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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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Pfad  >  Home  >  Themen  >  Verkehr & Logistik  >  Luftverkehr  >  Fluglärm  >  Betriebsgenehmigung / Nachtflug-beschränkungen
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Luftverkehr
Flugplätze in Niedersachsen

Fluglärm
Flughafen Hannover-Langenhagen
Betriebsgenehmigung / Nachtflug-beschränkungen
Schallschutzprogramm
Lärmschutzbereich
Siedlungsbeschränk-ungsbereich
Umgebungslärm-richtlinie
Fluglärmschutz-kommission
Fluglärmschutz-beauftragter
Lärmschutz und Lärmmessung Flughafen Hannover-Langenhagen
Flugsicherung
Luftsicherheit
Airport Hannover

Link zum Thema
Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Downloads zum Thema
Genehmigung zum Betrieb des Flughafens Hannover-Langenhagen
DOC, 76 KB
Betriebsbeschränkungen ab 01.01.2010
PDF, 30 KB
Bonusliste für startende und landende Flugzeuge
PDF, 47 KB
Betriebsgenehmigung / Nachtflugbeschränkungen

Die Landesregierung ist sich bewusst, dass der Betrieb eines Flughafens auch Probleme birgt. Insbesondere der Fluglärm ist eine Belastung für die in der Nähe des Flughafens lebenden Menschen. Es ist Aufgabe des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als oberste Luftfahrtbehörde und Genehmigungsbehörde für den Flughafen Hannover-Langenhagen die Flughafenanwohnerinnen und -anwohner vor unzumutbarem Fluglärm zu schützen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die nach § 6 LuftVG erteilte Genehmigung zum Betrieb des Flughafens, die der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH grundsätzlich einen 24-Stunden Betrieb ermöglicht, mit den erforderlichen Betriebsbeschränkungen versehen (aktive Lärmschutzmaßnahme). So dürfen zum Beispiel zwischen 23:00 Uhr und 05:59 Uhr nur Luftfahrzeuge starten und landen, die bestimmte, vom maximalen Startgewicht abhängige Lärmwerte unterschreiten. Dabei kommt es auf die im Lärmzeugnis des jeweiligen Luftfahrzeugs ausgewiesenen Lärmwerte an. Darüber hinaus dürfen bestimmte Luftfahrzeuge in der Zeit zwischen 22:00 und 05:59 Uhr grundsätzlich nur auf der Nordbahn starten und landen.

 

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