransporte enthielten, zuständige Referatsleiter (RL N1.1) des LBEG ist am 10.07.2008 von diesen Aufgaben entbunden worden; ihm wurde die Aufgabe der Leitung des Referates L1.2 "Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. UVP-Vorprüfung" übertragen. Der dadurch frei gewordene Dienstposten ist inzwischen intern wieder besetzt worden.

Zu 3.:

Folgende Mitarbeiter sind auch nach 2006 mit denselben Tätigkeiten betraut:

  • Bergaufsicht = 2 Beamte
  • Grundsatz-/Querschnittsbereiche = 5 Beamte

Die Aufgaben der zuständigen Mitarbeiter für die Schachtanlage Asse II haben sich durch die Vorkommnisse nicht geändert; darüber hinaus sind ihnen keine Verfehlungen im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in der Asse II vorzuwerfen.

Folgende Mitarbeiter sind nach dem 04.12.2008, der Änderung der Zuständigkeit im Strahlenschutz, nicht mit denselben Tätigkeiten für die Asse betraut:

  • Grundsatz-/Querschnittsbereiche = 2 Beamte

Aufgrund der Änderung der Zuständigkeitsverordnung sind Aufgaben für den Strahlenschutz im LBEG entfallen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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