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Kartellbehörde geht gegen Wasserversorger mit den höchsten Trinkwasserpreisen vor

Trinkwasserpreise


HANNOVER. Die Landeskartellbehörde Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat Anfang dieser Woche die 8 teuersten Wasserversorger in Niedersachsen aufgefordert, ihre im Trinkwasserpreisvergleich 2010 ermittelten Preise zu rechtfertigen. Die Preise dieser Wasserversorgungsunternehmen liegen im Fall von 150 m³ Trinkwasserverbrauch im Jahr, was ungefähr dem Verbrauch eines Einfamilienhauses entspricht, deutlich über 2 Euro pro Kubikmeter (ohne MWSt.). Zum Vergleich: Der günstigste Wasserversorger liegt in diesem Fall bei 0,58 Euro pro Kubikmeter (Wasserverband Hümmling in Werlte).

Wirtschaftsminister Jörg Bode dazu: „Wir haben bei Veröffentlichung des Wasserpreisvergleichs angekündigt, die Unternehmen mit den höchsten Preisen genau unter die Lupe zu nehmen.“ Die betroffenen Wasserversorgungsunternehmen hätten nun einen Monat Zeit, ihre hohen Preise gegenüber der Landeskartellbehörde zu rechtfertigen. Das bedeutet, dass die betroffenen Unternehmen abweichende rechtfertigende Umstände, die ihnen nicht zurechenbar sind, darlegen und beweisen müssen. Bei den nicht „zurechenbaren Umständen“ handelt es sich um Kostenfaktoren, die die Versorgungsunternehmen nicht beeinflussen können. So können die Preise in dünn besiedelten Gebieten oder etwa in Gegenden, in denen es auf Grund der Topographie aufwändiger ist, das Leitungsnetz zu betreiben, durchaus zu Recht teurer sein, als auf dem flachen Land.

Dagegen dürfen individuelle, allein auf eine unternehmerische Entscheidung oder auf die Struktur des Versorgungsunternehmens zurückgehende Kostentreiber keine Rolle spielen. Bode: „Jedem Versorger muss klar sein, dass es keinen Bestandsschutz für monopolbedingte Ineffizienzen oder Preisüberhöhungstendenzen gibt.“ Derartiges habe der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzbeschluss vom 2. Februar 2010 in Sachen Wetzlar ausgeschlossen.

Alle Ergebnisse der Trinkwasserpreisuntersuchung inklusive Vergleichstabellen sind im Internet unter www.mw.niedersachsen.de veröffentlicht.

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erstellt am:
11.05.2011

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