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Niedersachsen startet Pilotprojekt im Schwerlastverkehr

Hirche: GigaLiner kann zur Bewältigung des zunehmenden Güterverkehrs beitragen


Niedersachsen hat jetzt als erstes Bundesland Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz deutlich längerer Lastkraftwagen erteilt. Die von der Firma Krone unter dem Namen "GigaLiner" entwickelten über 25 Meter langen Fahrzeugkombinationen werden in einem bis zum 31. Juli 2007 befristeten Pilotprojekt sowohl von Volkswagen Logistics GmbH & Co. OHG als auch der Firma Boll GmbH & Co. KG auf ausgewählten Strecken innerhalb Niedersachsens eingesetzt. Beiden Unternehmen wurde dazu die Genehmigung für den Einsatz jeweils eines aus Sattelzugmaschine, Sattelauflieger und zusätzlichem Anhänger bestehenden Fahrzeuges erteilt. Eine weitere Ausnahmegenehmigung ist der Firma Hellmann Worldwide Logistics GmbH & Co. KG in Aussicht gestellt worden.

Verkehrsminister Walter Hirche: "Der stark steigende Güterverkehr lässt in den kommenden Jahren zunehmende Verkehrsbehinderungen auf den Straßen erwarten. Durch die deutlich größeren Ladevolumina der Fahrzeuge sehen wir mit diesem Projekt die Möglichkeit, einen Beitrag zur Entlastung des steigenden Verkehrsaufkommens sowie zur Kostenreduzierung zu leisten."

Bereits seit längerem beschäftigen sich Bund und Länder mit so genannten modularen Nutzfahrzeugkonzepten. Eine von der Verkehrsministerkonferenz initiierte Machbarkeitsstudie des Bundes soll die Auswirkungen derartiger Fahrzeugkonzepte auf die Straßeninfrastruktur, das Unfallgeschehen sowie die Wirtschaftlichkeit des Verkehrs einschließlich konkurrierender Verkehrsträger untersuchen. Hirche: "Mit der technischen Erprobung von drei Fahrzeugkombinationen wollen wir erste praktische Erfahrungen sammeln und die daraus gewonnenen Kenntnisse in die fachliche und politische Diskussion dieses Themas auf bundes- und europäischer Ebene einbringen. Dazu wird es eine konsequente wissenschaftliche Begleitung des Projektes geben."

Die an Volkswagen und die Firma Boll erteilten Ausnahmegenehmigungen sehen den Einsatz jeweils eines GigaLiners für den Bereich der Bundesländer Niedersachsen und Bremen unter Bedingungen und Auflagen vor, u.a.:

  • Das zulässige Gesamtgewicht darf die gültige Grenze von 40 Tonnen nicht überschreiten.
  • Der Einsatz ist lediglich auf zuvor von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde genehmigten Strecken erlaubt.
  • Es dürfen nur Fahrer mit einer langjährigen Berufserfahrung und ohne Eintrag im Verkehrszentralregister und nur nach eingehender Einweisung in das Fahrzeug und die besonderen Erfordernisse eingesetzt werden.
  • Die Fahrzeuge sind durch deutliche Kennzeichnung für die übrigen Verkehrsteilnehmer als überlange Lastkraftwagen zu kennzeichnen.
  • Die Fahrzeugkombination muss die Möglichkeit zur Anbringung von zwei Videokameras aufweisen, eine zur Aufnahme der Lastzugbewegungen und eine zum Abgleich mit dem Verkehrsgeschehen.

Kontakt:
Christian Haegele
(0511) 120-5427

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.07.2006
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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