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Reisepläne des Ministerpräsidenten und Menschenrechte

Die Abgeordneten Hillgriet Eilers, Gabriela König, Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) hatten gefragt:

Reisepläne des Ministerpräsidenten und Menschenrechte

Ministerpräsident Weil erklärte am 29. April 2013 im Hamburger Abendblatt, dass er künftig aus „rein wirtschaftlichen Gründen“ mindestens ein Mal pro Jahr nach Asien reisen möchte. Der Niedersächsische Landtag hat sich in Drs. 16/0633 ausdrücklich zur Menschenrechtslage in Asien und insbesondere in China geäußert.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Inwiefern will der Ministerpräsident den Beschluss des Niedersächsischen Landtags, den Menschenrechtsdialog mit den chinesischen Partnern engagiert und angemessen fortsetzen, nicht umsetzen und stattdessen ausschließlich wirtschaftlichen Aspekten Rechnung tragen und warum?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass Wirtschaftsminister Lies zahlreiche Delegationsreisen mit außereuropäischen Zielen abgesagt hat, der Ministerpräsident jedoch insbesondere regelmäßigen Reisen nach Asien besondere Bedeutung für die niedersächsische Wirtschaft beimisst, und warum vertritt der Wirtschaftsminister nach Auffassung des Ministerpräsidenten die Belange der niedersächsischen Wirtschaft nicht in ausreichendem Maße?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik seitens der niedersächsischen Wirtschaft an der Absage zahlreicher Delegationsreisen durch Wirtschaftsminister Lies?


Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die Landesregierung ist sich der Bedeutung universeller Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates oder der Charta der Grundrechte der Europäischen Union enthalten sind, bewusst. Sie legt ihrem Handeln die verfassungsrechtlichen Verbürgungen der Menschenrechte gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes und Artikel 3 Absatz 1 der Niedersächsischen Verfassung zugrunde.

In Artikel 3 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung heißt es:
„Das Volk von Niedersachsen bekennt sich zu den Menschenrechten als Grundlage der staatlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit.“

Für die Landesregierung ist der Einsatz für die Menschenrechte bei Terminen im Ausland selbstverständlich. Sie verurteilt Menschenrechtsverletzungen ausdrücklich, egal in welchem Land sie verübt werden. Dies gilt auch für die Volksrepublik China.

Wenn Anlass dazu besteht, wird in politischen Gesprächen - nach vorheriger enger Abstimmung mit der für die auswärtige Politik zuständigen Bundesregierung - die Einhaltung der Menschenrechte in angemessener Form angemahnt.

Der in Bezug genommene Artikel des Hamburger Abendblattes vom 29.04.2013 basiert auf einer dpa-Meldung und umfasst wenige Zeilen. Die in der mündlichen Anfrage als Zitat ausgewiesenen Wörter aus „rein wirtschaftlichen Gründen“ sind weder in dem Artikel des Hamburger Abendblattes noch in der zugrundeliegenden dpa-Meldung als Zitat dargestellt, sondern in indirekter Rede. Diese Ausführungen des Ministerpräsidenten sind in dem Artikel und der dpa-Meldung zudem unzutreffend wiedergegeben worden.

Die Landesregierung, die ihre Geschäfte am 19.02.2013 aufgenommen hat, wird Auslandsreisen durchführen, die ein wichtiges Instrument zur Internationalisierung des Landes darstellen. Die Auswahl der Reiseziele und der Reisezeitpunkt liegen dabei im Ermessen des Ministerpräsidenten und der Fachminister. Dabei spielen natürlich auch wirtschaftliche Aspekte eine Rolle.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Der Landesregierung wird entsprechend dem Beschluss des Landtages vom 4.11.2008 (LT-Drs. 16/633) bei offiziellen Anlässen den Menschenrechtsdialog mit den chinesischen Partnern fortsetzen. Dem Artikel des Hamburger Abendblattes oder der zugrundeliegenden dpa-Meldung kann nicht Gegenteiliges entnommen werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 2.:
Der Wirtschaftsminister vertritt nach Auffassung des Ministerpräsidenten auch in Bezug auf Auslandsreisen die Belange der Wirtschaft angemessen. Ferner hat der Wirtschaftsminister für diese Legislaturperiode Reisen nach Asien nicht ausgeschlossen. Zwischen Ministerpräsidenten und Wirtschaftsminister gibt es zudem ein Einvernehmen über die besondere Bedeutung Asiens und anderer außereuropäischer Ziele für niedersächsische Unternehmen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 3.:
Die Landesregierung betrachtet Delegationsreisen als wichtiges Instrument zur Förderung der Außenwirtschaft. Ihre Türöffner-Funktion insbesondere für die mittelständischen Unternehmen in Niedersachsen und bei hohen Marktzugangshürden ist unbestritten. Die Landesregierung wird auch in Zukunft niedersächsische Unternehmen im Rahmen von Delegationsreisen auf internationalen Märkten unterstützen und Reisen insbesondere auf Märkte ausrichten, die sie für bedeutsam und besonders Erfolg versprechend für niedersächsische Unternehmen hält. In den ersten Monaten ihrer Amtszeit konzentriert sich die Landesregierung auf ihre Arbeit in Niedersachsen, Berlin und Brüssel. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
30.05.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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